Die bekannten Musikstreamingdienste Spotify, Apple (NASDAQ:AAPL) Music und von Amazon (NASDAQ:AMZN) Prime benachteiligen laut Stiftung Warentest ihre Kunden in ihren Datenschutzerklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Kleingedruckte sei "schwer verständlich" oder enthalte Klauseln, die vor deutschen Gerichten keine Gültigkeit hätten, berichtete die "test" am Mittwoch vorab aus ihrer September-Ausgabe. Die Mängel in den AGBs und den Datenschutzerklärungen seien "sehr deutlich" - im Test wurden die drei Dienste dadurch abgewertet.
Demnach behält sich Spotify vor, dem Nutzer jederzeit zu kündigen oder den Zugang zu sperren. Der Dienst nenne aber im Kleingedruckten nicht die Gründe, die dazu führen könnten. Apple will laut "test" die Standortdaten des Nutzers erheben und sie auch ohne dessen Einwilligung an Dritte weitergeben. Überhaupt "keine" Mängel in der Datenschutzerklärung fanden die Tester demnach nur bei Aldi Life Musik; "sehr gering" fielen die Beanstandungen zu den AGBs dieses Dienstes aus.
Die Stiftung Warentest nahm insgesamt elf deutschsprachige Musikstreamingdienste unter die Lupe. Dabei bewerteten die Tester Musikauswahl, Hörqualität, den Service und die Bedienbarkeit. Auch das Datensendeverhalten und das Kleingedruckte kamen auf den Prüfstand.
"Überraschungssieger" wurde in dem Test der Dienst Juke Musik, der zur Media-Saturn-Holding gehört. Juke bekam von den Testern das Gesamturteil "gut". Während das Repertoire und die Hörqualität "sehr gut" sowie der Service "gut" abschnitten, war die Bedienung nur "befriedigend". Das Datensendeverhalten wurde als "unkritisch" eingestuft. Im Kleingedruckten gebe es zudem "kaum Mängel".
Grundsätzlich kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass die Tonqualität der Streamingdienste "mit der guten alten CD mithalten kann". Lücken in der Musikauswahl fielen demnach lediglich bei Amazon Prime auf. Der Dienst sei allerdings auch günstiger und beinhalte weitere Angebote wie Videostreaming und den Premiumversand des Onlinehändlers.