MÜNCHEN (dpa-AFX) - 'Münchner Merkur' zu Hartz-IV-Urteil:
'Das Urteil ist zu begrüßen, denn der Klage lag ein grundlegendes Missverständnis zugrunde: Weil es sich bei Hartz IV um eine Solidarleistung der Allgemeinheit ohne Anspruch auf Gegenleistung handelt, kann nicht der Anspruch der Empfänger auf umfassende Teilhabe am sozialen Leben Maßstab bei der Berechnung der Sätze sein. Schließlich ist eine solche Teilhabe heute auch vielen Bürgern versperrt, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeitsanstrengung bestreiten. Mit 374 Euro zu leben erfordert schmerzhafte Einschränkungen, gewiss. Aber auch die vielfach prekäre Lage von Familien mit geringem Arbeitseinkommen oder von Beziehern niedriger Renten hat der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Hartz-IV-Sätze im Auge zu behalten. Wer fragt nach ihrer 'Menschenwürde'?'/al/DP/he
'Das Urteil ist zu begrüßen, denn der Klage lag ein grundlegendes Missverständnis zugrunde: Weil es sich bei Hartz IV um eine Solidarleistung der Allgemeinheit ohne Anspruch auf Gegenleistung handelt, kann nicht der Anspruch der Empfänger auf umfassende Teilhabe am sozialen Leben Maßstab bei der Berechnung der Sätze sein. Schließlich ist eine solche Teilhabe heute auch vielen Bürgern versperrt, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeitsanstrengung bestreiten. Mit 374 Euro zu leben erfordert schmerzhafte Einschränkungen, gewiss. Aber auch die vielfach prekäre Lage von Familien mit geringem Arbeitseinkommen oder von Beziehern niedriger Renten hat der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Hartz-IV-Sätze im Auge zu behalten. Wer fragt nach ihrer 'Menschenwürde'?'/al/DP/he