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WDH/Lohndumping: Jobcenter siegt in zweiter Instanz

Veröffentlicht am 10.11.2014, 14:09
Aktualisiert 10.11.2014, 14:12
WDH/Lohndumping: Jobcenter siegt in zweiter Instanz

n (Im zweiten Satz wurde der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei korrigiert)

COTTBUS (dpa-AFX) - Im Streit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur aus Südbrandenburg vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. Weil er sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss ein Rechtsanwalt aus Großräschen rund 3400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen. Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die einen Stundenlohn von 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro erhalten hatten. Dies sei für den Steuerzahler nicht hinnehmbar, hieß es in der Klage des Jobcenters. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Behörde Recht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Damit war die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom vergangenen April erfolgreich. Das Jobcenter ist mehrfach mit Erfolg gegen Lohndumping vorgegangen.kr

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