BERLIN (dpa-AFX) - Haus- und Wohnungseigentümer können vom 1. März an für eine Vor-Ort-Beratung zum Energiesparen einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt nach Angaben der Bundesregierung 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Das seien maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 1100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Ein Zuschuss von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beziehungsweise maximal 500 Euro würden fällig für zusätzliche Erläuterung des Beratungsberichts in der Eigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung.