BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Regulierung von Computer-Dienstleistungen aus dem Internet muss die Europäische Union nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zum Schutz der Anwender noch nachlegen. Sie verwies auf die Ende September von der EU-Kommission vorgelegte Strategie zur 'Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa', mit der technische Standards entwickelt und vertrauenswürdige Anbieter zertifiziert werden sollen. 'Das ist grundsätzlich ein guter Schritt', sagte Aigner am Mittwoch in Berlin. 'Ich sehe allerdings noch Nachbesserungsbedarf in puncto Datenschutz und Vertragsrecht.'
Entscheidend werde die Ausgestaltung der geplanten EU-Datenschutzverordnung sein. 'Die Selbstbestimmung der Nutzer und deren Kontrolle über ihre Daten muss gestärkt werden', sagte Aigner. Zur Vorstellung eines Informationsportals über 'Cloud Computing' betonte die Ministerin, die Vorteile der Technologie lägen auf der Hand: Anwender könnten von überall auf ihre Daten zugreifen und müssten nicht länger befürchten, ihre Daten durch einen einzelnen Hardware-Ausfall zu verlieren. Es gebe aber auch Risiken, etwa beim unbefugten Zugriff auf die Nutzerdaten.
Problematisch sei auch, dass die meisten Anwender nicht wissen, welche Chancen und Gefahren mit der Technologie verbunden seien. Jeder zweite Internet-Nutzer in Deutschland könne mit dem Begriff 'Cloud-Computing' nichts anfangen, obwohl er häufig mit Web-Mail, Musik-Streaming oder ähnlichen Angeboten solche Dienste verwende. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap, die vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund wolle man ein neues Informationsangebot starten und sich für bessere Rechte der Cloud-Nutzer einsetzen, kündigte Aigner an.
Unter der Web-Adresse www.cloud.irights.info sollen Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie finden. Das Bundesverbraucherministerium fördert den Aufbau des Portals nach eigenen Angaben mit einem Betrag von 120 000 Euro. 'Mit dem neuen Portal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Internetnutzer rund um Cloud Computing', sagte Aigner. Hinter dem Portal steht ein gemeinnütziger Verein, der das Portal irights.info betreibt und sich bislang schwerpunktmäßig mit Fragen rund um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter befasst.
Beim 'Cloud-Computing' werden Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützten Dienste nicht mehr auf einem eigenen lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet. Der Begriff 'Cloud' (Wolke) leitet sich von schematischen technischen Darstellungen dieser Dienste ab, bei der die einzelnen Services als Kreise gezeichnet werden, die zusammen dann ein Wolkensymbol ergeben./chd/DP/wiz
Entscheidend werde die Ausgestaltung der geplanten EU-Datenschutzverordnung sein. 'Die Selbstbestimmung der Nutzer und deren Kontrolle über ihre Daten muss gestärkt werden', sagte Aigner. Zur Vorstellung eines Informationsportals über 'Cloud Computing' betonte die Ministerin, die Vorteile der Technologie lägen auf der Hand: Anwender könnten von überall auf ihre Daten zugreifen und müssten nicht länger befürchten, ihre Daten durch einen einzelnen Hardware-Ausfall zu verlieren. Es gebe aber auch Risiken, etwa beim unbefugten Zugriff auf die Nutzerdaten.
Problematisch sei auch, dass die meisten Anwender nicht wissen, welche Chancen und Gefahren mit der Technologie verbunden seien. Jeder zweite Internet-Nutzer in Deutschland könne mit dem Begriff 'Cloud-Computing' nichts anfangen, obwohl er häufig mit Web-Mail, Musik-Streaming oder ähnlichen Angeboten solche Dienste verwende. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap, die vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund wolle man ein neues Informationsangebot starten und sich für bessere Rechte der Cloud-Nutzer einsetzen, kündigte Aigner an.
Unter der Web-Adresse www.cloud.irights.info sollen Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie finden. Das Bundesverbraucherministerium fördert den Aufbau des Portals nach eigenen Angaben mit einem Betrag von 120 000 Euro. 'Mit dem neuen Portal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Internetnutzer rund um Cloud Computing', sagte Aigner. Hinter dem Portal steht ein gemeinnütziger Verein, der das Portal irights.info betreibt und sich bislang schwerpunktmäßig mit Fragen rund um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter befasst.
Beim 'Cloud-Computing' werden Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützten Dienste nicht mehr auf einem eigenen lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet. Der Begriff 'Cloud' (Wolke) leitet sich von schematischen technischen Darstellungen dieser Dienste ab, bei der die einzelnen Services als Kreise gezeichnet werden, die zusammen dann ein Wolkensymbol ergeben./chd/DP/wiz