😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Aktien Frankfurt Ausblick: Wenig veränderte Eröffnung erwartet

Veröffentlicht am 02.07.2014, 08:24
Aktualisiert 02.07.2014, 08:27
DE40
-
TMUS
-

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der deutsche Aktienmarkt wird am Mittwoch trotz eines Rekordhochs der Wall Street vom Vorabend zum Auftakt wenig bewegt erwartet. Am Dienstag hatte der Dow Jones Industrial (DJI:DJI) die Marke von 17 000 Punkten nur um einen Punkt verfehlt. Der X-Dax F:DAX als Indikator für den deutschen Leitindex stand knapp eine Stunde vor Börsenstart 0,01 Prozent tiefer bei 9901 Punkten. Der Future auf den EuroStoxx 50 (DJX:SX5E) verlor seit dem Handelsschluss am Vortag 0,15 Prozent.

Vor der Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem US-Arbeitsmarktbericht am Donnerstag dürften sich Marktteilnehmer in Zurückhaltung üben, sagte Dirk Gojny von der National-Bank. Auch sein Kollege Chris Weston vom Broker IG sieht am Mittwoch keine entscheidenden Marktimpulse. Leichten Einfluss könnten aber Reden von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Fed-Chefin Janet Yellen sowie US-Konjunkturdaten am Nachmittag wie der ADP-Index ausüben.

RHEINMETALL UND T-AKTIE IM FOKUS

Unter den Einzelwerten dürften die Rheinmetall-Aktien (ETR:RHM) aufgrund von Fusionsverhandlungen zweier Wettbewerber aus dem europäischen Rüstungssektor im Blickpunkt stehen. Vorbörslich reagierten die Papiere mit plus 0,09 Prozent zunächst allerdings kaum darauf. Deutschlands Panzerhersteller Krauss-Maffei Wegmann (KMW) will mit dem staatlichen französischen Rüstungskonzern Nexter Systems zusammengehen, teilten beide Unternehmen am Dienstagabend mit. Eine Fusion wäre negativ für Rheinmetall, da sie die bisherige Kooperation der Düsseldorfer mit KMW in vielen Bereichen gefährden würde, kommentierte ein Händler am Morgen.

Mit einem vorbörslichen Verlust von 0,58 Prozent reagierte die T-Aktie (ETR:DTE) auf einen Medienbericht über eine Klage der US-Regulierungsbehörde FTC gegen die Telekom-Mobilfunktochter T-Mobile US F:TMUS. Das Gericht könnte T-Mobile US verbieten, Kunden hohe Gebühren für unauthorisierte Sonder-Telefondienste wie Horoskope und ähnliches zu berechnen. Angesichts der Fusionsspekulationen um T-Mobile US sei dies ein schlechter Zeitpunkt für eine solche Klage, sagte ein Börsianer.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.