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Alltägliche Fallstricken der DSGVO

Veröffentlicht am 04.06.2018, 19:27
Aktualisiert 04.06.2018, 19:41
© Reuters.  Alltägliche Fallstricken der DSGVO

Ein weiteres alltägliches Beispiel für einen schnellen finanziellen Abstieg durch einen Verstoß gegen die DSGVO ist schon mit einem einfachen Ausflug in die Lieblingskneipe getan: Gemütlich sitzt man mit ein paar Freunden in der Kneipe. Alle sind gut drauf und lachen und trinken zusammen. Auch der ein oder andere Witz fällt hier und da und zu späterer Stunde kommt man auf den Gedanken, dass so ein ausgelassener Abend doch in Bildform fest gehalten werden sollte. Und dies am besten zusammen mit dem freundlichen Wirt. Dieser wird auch sofort gefragt, ob er mit auf das Bild möchte und er willigt ein.

Allerdings möchte er einen Abzug von dem Bild mit der lustigen Truppe für sein Lokal und dieses öffentlich ausstellen. Gesagt getan. – Ein paar Tage später wird dem Wirt das Bild in einem hölzernen Rahmen übergeben und dieser gibt aus Freude darüber für die gesamte Runde noch ein kühles Bier aus. Alles scheint in Ordnung und perfekt bis ein paar Tage später sich die kleine Runde wieder in die Kneipe begibt. An diesem Abend sehen sie allerdings einen weiteren Gast, der ebenfalls kurz nach ihnen das Wirtshaus betritt und sich an den Tresen setzt. Dort angekommen betrachtet er das neu aufgenommene Bild einige Minuten lang und ruft dann den Wirt zu sich.

Finster schaut er den Wirt an und fragt diesen dann wer das Bild gemacht hat, worauf der Wirt dann auf die muntere Truppe in der Ecke zeigt. Nun steht das Gast auf und geht zu der Gruppe rüber. Mit tiefer Stimme fragt er die Gruppe, warum sie ihn fotografiert haben und wer ihnen das erlaubt hat. Als Antwort bekommt er nur lachend: ?Was willst du denn?

Du bist doch gar nicht auf dem Bild drauf. Wir kennen dich doch überhaupt nicht.? – Nun dreht sich der Gast mit einem zu tiefst verärgerten Gesichtsausdruck von der lachenden Gruppe weg und spricht den Wirt an ?Und wann habe ich mein Einverständnis gegeben, dass Sie ein Bild mit mir ausstellen dürfen?? Der Wirt schaut verdutzt, aber zuckt nur fragend mit den Schultern. Laut murmelnd geht der Gast nun Richtung Tür, dreht sich noch mal um und sagt laut: ?Ihr werdet schon sehen was ihr davon habt?, und knallt die Tür hinter sich zu. Die Gruppe schaut sich verdutzt an und lacht lauthals.

Eine paar Wochen später geht die Gruppe wieder in die Kneipe und fragt den Wirt, der ein langes Gesicht zieht, was denn los sei. Darauf antwortet dieser:? Könnt Ihr euch noch an den Mann vom letzten Mal erinnern? Der Herr hat mich verklagt, weil ich das Foto am Tresen geschossen habe auf dem dieser ganz klein nur zu erkennen ist. Und das in der hintersten dunklen Ecke.

Jetzt darf ich einen hohen Geldbetrag an Strafe zahlen weil ich keine Erlaubnis von ihm zum Veröffentlichen hatte.? – Dieses alltägliche Szenario verdeutlicht stark, dass auch das Veröffentlichen in einem öffentlichen Raum, wie eine Kneipe durch die DSGVO geregelt und streng reglementiert wird. Man darf also auch hier nicht einfach Bilder von Personen machen und veröffentlichen, ohne eine (am besten schriftliche) Zustimmung im Vorfeld einzufordern. Ansonsten können hohe Strafen drohen.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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