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Anleger bekommen Geld von Deutscher Bank zurück

Veröffentlicht am 23.10.2011, 10:06
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um einen gefloppten Fonds zum Bau von Riesenrädern hat die Deutschen Bank eingelenkt. Zwei Kunden bekommen ihr Investment plus Zinsen zurück, insgesamt rund 40.000 Euro. Die Deutsche Bank und eine Tochter des Bankhauses Delbrück Bethmann Maffei erkannten alle Forderungen der Kläger an, wie ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt am Freitag auf Anfrage sagte. Das Gericht erließ daraufhin ein sogenanntes Anerkenntnisurteil (Az.: 2/10 O 339/10).

Die Deutsche Bank erklärte, sie habe sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls dazu entschlossen, das Verfahren nicht weiterzuführen. Nach ihrer Einschätzung lassen sich daraus keine juristischen Folgen für mögliche weitere Fälle ableiten. Der Anwalt der Kläger sieht dagegen Chancen für andere Anleger, die Geld in den Pleitefonds investiert hatten.

Der Fonds sollte Riesenräder etwa in Berlin und Peking finanzieren - und rund 10.000 Anleger wollten ein großes Rad drehen. Das Investment floppte, keines der Projekte wurde verwirklicht. Dennoch schrumpft das Fondsvolumen von über 200 Millionen auf 20 Millionen Euro. Mehr als 90 Prozent der Anleger nahmen das Angebot an, 60 Prozent ihres investierten Geldes wieder ausgezahlt zu bekommen.

Ein Ehepaar aus Norddeutschland, das 30.000 Euro in den Fonds investiert hatte, zog dagegen vor Gericht und forderte das Geld 'plus angemessener Zinszahlung' zurück. Einen Vergleich lehnte das Paar ab.

Der Kläger - nach eigenem Bekunden mit Erfahrung in komplexen Finanzprodukten - und seine Frau - eine Bankkauffrau - warfen der Deutschen Bank als Verkäuferin und dem Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei (DBM), das den Fonds aufgelegt hatte, Fehler im Verkaufsprospekt vor. Die Banken wiesen die Vorwürfe vor Gericht zurück.

Die Einschätzung des Gerichts, wonach der Prospekt in einem Punkt fehlerhaft gewesen sei, teilt die Deutsche Bank nach eigenen Angaben nicht. Der Klägeranwalt, Tilman Langer, sagte hingegen auf Anfrage, in der Klage sei es ausschließlich um Fehler des Prospektes gegangen, wie auch das Gericht bestätigt habe. Diese Mängel hätten die beiden Institute faktisch anerkannt. 'Das ist für alle Anleger bedeutsam.'/mar/DP/she

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