😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

APA ots news: AvW-Konkurs - VKI führt Musterprozesse

Veröffentlicht am 21.11.2011, 09:29
Forderungen der Geschädigten vom Masseverwalter bestritten -

Gericht ermöglicht Musterprozesse

Wien (APA-ots) - Morgen findet im Konkursverfahren gegen die Firma

AvW Gruppe AG um 10.00 am Landesgericht Klagenfurt die

Prüfungstagsatzung statt. Die Masseverwalter werden - zur Vorsicht -

die Forderungen der geschädigten Anleger bestreiten. Das Gericht wird

den Anlegern lange Fristen für das Einbringen von Klagen einräumen.

Diese Fristen werden genutzt, damit offene Rechtsfragen in

Musterprozessen exemplarisch geklärt werden können. Der Verein für

Konsumenteninformation (VKI) wird - im Auftrag des

Konsumentenschutzministeriums - für Geschädigte diese Musterprozesse

gegen die Masseverwalter führen. Den Ausgang dieser Verfahren können

andere Geschädigte abwarten.

Im Konkurs gegen die AvW Gruppe AG haben tausende geschädigte

Anleger Schadenersatzforderungen angemeldet. In der morgen

stattfindenden Prüfungstagsatzung erwartet der VKI, dass diese

Forderungen von Seiten der Masseverwalter

(Insolvenz-verwaltungsges.m.b.H. mit Geschäftsführer Dr. Gerhard

Brandl in Klagenfurt) - zur Vorsicht - bestritten werden. In der

Folge sollen eine Reihe von Musterprozessen - die vom VKI geführt

werden - Klarheit zu einer Reihe von Rechtsfragen bringen. Die

Geschädigten können - weil das Gericht lange Fristen für das

Einklagen der bestrittenen Forderungen einräumen wird - den Ausgang

dieser Verfahren abwarten.

Grundsätzlich wird zu klären sein, ob die große Masse der

Gläubiger - das sind die geschädigten Anleger - als Fremdkapitalgeber

als Insolvenzgläubiger am Konkursverfahren teilnehmen, oder ob es

sich dabei um Forderungen aus Eigenkapital handelt, sodass die

Forderungen erst nachrangig nach Befriedigung der

Insolvenzforderungen zum Zug kommen.

Bei all jenen Genussscheininhabern, die einen Genussschein der AvW

in der Zeit vom 1.10.2008 bis 22.10.2008 zum Rückkauf angeboten haben

bzw. den Rückkauf begehrt haben, stellt sich die Frage, ob dadurch

bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, der Anspruch auf Zahlung

des Rückkaufpreises auf der Grundlage des Genussscheinkurses Stand

Oktober 2008 gibt. Diese Gläubigergruppe hätte dann nicht bloß auf

Ersatz des Vertrauensschadens (Kaufpreis + Agio + gesetzliche Zinsen)

Anspruch, sondern Anspruch auf das (höhere) Erfüllungsinteresse aus

dem abgeschlossenen Rückkaufsvertrag.

Gegenstand eines weiteren Musterprozesses sollte ein

Genussscheinkauf über die Börse in Frankfurt sein. Ein weiterer

Musterprozess soll der Abklärung dienen, welche rechtliche Qualität

die Kapitalgarantie darstellt, welche mündlich bzw. schriftlich im

Nachhinein im Mitteilungsschreiben an Genussscheinkäufer in der Zeit

zwischen etwa 1.01.1995 und Juni 2001 abgegeben wurde. Dabei wird vor

allem die Frage zu klären sein, ob diese Gläubiger zumindest Anspruch

auf das eingesetzte Kapital (Kaufpreis) haben. Ein letzter

Musterprozess soll der Abklärung dienen, wie mit der den

Genussscheinbedingungen 1999 der AvW Invest AG eingeräumten

Rückkaufsverpflichtung (einschließlich deren Überbindung im

Umtauschschreiben 2001 auf die AvW Gruppe AG) umzugehen ist.

'Der VKI will - durchaus im Dialog mit den Masseverwaltern -

beitragen, dass offene Rechtsfragen geklärt und Rechtssicherheit

geschaffen wird. Das soll aber möglichst kostenschonend und ohne

Risiko für die Masse der Geschädigten erfolgen', erläutert Ass.jur.

Christina von Kopp Ostrowski, zuständige Juristin im Bereich Recht

des VKI, die Strategie des VKI. Die Masse der Geschädigten kann -

innerhalb der vom Gericht gewährten Frist - abwarten, bis die

Musterprozesse vom Obersten Gerichtshof entschieden werden.

Rückfragehinweis:

Verein für Konsumenteninformation

Ass.jur. Christina von Kopp Ostrowski

Bereich Recht

Tel.: 01 / 58877 - 320

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0035 2011-11-21/09:24

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.