APA ots news: Drei Jahre unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl - Justiz gefordert, Rechtstaatlichkeit herzustellen
Wien (APA-ots) -
- Meinl Bank macht fehlgeleitetes Verfahren des MEL- Staatsanwalts
öffentlich
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Einzelner Staatsanwalt führt
Privatkrieg gegen Meinl, um von seinen gravierenden Rechtsbrüchen
abzulenken'
- 'Repertoire des Staatsanwalts besteht aus: Unrechtmäßiger U-
Haft, absurder EUR 100 Mio Kaution, fortgesetzten
Vorverurteilungen, gefälschtem Meinl Brief und tendenziöser
Beeinflussung eines Gutachters'
- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank
Am 1. April 2012 jährte sich die gegen Julius Meinl verhängte
unrechtmäßige U-Haft und die verlangte, absurd hohe Kaution von EUR
100 Mio zum dritten Mal. Der befangene Gutachter, der durch seinen
fehlerbehafteten Befund mit dem Staatsanwalt in dieser
Unrechts-aktion zusammenwirkte, wurde bereits im September 2009
abberufen; bis dato konnte der verantwortliche Staatsanwalt diese
schwerwiegenden Schritte nicht legitimieren und die Kaution wurde
noch nicht zurückerstattet. Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl:
'Seither verstrickt sich der verantwortliche Staatsanwalt bei seinen
Versuchen, Verhaftung und Kaution nachträglich zu legitimieren, in
dramatischen Widersprüchen. Das Verfahren gegen Julius Meinl und
Organe der Meinl Bank verließ spätestens mit der Verhängung der
U-Haft den Boden der Rechtstaatlichkeit und geriet in der
Öffentlichkeit zunehmend in Kritik. Bislang decken seine Vorgesetzen,
die Oberstaatsanwaltschaft und das Ministerium diese Taten - das kann
so nicht weitergehen.' Der Bank Vorstand erinnerte daran, dass die
unrechtmäßige U-Haft und die Kaution einen großen Imageschaden für
sein Institut darstellten. Es sei höchst an der Zeit diese Maßnahmen
rückgängig zu machen und ein Verfahren, dem von Anfang jegliche
rechtliche Grundlage gefehlt hat, einzustellen.
Appell an die unabhängige Justiz
Von Seiten der Meinl Bank richtete man anlässlich des dritten
Jahrestags der U-Haft einen dringenden Appell an die unabhängige
Justiz, die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens wieder herzustellen.
Die relevanten Institutionen würden schon längst die Rechtsposition
der Meinl Bank in den grundlegenden Fragen des MEL Diskurses
vertreten und die Aussage der Bank erhärten, als Dienstleiterin für
die MEL (heute Atrium ; Anm.) sich immer im Rahmen des geltenden
Rechts bewegt zu haben.
Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten
belegt
Peter Weinzierl: 'Dieses Verfahren ist durch fortgesetzte
Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier bricht der
zuständige Staatsanwalt ständige das Objektivitätsgebot, an das er
gesetzlich gebunden ist. Dass seine Vorgesetzen nichts dagegen
unternehmen, ist ein Skandal der seinesgleichen sucht.' Weinzierl
erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt zu
verantwortenden unrechtmäßigen Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
Unabhängige Justiz sollte Privatkrieg eines Staatsanwalts beenden
Diese Fakten sprächen, so Bank Vorstand Weinzierl, eine klare
Sprache, es sei daher logische Konsequenz wenn die unabhängige Justiz
diesem, gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßenden,
Aktionismus einen Riegel vorschiebt. 'Es müsste nun auch für das
Gericht ein Punkt erreicht sein, an dem es erkennt, dass hier ein
Staatsanwalt zum Schaden des Ansehens seiner Behörde zu lange einen
Privatkrieg gegen unser Institut und seine Organe geführt hat, um von
seinen unrechtmäßigen Aktionen abzulenken', erklärte Peter Weinzierl.
Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des
Staatsanwalts vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten
Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'
Hintergrundinformation:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0022 2012-04-01/11:08
Wien (APA-ots) -
- Meinl Bank macht fehlgeleitetes Verfahren des MEL- Staatsanwalts
öffentlich
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Einzelner Staatsanwalt führt
Privatkrieg gegen Meinl, um von seinen gravierenden Rechtsbrüchen
abzulenken'
- 'Repertoire des Staatsanwalts besteht aus: Unrechtmäßiger U-
Haft, absurder EUR 100 Mio Kaution, fortgesetzten
Vorverurteilungen, gefälschtem Meinl Brief und tendenziöser
Beeinflussung eines Gutachters'
- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank
Am 1. April 2012 jährte sich die gegen Julius Meinl verhängte
unrechtmäßige U-Haft und die verlangte, absurd hohe Kaution von EUR
100 Mio zum dritten Mal. Der befangene Gutachter, der durch seinen
fehlerbehafteten Befund mit dem Staatsanwalt in dieser
Unrechts-aktion zusammenwirkte, wurde bereits im September 2009
abberufen; bis dato konnte der verantwortliche Staatsanwalt diese
schwerwiegenden Schritte nicht legitimieren und die Kaution wurde
noch nicht zurückerstattet. Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl:
'Seither verstrickt sich der verantwortliche Staatsanwalt bei seinen
Versuchen, Verhaftung und Kaution nachträglich zu legitimieren, in
dramatischen Widersprüchen. Das Verfahren gegen Julius Meinl und
Organe der Meinl Bank verließ spätestens mit der Verhängung der
U-Haft den Boden der Rechtstaatlichkeit und geriet in der
Öffentlichkeit zunehmend in Kritik. Bislang decken seine Vorgesetzen,
die Oberstaatsanwaltschaft und das Ministerium diese Taten - das kann
so nicht weitergehen.' Der Bank Vorstand erinnerte daran, dass die
unrechtmäßige U-Haft und die Kaution einen großen Imageschaden für
sein Institut darstellten. Es sei höchst an der Zeit diese Maßnahmen
rückgängig zu machen und ein Verfahren, dem von Anfang jegliche
rechtliche Grundlage gefehlt hat, einzustellen.
Appell an die unabhängige Justiz
Von Seiten der Meinl Bank richtete man anlässlich des dritten
Jahrestags der U-Haft einen dringenden Appell an die unabhängige
Justiz, die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens wieder herzustellen.
Die relevanten Institutionen würden schon längst die Rechtsposition
der Meinl Bank in den grundlegenden Fragen des MEL Diskurses
vertreten und die Aussage der Bank erhärten, als Dienstleiterin für
die MEL (heute Atrium ; Anm.) sich immer im Rahmen des geltenden
Rechts bewegt zu haben.
Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten
belegt
Peter Weinzierl: 'Dieses Verfahren ist durch fortgesetzte
Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier bricht der
zuständige Staatsanwalt ständige das Objektivitätsgebot, an das er
gesetzlich gebunden ist. Dass seine Vorgesetzen nichts dagegen
unternehmen, ist ein Skandal der seinesgleichen sucht.' Weinzierl
erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt zu
verantwortenden unrechtmäßigen Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßigen U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßigen Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
Unabhängige Justiz sollte Privatkrieg eines Staatsanwalts beenden
Diese Fakten sprächen, so Bank Vorstand Weinzierl, eine klare
Sprache, es sei daher logische Konsequenz wenn die unabhängige Justiz
diesem, gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßenden,
Aktionismus einen Riegel vorschiebt. 'Es müsste nun auch für das
Gericht ein Punkt erreicht sein, an dem es erkennt, dass hier ein
Staatsanwalt zum Schaden des Ansehens seiner Behörde zu lange einen
Privatkrieg gegen unser Institut und seine Organe geführt hat, um von
seinen unrechtmäßigen Aktionen abzulenken', erklärte Peter Weinzierl.
Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des
Staatsanwalts vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten
Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'
Hintergrundinformation:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0022 2012-04-01/11:08