Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt
die gestern vom Nationalrat beschlossene Verdoppelung der Geldstrafen
für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat beispielsweise zur Folge, dass
die FMA ab 1. Mai 2012 unerlaubten Betrieb mit bis zu Euro 100.000
ahnden kann (bisher Euro 50.000); die Höchststrafe für Übertretungen
der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestandes der
Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt dann bei Euro 150.000
(bisher Euro 75.000). Weiters betroffen sind das Bankwesengesetz
(BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz
(FKG), das Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011
(InvFG 2011), das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das Pensionskassengesetz
(PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche
Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das
Ratingagenturen-vollzugsgesetz (RAVG). Auch die Strafhöhen dieser
Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt (aus Euro 30.000 werden
Euro 60.000 etc.).
'Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA
setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein,
denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit
auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht
wird', so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl. Und sein
Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: 'Auch auf europäischer
Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen
gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der
Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.' Dies sei
dringend erforderlich, um in Europa die Gefahr der Aufsichts- und
Sanktionsarbitrage zu bannen. Es dürfe in Europa keine Anreize geben,
in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und
Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten.
2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid
erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß Euro 4.500 und die
Höchststrafe Euro 36.000 ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der
Verwaltungsstrafen 2011 Euro 1,3 Millionen.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0148 2012-03-29/11:25
die gestern vom Nationalrat beschlossene Verdoppelung der Geldstrafen
für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat beispielsweise zur Folge, dass
die FMA ab 1. Mai 2012 unerlaubten Betrieb mit bis zu Euro 100.000
ahnden kann (bisher Euro 50.000); die Höchststrafe für Übertretungen
der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestandes der
Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt dann bei Euro 150.000
(bisher Euro 75.000). Weiters betroffen sind das Bankwesengesetz
(BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz
(FKG), das Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011
(InvFG 2011), das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das Pensionskassengesetz
(PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche
Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das
Ratingagenturen-vollzugsgesetz (RAVG). Auch die Strafhöhen dieser
Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt (aus Euro 30.000 werden
Euro 60.000 etc.).
'Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA
setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein,
denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit
auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht
wird', so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl. Und sein
Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: 'Auch auf europäischer
Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen
gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der
Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.' Dies sei
dringend erforderlich, um in Europa die Gefahr der Aufsichts- und
Sanktionsarbitrage zu bannen. Es dürfe in Europa keine Anreize geben,
in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und
Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten.
2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid
erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß Euro 4.500 und die
Höchststrafe Euro 36.000 ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der
Verwaltungsstrafen 2011 Euro 1,3 Millionen.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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