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APA ots news: FMA begrüßt Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte

Veröffentlicht am 29.03.2012, 11:31
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt

die gestern vom Nationalrat beschlossene Verdoppelung der Geldstrafen

für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat beispielsweise zur Folge, dass

die FMA ab 1. Mai 2012 unerlaubten Betrieb mit bis zu Euro 100.000

ahnden kann (bisher Euro 50.000); die Höchststrafe für Übertretungen

der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestandes der

Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt dann bei Euro 150.000

(bisher Euro 75.000). Weiters betroffen sind das Bankwesengesetz

(BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz

(ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz

(FKG), das Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011

(InvFG 2011), das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das Pensionskassengesetz

(PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche

Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das

Ratingagenturen-vollzugsgesetz (RAVG). Auch die Strafhöhen dieser

Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt (aus Euro 30.000 werden

Euro 60.000 etc.).

'Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA

setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein,

denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit

auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht

wird', so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl. Und sein

Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: 'Auch auf europäischer

Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen

gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der

Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.' Dies sei

dringend erforderlich, um in Europa die Gefahr der Aufsichts- und

Sanktionsarbitrage zu bannen. Es dürfe in Europa keine Anreize geben,

in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und

Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten.

2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid

erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß Euro 4.500 und die

Höchststrafe Euro 36.000 ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der

Verwaltungsstrafen 2011 Euro 1,3 Millionen.

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-5106

+43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0148 2012-03-29/11:25

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