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APA ots news: FMA informiert mit Rundschreiben über den neuen...

Veröffentlicht am 27.08.2012, 11:26
APA ots news: FMA informiert mit Rundschreiben über den neuen Wertpapiervermittler

Wien (APA-ots) - Mit 1. September 2012 tritt der neu geschaffene

Wertpapiervermittler an die Stelle des

Finanzdienstleistungsassistenten. Damit wird eine wesentliche

Forderung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, die

stets ein höheres Ausbildungsniveau von

Finanzdienstleistungsassistenten gefordert hat, umgesetzt. Im heute

veröffentlichten Rundschreiben erläutert die FMA die wesentlichen

Änderungen, die durch den Wertpapiervermittler in Kraft treten.

Derzeit sind bei der FMA rund 3.300

Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) registriert. Der

Finanzdienstleistungsassistent war bisher ein freies Gewerbe mit

geringen Berufsvoraussetzungen. Der Wertpapiervermittler (WPV) wird

zu den reglementierten Gewerben mit erhöhten Anforderungen,

insbesondere an die Aus- und Weiterbildung, zählen. WPV müssen einen

Befähigungsnachweis zum Erhalt der Gewerbeberechtigung erbringen und

in der Folge regelmäßig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von

mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen. Für

FDLA, die im Durchrechnungszeitraum von 1. November 2007 bis 31.

August 2012 diese Tätigkeit ausgeübt haben und die dementsprechend

im FMA-Register als Finanzdienstleistungsassistent eingetragen

waren, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese FDLA können bis

zur Erfüllung der höheren Ausbildungsanforderungen und dem etwaigen

Erwerb der Gewerbeberechtigung des WPV, längstens jedoch bis 31.

August 2014, noch als FDLA tätig sein.

Mit dem heute veröffentlichten Rundschreiben informiert die FMA

insbesondere über aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bei der

Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch 'Hilfspersonen'.

Beschrieben werden unter anderem, neben den detaillierten

Übergangsvorschriften für bisherige FDLA, auch die in diesem

Zusammenhang stehenden, zu beachtenden rechtlichen Neuerungen. So

darf ein WPV künftig nur noch für maximal drei Wertpapierfirmen bzw.

Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Für Kreditinstitute

und Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Möglichkeit mehr,

Wertpapiervermittler als Hilfspersonen heranzuziehen. Das

Rundschreiben erläutert weiters den verpflichtenden Eintrag in das

öffentliche Register, das von der FMA zu führen ist.

Dieses Rundschreiben ersetzt das 'Rundschreiben betreffend die

aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von

Wertpapierdienstleistungen durch vertraglich gebundene Vermittler

und Finanzdienstleistungsassistenten vom 4. Oktober 2010'.

Den Volltext des Rundschreibens finden sie auf der FMA-Website

unter http://www.ots.at/redirect/fmarundschreiben

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

Tel.: +43/(0)1/24959-5106

Tel.: +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0059 2012-08-27/11:20

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