😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

APA ots news: ÖGB: Österreichischer Corporate Governance Kodex bleibt...

Veröffentlicht am 30.11.2011, 12:17
APA ots news: ÖGB: Österreichischer Corporate Governance Kodex bleibt wirkungslos

Forderung nach verbindlichen Frauenquoten

Wien (APA-ots) - Der ÖGB kritisiert die geplante Anpassung des

österreichischen Corporate Governance Kodex als wirkungslos. 'Dieser

Vorschlag bringt nicht mehr Frauen in Aufsichtsräte. Die

Nichteinhaltung der Vorgaben für die Besetzung frei werdender Mandate

im Aufsichtsrat bzw. die Bestellung des Aufsichtsrates muss künftig

zwar begründet werden, gleichzeitig wurden für die Unternehmen aber

Schlupflöcher geschaffen', sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte

Ruprecht. Sie fordert ein Ende der Freiwilligkeit und

Selbstverpflichtungen. 'Nur verbindliche Quotenvorgaben und

Sanktionen werden zu einem höheren Frauenanteil in Führungspositionen

führen.'++++

Der Entwurf sieht vor, dass die Diversitätsregel von der R-Stufe mit

freiwilliger Anwendung bzw. Empfehlungscharakter in die C-Stufe

angehoben werden, die umgesetzt und bei Abweichung begründet werden

muss. Grundsätzlich sei dies eine Weiterentwicklung. 'Eine aktuelle

Studie der Arbeiterkammer zeigt aber, dass - sofern es

Frauenförderung betrifft - gesetzliche Maßnahmen recht wirkungslos

sein können. Die Anpassung des Corporate Governance Kodex ist in

dieser Form erneut nur eine Alibiaktion', kritisiert Ruprecht. 2010

waren börsennotierte Unternehmen erstmals per Gesetz verpflichtet, in

ihren Geschäftsberichten auch über Maßnahmen zur Frauenförderung zu

berichten. Rund 40 Prozent der betroffenen Unternehmen missachteten

diese Vorschrift. 'Auch bei jenen Unternehmen, die das Gesetz

'umsetzten', waren die Frauenfördermaßnahmen qualitativ und

quantitativ unzureichend und oft nur mit viel Phantasie als

Frauenförderung interpretierbar.'

Ende September 2011 kamen auf 608 Aufsichtratsmitglieder

börsennotierter Unternehmen gerade einmal 44 Frauen. Von jenen 44

Frauen waren 20 Frauen aus der ArbeitnehmerInnenvertretung entsandt.

'Für einen höheren Frauenanteil braucht es klare Zielvorgaben und

Sanktionen bei Nichteinhaltung. Was als Frauenförderung gilt, muss

klarer definiert werden, und neben saftigen Strafen braucht es auch

Maßnahmen wie die Koppelung der Wirtschaftsförderung an die

Frauenförderung. Den zahlreichen gut qualifizierten Frauen müssen

endlich echte Chancen eingeräumt werden', fordert die Vorsitzende der

ÖGB-Frauen.

Rückfragehinweis:

ÖGB-Referat für Öffentlichkeitsarbeit

Katja Dämmrich

Tel.: 01 53444-39265

E-Mail: katja.daemmrich@oegb.at

www.oegb.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/143/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0170 2011-11-30/12:11

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.