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APA ots news: Haftung einer Wirtschaftsauskunftei / Rating-Agentur für...

Veröffentlicht am 30.01.2012, 11:06
APA ots news: Haftung einer Wirtschaftsauskunftei / Rating-Agentur für Bonitätsauskünfte

Sämtliche 'Sammelklagen' gegen Dun & Bradstreet zugelassen!

Wien (APA-ots) - Der OGH hat jüngst in einer Entscheidung (1 Ob

206/11t) festgehalten, dass ein Kunde einer Auskunftei von dem

Auskunftgeber erwarten darf, dass dessen Einschätzung der Bonität auf

objektiven Daten und Informationen beruht und der Auftragnehmer

allenfalls unzureichende Kenntnisse offen legt.

Dies bedeutet, dass für entgeltlich erteilte Bonitätsauskünfte die

(Wirschafts)Auskunftei einerseits für objektiv unrichtige Auskünfte

haften kann, andererseits aber auch dann, wenn der Auskunftgeber

unzureichende Kenntnisse hinsichtlich objektiver Daten und

Informationen dem Auftraggeber (und daher wohl auch jenen Anlegern,

die darauf vertraut haben) nicht offengelegt hat. Es kann von einem

Auftraggeber, der ein auf die Erteilung derartiger Auskünfte

spezialisiertes Unternehmen damit beauftragt, die Bonität eines

potenziellen Vertragspartners zu prüfen, nach Ansicht des OGH nicht

verlangt werden, sich Gedanken zu machen, in welcher gesetzlich

zulässigen Weise der Auftragnehmer die Informationen sammelt, auf

deren Basis die Bonitätsauskunft erstellt wird.

RA Arno F. Likar sieht mit dieser Entscheidung die Position der im

Rahmen der AvW-Pleiten geführten Haftungsprozesse von Anlegern gegen

die als Ratingagentur aufgetretene Firma Dun & Bradstreet gestärkt,

'da D&B zu keinem Zeitpunkt offengelegt hat, welche Informationen

ihrem Rating der AvW-Gesellschaften zugrunde lagen.'

Sein Kanzleipartner RA Peter Griehser ergänzt: 'Dass eine als

Rating-Agentur auftretende Wirtschaftsauskunftei an den von ihr

erstellten Bonitätsauskünften verdient und diese somit auch gegenüber

Anlegern zumindest mittelbar entgeltlich sind, liegt auf der Hand.

Bonitätsauskünfte / Ratings werden nicht aus altruistischen Motiven

erteilt!'

Die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH vertritt über 1.300

geschädigte AvW-Genussscheininhaber und hat bereits 22.12.2010 das

erste Musterverfahren eingeleitet. Da D&B sich weigerte, einen

Verjährungsverzicht bis zur Klärung der Rechtslage abzugeben, mussten

Anfang Oktober 2011 'Sammelklagen' beim HG Wien eingebracht werden,

die allesamt zugelassen wurden. Im Testverfahren wurden die Parteien

bereits einvernommen und hat der Kläger die Kausalität des

D&B-Ratings nachgewiesen; im März wird nun Dr. Auer-Welsbach

einvernommen.

Rückfragehinweis:

Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH

office@anwaltskanzlei-likar.at

Tel: 0316 / 823 723

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12039/aom

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OTS0082 2012-01-30/11:01

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