APA ots news: IMMOFINANZ Group-Tochter gewinnt entscheidendes Dragon FX Verfahren
Wien (APA-ots) - Der oberste Gerichtshof hat in einer lange erwarteten
Entscheidung (9 Ob 17/11g) im Verfahren 18 Cg 29/09t des HG Wien zum
Anlageprodukt 'Dragon FX Garant' wichtige Rechtsfragen zu Gunsten der
ehemaligen Constantia Privatbank AG - nunmehr Aviso Zeta AG -
geklärt.
Bis zuletzt hatten Anleger in diesen Verfahren immer wieder
argumentiert, dass sie einen Investmentfondsanteil gekauft und eine
Schuldverschreibung erhalten hätten. Es liege daher eine
Anderslieferung ('aliud') vor. Dieser Argumentation hat der OGH im
vorliegenden Fall nun eine klare Absage erteilt.
'Diese OGH-Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg. Die
positive Einschätzung der Aviso Zeta AG wurde dadurch eindeutig
bestätigt. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils haben mehrere
Anlegervertreter aktiv die Gesamtbereinigung aller Dragon FX Fälle
vorgeschlagen. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass das Thema
Dragon FX Garant bald final zu Gunsten der Aviso Zeta erledigt sein
wird', kommentiert Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso Zeta AG, das
für das Unternehmen erfreuliche Urteil.
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass die
Informationsbroschüre der Aviso Zeta AG Grundlage des Kaufes gewesen
sei. Für eine Argumentation, wie sie die Anleger führen, bestehe
daher nach Auffassung des OGH 'kein Raum'. In der Broschüre werde
darauf hingewiesen, dass es sich um ein Zertifikat mit
Kapitalgarantie handle. Daher bestehe Einvernehmen über den
Kaufgegenstand, woran auch eine allfällige Falschbezeichnung nichts
ändere. Entscheidend sei, dass im Kaufformular Dragon FX Garant
ausgefüllt worden sei. Der OGH konkretisierte und bestätigte damit
seine diesbezügliche Entscheidung 9 Ob 17/11g, in der er den
aliud-Einwand auch schon verworfen hatte.
Außerdem wiederholte der OGH, dass die Aviso Zeta AG in der
zitierten Informationsbroschüre auf ein allgemeines Bonitätsrisiko
von Lehman Brothers nicht hinzuweisen hatte.
Vor dem HG Wien warten insgesamt 500 Verfahren gegen die Aviso
Zeta AG mit einem Gesamtstreitwert von 7 Mio. Euro auf den Ausgang
dieses Musterverfahrens. Auf Grund der nunmehr ergangenen
Entscheidung des OGH ist es sehr wahrscheinlich, dass die restlichen
noch anhängigen Dragon FX Garant-Verfahren ebenfalls für die Aviso
Zeta AG entschieden werden, nachdem die überwiegende Anzahl von
Klägern die Klagen bereits zurückgezogen und die Kosten der Aviso
Zeta AG ersetzt hatte.
'Wir sind durchaus an einer außergerichtlichen Erledigung der
Verfahren interessiert, um die Gerichte nicht unnötig zu belasten und
allen Beteiligten Kosten zu sparen. Wir sind überzeugt, dass das auch
die generischen Rechtsanwälte so sehen', so Frömmel weiter.
Über Aviso Zeta AG
Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die
ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit
2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.
Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den fünf größten, börsenotierten
Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der
Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das
Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit
derzeit mehr als 1.600 Bestandsobjekten und einem Buchwert von rund
EUR 8,7 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die
Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die
Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von
Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die
Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen
Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information:
www.immofinanz.com.
Rückfragehinweis:
MEDIENANFRAGEN
Sandra Bauer
Head of Corporate Communications | Pressesprecherin
IMMOFINANZ AG
T +43 (0)5 7111 2292
M +43 (0)699 1685 7292
communications@immofinanz.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0187 2012-01-26/13:00
Wien (APA-ots) - Der oberste Gerichtshof hat in einer lange erwarteten
Entscheidung (9 Ob 17/11g) im Verfahren 18 Cg 29/09t des HG Wien zum
Anlageprodukt 'Dragon FX Garant' wichtige Rechtsfragen zu Gunsten der
ehemaligen Constantia Privatbank AG - nunmehr Aviso Zeta AG -
geklärt.
Bis zuletzt hatten Anleger in diesen Verfahren immer wieder
argumentiert, dass sie einen Investmentfondsanteil gekauft und eine
Schuldverschreibung erhalten hätten. Es liege daher eine
Anderslieferung ('aliud') vor. Dieser Argumentation hat der OGH im
vorliegenden Fall nun eine klare Absage erteilt.
'Diese OGH-Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg. Die
positive Einschätzung der Aviso Zeta AG wurde dadurch eindeutig
bestätigt. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils haben mehrere
Anlegervertreter aktiv die Gesamtbereinigung aller Dragon FX Fälle
vorgeschlagen. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass das Thema
Dragon FX Garant bald final zu Gunsten der Aviso Zeta erledigt sein
wird', kommentiert Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso Zeta AG, das
für das Unternehmen erfreuliche Urteil.
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass die
Informationsbroschüre der Aviso Zeta AG Grundlage des Kaufes gewesen
sei. Für eine Argumentation, wie sie die Anleger führen, bestehe
daher nach Auffassung des OGH 'kein Raum'. In der Broschüre werde
darauf hingewiesen, dass es sich um ein Zertifikat mit
Kapitalgarantie handle. Daher bestehe Einvernehmen über den
Kaufgegenstand, woran auch eine allfällige Falschbezeichnung nichts
ändere. Entscheidend sei, dass im Kaufformular Dragon FX Garant
ausgefüllt worden sei. Der OGH konkretisierte und bestätigte damit
seine diesbezügliche Entscheidung 9 Ob 17/11g, in der er den
aliud-Einwand auch schon verworfen hatte.
Außerdem wiederholte der OGH, dass die Aviso Zeta AG in der
zitierten Informationsbroschüre auf ein allgemeines Bonitätsrisiko
von Lehman Brothers nicht hinzuweisen hatte.
Vor dem HG Wien warten insgesamt 500 Verfahren gegen die Aviso
Zeta AG mit einem Gesamtstreitwert von 7 Mio. Euro auf den Ausgang
dieses Musterverfahrens. Auf Grund der nunmehr ergangenen
Entscheidung des OGH ist es sehr wahrscheinlich, dass die restlichen
noch anhängigen Dragon FX Garant-Verfahren ebenfalls für die Aviso
Zeta AG entschieden werden, nachdem die überwiegende Anzahl von
Klägern die Klagen bereits zurückgezogen und die Kosten der Aviso
Zeta AG ersetzt hatte.
'Wir sind durchaus an einer außergerichtlichen Erledigung der
Verfahren interessiert, um die Gerichte nicht unnötig zu belasten und
allen Beteiligten Kosten zu sparen. Wir sind überzeugt, dass das auch
die generischen Rechtsanwälte so sehen', so Frömmel weiter.
Über Aviso Zeta AG
Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die
ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit
2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.
Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den fünf größten, börsenotierten
Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der
Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das
Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit
derzeit mehr als 1.600 Bestandsobjekten und einem Buchwert von rund
EUR 8,7 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die
Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die
Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von
Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die
Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen
Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information:
www.immofinanz.com.
Rückfragehinweis:
MEDIENANFRAGEN
Sandra Bauer
Head of Corporate Communications | Pressesprecherin
IMMOFINANZ AG
T +43 (0)5 7111 2292
M +43 (0)699 1685 7292
communications@immofinanz.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0187 2012-01-26/13:00