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APA ots news: Klarstellung zu jüngstem Medienbericht über OeNB-Pensionen

Veröffentlicht am 23.03.2012, 15:44
Wien (APA-ots) - Bezugnehmend auf die jüngste Berichterstattung zu den

Pensionsregeln für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt die

Oesterreichische Nationalbank (OeNB) folgende Fakten klar:

Für in Ruhestand befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

OeNB nach den Dienstbestimmungen I (DB I; gültig für Eintritte bis

zum 31.3.1993) wird durch Art. 82 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012

erstmals ein Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent eingeführt.

Analog dazu werden die noch nach dem alten Dienstrecht DB I aktiven

Mitarbeiter einen Pensionsbeitrag von 3,0 Prozent im Aktivstand

leisten müssen; der bislang freiwillig geleistete Beitrag von 2,0

Prozent kann entfallen. Nach Antritt des Ruhestandes muss auch dieser

Personenkreis erstmals einen Pensionssicherungsbeitrag von 3,3

Prozent leisten.

Die OeNB verweist darauf, dass seit April 1993 keine

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mehr nach dem Dienstrecht DB I

aufgenommen und seither umfassende Reformen eingeleitet und umgesetzt

wurden. Mit der Einführung neuer Dienstbestimmungen im Jahr 1998

wurde das Pensionssystem dem ASVG-System weitgehend angeglichen und

2007 vollständig harmonisiert. Dieses um eine Pensionskassenregelung

ergänzte Pensionssystem zählt auch in vergleichbaren Einrichtungen

und Unternehmen zum Standard.

Abschließend hält die OeNB fest, dass es sich bei den

pensionierten bzw. noch aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

nach dem alten Dienstrecht in hohem Ausmaß um äußerst qualifizierte

Personen handelt, die zudem ein hohes Maß an Verantwortung für die

Volkswirtschaft und das Bankwesen in Österreich trugen bzw. noch

immer tragen.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Dr. Christian Gutlederer

Pressesprecher

Tel.: (+43-1) 404 20-6609

mailto:christian.gutlederer@oenb.at

www.oenb.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

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OTS0229 2012-03-23/15:38

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