😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

APA ots news: Mehr Schutz vor Inflation mit neuer limitierter...

Veröffentlicht am 02.11.2011, 08:33
Aktualisiert 02.11.2011, 08:36
APA ots news: Mehr Schutz vor Inflation mit neuer limitierter Einmalerlagstranche

UNIQA und Raiffeisen Versicherung bieten neuen limitierten

Einmalerlag mit 173,72% Mindestauszahlung auf den Nettobeitrag

und Kaufkraftsicherung des Sparbeitrages

Wien (APA-ots) - Ab sofort bietet 'UNIQA Österreich' und die

Raiffeisen Versicherung wieder eine neue limitierte

Einmalerlagstranche mit einer vereinbarten Mindestauszahlung von

173,72% auf den Nettobeitrag (167,03% auf den Bruttobeitrag) nach 15

Jahren Laufzeit an. Der eingebaute Inflationsschutz sorgt dabei

dafür, dass die Kaufkraft des Nettobeitrags auch bei hohen

Inflationsraten zum Ende der Laufzeit erhalten bleibt. Ein Abschluss

ist übrigens bereits ab einer Mindesteinzahlung von 2.000 Euro

möglich. Versicherungsbeginn für die neue Limited Edition ist der 1.

Dezember 2011.

Hohe Inflation, steigende Preise für Nahrungsmittel und Rohstoffe,

Verminderung der Kaufkraft: Viele Österreicherinnen und Österreicher

machen sich Sorgen um die Preisstabilität. Verlässliche Auskünfte zur

weiteren Entwicklung sind nur schwer zu finden und häufig gar nicht

verfügbar. Viele Kundinnen und Kunden sind daher besorgt und

verunsichert, wenn es um den künftigen Wert ihrer Pension und ihrer

Vorsorge geht.

UNIQA und die Raiffeisen Versicherung nehmen die Sorgen der

Konsumentinnen und Konsumenten ernst und setzen auf Sicherheit und

Stabilität. Sie waren auch die ersten österreichischen Versicherungen

die bereits 2009 ein Einmalerlagsprodukt mit Inflationsschutz

angeboten haben. Mit der aktuellen Tranche ist weiterhin

sichergestellt, dass die Kundinnen und Kunden in jedem Fall

profitieren - egal, ob die Inflation niedrig bleibt oder künftig

steigt -, denn durch den eingebauten Inflationsschutz und eine

attraktive Mindestauszahlung von 173,72% des Nettobeitrags wird

sichergestellt, dass das veranlagte Kapital gemessen am

zugrundeliegenden Inflationsindex auch nach 15 Jahren Laufzeit die

Kaufkraft von heute besitzt.

Bei 'UNIQA Österreich' wird das Produkt unter dem Namen

'Inflationsschutz & Raiffeisen Bank International Invest V', bei der

Raiffeisen Versicherung unter dem Titel 'Inflationsschutz 173,72

Raiffeisen Bank International' angeboten. Entwickelt wurde die

Einmalerlagstranche von UNIQA FinanceLife, dem Competence Center für

Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherungen innerhalb der UNIQA

Gruppe, gemeinsam mit der Raiffeisen Centrobank AG.

'Die neue Einmalerlagstranche kombiniert in idealer Weise

Zuverlässigkeit und Flexibilität und ist somit ein optimales

Anlageprodukt, das auch bei langfristigen Investments Sicherheiten

bieten kann. Wir gehen auf die Bedürfnisse und Sorgen der Menschen

ein und entwickeln maßgeschneiderte Produkte für sie. Gerade bei

langfristigen Investments ist es wichtig, größtmögliche Sicherheit zu

bieten und mögliche Kaufkraftverluste zu verhindern - die Neuauflage

des Einmalerlags stellt das sicher,' erklärt Peter Eichler, Vorstand

Fachmanagement Personenversicherung bei 'UNIQA Österreich' und der

Raiffeisen Versicherung.

Ein sicheres Vorsorgeprodukt mit Steuervorteil - Die Eckpunkte der

neuen Einmalerlagstranche:

Sicherheit durch Inflationsschutz

Das Produkt bietet eine attraktive Mindestauszahlung von 173,72%

durch eine Anleihe der Raiffeisen Bank International AG. Die

Mindestauszahlung von 173,72% bezieht sich auf den Nettobeitrag und

entspricht einer Mindestrendite von 3,75% nach KESt bzw. 5,00% vor

KESt. Bezogen auf den Bruttobeitrag (3,47% Mindestrendite p.a. nach

KESt, 4,62% vor KESt) beträgt die vereinbarte Mindestauszahlung

167,03%. Gegenüber den Mitbewerbern hat UNIQA mit der hohen

Mindestauszahlung einmal mehr die Nase vorn - auch bei steigender

Inflation ist das investierte Kundenkapital sicher veranlagt!

Wie funktioniert die Inflationsabsicherung?

Bereits ab einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 3,75%

profitieren die Anleger von der Wertsicherung dieser Indexgebundenen

Lebensversicherung. Überschreitet der um den Inflationsindex

angepasste Nettobeitrag die vereinbarte Mindestauszahlung von

173,72%, so erhalten die Kundinnen und Kunden diesen höheren Wert

ausbezahlt. Der Kaufkrafterhalt des Nettobeitrags wird durch den

zugrundeliegenden Inflationsindex (= harmonisierter

Verbraucherpreis-Index der Euro-Zone ohne Tabakwaren) sichergestellt.

Die Mindestauszahlung von 173,72% bezieht sich jeweils auf den

Nettobeitrag (ohne Berücksichtigung der Versicherungssteuer von 4%)

und ist bei Ablauf des Vertrages fällig.

Beispielrechnung

Ein Beispiel: Angenommen, die durchschnittliche jährliche

Inflation liegt bei 2%, der Nettobeitrag bei 10.000 Euro (Laufzeit 15

Jahre). Die vereinbarte Mindestauszahlung liegt nach 15 Jahren bei

17.372 Euro (Ablaufleistung vor KESt: 5,00%, nach KESt 3,75%).

Überschreitet die Inflation jedoch die Grenze von 3,75% und liegt sie

bei durchschnittlich 5% p.a., so beträgt die Ablaufleistung 20.789

Euro (KESt-pflichtige Veranlagung 6,66%; nach KESt 5%). Auch bei

Auftreten von hoher Inflation verliert die investierte Prämie somit

nicht an Wert!

Individuelle Verfügungsmöglichkeiten: Steuerfreie Teilentnahme

während der Laufzeit möglich

Die Indexgebundene Lebensversicherung der UNIQA FinanceLife

verbindet hohe Sicherheit durch Inflationsschutz mit flexiblen

Verfügungsmöglichkeiten. Vielen Kundinnen und Kunden ist es aufgrund

ihrer individuellen Lebenssituation ein Anliegen, bereits vor Ablauf

der Veranlagungszeit auf das Kapital zugreifen zu können. Auch schon

während der Laufzeit besteht die Möglichkeit, eine - steuerfreie -

Teilentnahme bis zu 25% des Nettobeitrages vorzunehmen. Für das

verbleibende Kapital gilt weiterhin eine Mindestauszahlung, die nach

jeder Kapitalentnahme neu berechnet wird. Zudem kann das veranlagte

Kapital wahlweise auch ganz oder teilweise als lebenslange Pension

ausbezahlt werden, und zwar durch Übertragung der Ansprüche in einen

Pensionstarif der UNIQA Personenversicherung AG bzw. der Raiffeisen

Versicherung AG. Die Entscheidung über die Art der Verfügung muss

übrigens erst kurz vor Ablauf des Vertrages - nicht gleich beim

Abschluss - getroffen werden.

Ein druckfähiges Foto von Peter Eichler können Sie unter

http://www.ots.at/redirect/Eichler1 abrufen.

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG - Presseservice

Tel.: (+43 1)211 75-3414

E-Mail: presse@uniqa.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/220/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0009 2011-11-02/08:27

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.