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APA ots news: Meinl Bank: Schiedsgerichtentscheid über Auseinandersetzung...

Veröffentlicht am 19.12.2011, 16:15
APA ots news: Meinl Bank: Schiedsgerichtentscheid über Auseinandersetzung mit AI und PI gibt Meinl Bank Recht

Wien (APA-ots) - - Internationales Schiedsgericht in Wien entschied, dass Gebühren

der Meinl Bank rechtskonform waren - keine Verfehlungen der

Meinl Bank oder von Julius Meinl

- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Strafverfahren muss sofort

eingestellt werden - Schiedsgericht bestätigt Meinl Bank genau in

den Fragen, die Staatsanwalt Fussenegger kriminalisiert'

- Streitwert: rund EUR 60 Mio - AI und PI müssen Verfahrenskosten

von EUR 1,3 Mio an Institut erstatten

- Juristische Auseinandersetzung mit AI und PI nun endgültig beendet



Im September 2010 hatten sich die Meinl Bank mit AI (Airports

International) und PI (Power International) auf die Beilegung Ihrer

juristischen Auseinandersetzungen geeinigt. Die Parteien hatten

gegenseitige Forderungen von rund EUR 300 Mio zurückgezogen, AI und

PI sämtliche strafrechtlichen Eingaben bei den zuständigen Behörden

zurückgezogen. Mit 14. Dezember 2011 wurde nun ein letzter noch

offener Punkt vom Internationalen Schiedsgericht in Wien entschieden.

Die Bank und AI sowie PI vertraten unterschiedliche Auffassungen

bezüglich der Frage der Placement- und Marketmakergebühren, die das

Institut im Auftrag der beiden Unternehmen im Zusammenhang mit deren

Börsegängen im April bzw. Juli 2007 erhalten hatte. Die Entscheidung

des internationalen Schiedsgerichts fiel nun in beiden Fällen zu

Gunsten der Meinl Bank aus: Die Gebühren der Meinl Bank waren

rechtskonform und im Rahmen des international Üblichen. Ebenso hat

sich das Institut und Julius Meinl im Rahmen des Rechts bewegt. Das

Hauptbegehren von Leistung auf insgesamt rund EUR 32 Mio bei AI bzw.

rund 27 Mio Bei PI wurde kostenpflichtig abgewiesen. Lediglich in

einer Frage der zeitlichen Bemessung der Fälligkeit der Stock

Comission wurde der AI ein Teilbetrag von rund EUR 420.000 zuerkannt.



Einstellung des Strafverfahrens logische Konsequenz



Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Wir freuen uns über dies

vollinhaltliche Bestätigung unserer Rechtsposition. Für uns bedeutet

dies, dass diese Auseinandersetzung mit AI und PI endgültig vom Tisch

ist. Diese Entscheidung geht aber über den konkreten Fall hinaus,

denn die in Frage stehenden Gebühren, die die Meinl Bank von AI und

PI erhielt und die nun vom Schiedsgericht bestätigt wurden,

entsprechen dem Gebührenmodell das auch bei Meinl European Land (MEL,

heute Atrium Anm;) eingesetzt wurde. Dieses MEL Gebührenmodell wurde

und wird vom zuständigen Staatsanwalt Markus Fussenegger in

vorverurteilender Weise kriminalisiert. Nun liegt der Beweis

rechtskräftig am Tisch, dass wir uns auch als Dienstleister der MEL

in der Gebührenfrage im Rahmen des Rechts bewegt haben. Die

Einstellung des einseitigen und durch gravierende rechtstaatliche

Fehltritte charakterisierten Verfahrens des Staatsanwalts muss die

logische Konsequenz sein'.



Gutachter bestätigen Gebühren



Weinzierl erinnerte daran, dass die Frage der Gebühren im Zuge des

Schiedsgerichtsverfahrens intensiv analysiert worden ist. 'Es ist

eine klare Bestätigung unserer Position', so Weinzierl, 'dass auch

die Gutachter von AI und PI nach ausgiebigen Analysen an der

Korrektheit der Gebühren nicht rütteln konnten.' Mit dieser

Bestätigung durch das internationale Schiedsgericht sei auch die

Gutachterfrage im MEL Strafverfahren hinfällig, so Weinzierl, denn

das Gebührenmodell bei AI und PI sei ident mit dem, das bei MEL zur

Geltung kam. 'Damit löst sich auch das Argument des Staatsanwaltes,

es gäbe ein 'System Meinl', das zur Abzocke von Anlegern gedient

habe, endgültig in Luft auf.



Heimische und internationale Institutionen vertreten Rechtsansicht

der Meinl Bank



Mit seiner Vorgangsweise in der MEL-Angelegenheit befindet sich

der zuständige Staatsanwalt auch im Gegensatz zu den Erkenntnissen

von österreichischen und internationalen Institutionen die in

wesentlichen Rechtsfragen die Position der Meinl Bank vertreten:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.

Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen

unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa

von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien

bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL

Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien

und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen

zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären

gleichgestellt.

- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial

Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als

Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die

im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse

gelisteten MEL Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des

Gesellschaftsrechts darstellten und daher rechtskonform waren.

Diese Untersuchung wurde von zwei von der Jersey Financial

Services Commission ernannten Inspektoren durchgeführt



Hintergrundinformation:



Meinl Bank - Airports international und Power International

Airports International (AI, vormals Meinl Airports International) und

Power International (PI, vormals Meinl International Power), sind in

Jersey registrierte Gesellschaften, deren Börsegang an der Wiener

Börse im April bzw. Juli 2007 erfolgte. Leadmanager des Börsegangs

war die Meinl Bank AG. Im Zuge des Börseganges haben AI bzw. PI mit

der Meinl Bank bzw. deren Tochtergesellschaften Verträge

abgeschlossen, unter denen die Meinl Bank Investmentbanking- sowie

Beratungsdienstleistungen erbrachte. Bei beiden Unternehmen handelte

es sich um sogenannte 'Concept IPOs', das heißt die Unternehmen

standen noch ganz am Anfang ihrer Entwicklung. Typisch für Concept

IPOs ist es auch, dass durch Börsegange generierte Erlöse erst nach

und nach in Projekte investiert werden und die Gesellschaften bis

dahin erhebliche liquide Mittel besitzen.



Infolge der veränderten Bedingungen auf den internationalen

Kapitalmärkten kam es insbesondere im zweiten Halbjahr 2007 auch zu

einem Kursrückgang der AI und PI. Im zweiten Halbjahr wurde mit den

Stimmen einer Gruppe internationaler Investoren ein neues Management

eingesetzt. Dies führte zu einer Reihe juristischer

Auseinandersetzungen, die nun endgültig beigelegt worden sind.



Meinl Bank AG



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7156/aom



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OTS0199 2011-12-19/16:09

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