APA ots news: Meinl Bank: Schiedsgerichtentscheid über Auseinandersetzung mit AI und PI gibt Meinl Bank Recht
Wien (APA-ots) - - Internationales Schiedsgericht in Wien entschied, dass Gebühren
der Meinl Bank rechtskonform waren - keine Verfehlungen der
Meinl Bank oder von Julius Meinl
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Strafverfahren muss sofort
eingestellt werden - Schiedsgericht bestätigt Meinl Bank genau in
den Fragen, die Staatsanwalt Fussenegger kriminalisiert'
- Streitwert: rund EUR 60 Mio - AI und PI müssen Verfahrenskosten
von EUR 1,3 Mio an Institut erstatten
- Juristische Auseinandersetzung mit AI und PI nun endgültig beendet
Im September 2010 hatten sich die Meinl Bank mit AI (Airports
International) und PI (Power International) auf die Beilegung Ihrer
juristischen Auseinandersetzungen geeinigt. Die Parteien hatten
gegenseitige Forderungen von rund EUR 300 Mio zurückgezogen, AI und
PI sämtliche strafrechtlichen Eingaben bei den zuständigen Behörden
zurückgezogen. Mit 14. Dezember 2011 wurde nun ein letzter noch
offener Punkt vom Internationalen Schiedsgericht in Wien entschieden.
Die Bank und AI sowie PI vertraten unterschiedliche Auffassungen
bezüglich der Frage der Placement- und Marketmakergebühren, die das
Institut im Auftrag der beiden Unternehmen im Zusammenhang mit deren
Börsegängen im April bzw. Juli 2007 erhalten hatte. Die Entscheidung
des internationalen Schiedsgerichts fiel nun in beiden Fällen zu
Gunsten der Meinl Bank aus: Die Gebühren der Meinl Bank waren
rechtskonform und im Rahmen des international Üblichen. Ebenso hat
sich das Institut und Julius Meinl im Rahmen des Rechts bewegt. Das
Hauptbegehren von Leistung auf insgesamt rund EUR 32 Mio bei AI bzw.
rund 27 Mio Bei PI wurde kostenpflichtig abgewiesen. Lediglich in
einer Frage der zeitlichen Bemessung der Fälligkeit der Stock
Comission wurde der AI ein Teilbetrag von rund EUR 420.000 zuerkannt.
Einstellung des Strafverfahrens logische Konsequenz
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Wir freuen uns über dies
vollinhaltliche Bestätigung unserer Rechtsposition. Für uns bedeutet
dies, dass diese Auseinandersetzung mit AI und PI endgültig vom Tisch
ist. Diese Entscheidung geht aber über den konkreten Fall hinaus,
denn die in Frage stehenden Gebühren, die die Meinl Bank von AI und
PI erhielt und die nun vom Schiedsgericht bestätigt wurden,
entsprechen dem Gebührenmodell das auch bei Meinl European Land (MEL,
heute Atrium Anm;) eingesetzt wurde. Dieses MEL Gebührenmodell wurde
und wird vom zuständigen Staatsanwalt Markus Fussenegger in
vorverurteilender Weise kriminalisiert. Nun liegt der Beweis
rechtskräftig am Tisch, dass wir uns auch als Dienstleister der MEL
in der Gebührenfrage im Rahmen des Rechts bewegt haben. Die
Einstellung des einseitigen und durch gravierende rechtstaatliche
Fehltritte charakterisierten Verfahrens des Staatsanwalts muss die
logische Konsequenz sein'.
Gutachter bestätigen Gebühren
Weinzierl erinnerte daran, dass die Frage der Gebühren im Zuge des
Schiedsgerichtsverfahrens intensiv analysiert worden ist. 'Es ist
eine klare Bestätigung unserer Position', so Weinzierl, 'dass auch
die Gutachter von AI und PI nach ausgiebigen Analysen an der
Korrektheit der Gebühren nicht rütteln konnten.' Mit dieser
Bestätigung durch das internationale Schiedsgericht sei auch die
Gutachterfrage im MEL Strafverfahren hinfällig, so Weinzierl, denn
das Gebührenmodell bei AI und PI sei ident mit dem, das bei MEL zur
Geltung kam. 'Damit löst sich auch das Argument des Staatsanwaltes,
es gäbe ein 'System Meinl', das zur Abzocke von Anlegern gedient
habe, endgültig in Luft auf.
Heimische und internationale Institutionen vertreten Rechtsansicht
der Meinl Bank
Mit seiner Vorgangsweise in der MEL-Angelegenheit befindet sich
der zuständige Staatsanwalt auch im Gegensatz zu den Erkenntnissen
von österreichischen und internationalen Institutionen die in
wesentlichen Rechtsfragen die Position der Meinl Bank vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien
bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL
Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Gesellschaftsrechts darstellten und daher rechtskonform waren.
Diese Untersuchung wurde von zwei von der Jersey Financial
Services Commission ernannten Inspektoren durchgeführt
Hintergrundinformation:
Meinl Bank - Airports international und Power International
Airports International (AI, vormals Meinl Airports International) und
Power International (PI, vormals Meinl International Power), sind in
Jersey registrierte Gesellschaften, deren Börsegang an der Wiener
Börse im April bzw. Juli 2007 erfolgte. Leadmanager des Börsegangs
war die Meinl Bank AG. Im Zuge des Börseganges haben AI bzw. PI mit
der Meinl Bank bzw. deren Tochtergesellschaften Verträge
abgeschlossen, unter denen die Meinl Bank Investmentbanking- sowie
Beratungsdienstleistungen erbrachte. Bei beiden Unternehmen handelte
es sich um sogenannte 'Concept IPOs', das heißt die Unternehmen
standen noch ganz am Anfang ihrer Entwicklung. Typisch für Concept
IPOs ist es auch, dass durch Börsegange generierte Erlöse erst nach
und nach in Projekte investiert werden und die Gesellschaften bis
dahin erhebliche liquide Mittel besitzen.
Infolge der veränderten Bedingungen auf den internationalen
Kapitalmärkten kam es insbesondere im zweiten Halbjahr 2007 auch zu
einem Kursrückgang der AI und PI. Im zweiten Halbjahr wurde mit den
Stimmen einer Gruppe internationaler Investoren ein neues Management
eingesetzt. Dies führte zu einer Reihe juristischer
Auseinandersetzungen, die nun endgültig beigelegt worden sind.
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7156/aom
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OTS0199 2011-12-19/16:09
Wien (APA-ots) - - Internationales Schiedsgericht in Wien entschied, dass Gebühren
der Meinl Bank rechtskonform waren - keine Verfehlungen der
Meinl Bank oder von Julius Meinl
- Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Strafverfahren muss sofort
eingestellt werden - Schiedsgericht bestätigt Meinl Bank genau in
den Fragen, die Staatsanwalt Fussenegger kriminalisiert'
- Streitwert: rund EUR 60 Mio - AI und PI müssen Verfahrenskosten
von EUR 1,3 Mio an Institut erstatten
- Juristische Auseinandersetzung mit AI und PI nun endgültig beendet
Im September 2010 hatten sich die Meinl Bank mit AI (Airports
International) und PI (Power International) auf die Beilegung Ihrer
juristischen Auseinandersetzungen geeinigt. Die Parteien hatten
gegenseitige Forderungen von rund EUR 300 Mio zurückgezogen, AI und
PI sämtliche strafrechtlichen Eingaben bei den zuständigen Behörden
zurückgezogen. Mit 14. Dezember 2011 wurde nun ein letzter noch
offener Punkt vom Internationalen Schiedsgericht in Wien entschieden.
Die Bank und AI sowie PI vertraten unterschiedliche Auffassungen
bezüglich der Frage der Placement- und Marketmakergebühren, die das
Institut im Auftrag der beiden Unternehmen im Zusammenhang mit deren
Börsegängen im April bzw. Juli 2007 erhalten hatte. Die Entscheidung
des internationalen Schiedsgerichts fiel nun in beiden Fällen zu
Gunsten der Meinl Bank aus: Die Gebühren der Meinl Bank waren
rechtskonform und im Rahmen des international Üblichen. Ebenso hat
sich das Institut und Julius Meinl im Rahmen des Rechts bewegt. Das
Hauptbegehren von Leistung auf insgesamt rund EUR 32 Mio bei AI bzw.
rund 27 Mio Bei PI wurde kostenpflichtig abgewiesen. Lediglich in
einer Frage der zeitlichen Bemessung der Fälligkeit der Stock
Comission wurde der AI ein Teilbetrag von rund EUR 420.000 zuerkannt.
Einstellung des Strafverfahrens logische Konsequenz
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Wir freuen uns über dies
vollinhaltliche Bestätigung unserer Rechtsposition. Für uns bedeutet
dies, dass diese Auseinandersetzung mit AI und PI endgültig vom Tisch
ist. Diese Entscheidung geht aber über den konkreten Fall hinaus,
denn die in Frage stehenden Gebühren, die die Meinl Bank von AI und
PI erhielt und die nun vom Schiedsgericht bestätigt wurden,
entsprechen dem Gebührenmodell das auch bei Meinl European Land (MEL,
heute Atrium Anm;) eingesetzt wurde. Dieses MEL Gebührenmodell wurde
und wird vom zuständigen Staatsanwalt Markus Fussenegger in
vorverurteilender Weise kriminalisiert. Nun liegt der Beweis
rechtskräftig am Tisch, dass wir uns auch als Dienstleister der MEL
in der Gebührenfrage im Rahmen des Rechts bewegt haben. Die
Einstellung des einseitigen und durch gravierende rechtstaatliche
Fehltritte charakterisierten Verfahrens des Staatsanwalts muss die
logische Konsequenz sein'.
Gutachter bestätigen Gebühren
Weinzierl erinnerte daran, dass die Frage der Gebühren im Zuge des
Schiedsgerichtsverfahrens intensiv analysiert worden ist. 'Es ist
eine klare Bestätigung unserer Position', so Weinzierl, 'dass auch
die Gutachter von AI und PI nach ausgiebigen Analysen an der
Korrektheit der Gebühren nicht rütteln konnten.' Mit dieser
Bestätigung durch das internationale Schiedsgericht sei auch die
Gutachterfrage im MEL Strafverfahren hinfällig, so Weinzierl, denn
das Gebührenmodell bei AI und PI sei ident mit dem, das bei MEL zur
Geltung kam. 'Damit löst sich auch das Argument des Staatsanwaltes,
es gäbe ein 'System Meinl', das zur Abzocke von Anlegern gedient
habe, endgültig in Luft auf.
Heimische und internationale Institutionen vertreten Rechtsansicht
der Meinl Bank
Mit seiner Vorgangsweise in der MEL-Angelegenheit befindet sich
der zuständige Staatsanwalt auch im Gegensatz zu den Erkenntnissen
von österreichischen und internationalen Institutionen die in
wesentlichen Rechtsfragen die Position der Meinl Bank vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien
bestätigen die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL
Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Gesellschaftsrechts darstellten und daher rechtskonform waren.
Diese Untersuchung wurde von zwei von der Jersey Financial
Services Commission ernannten Inspektoren durchgeführt
Hintergrundinformation:
Meinl Bank - Airports international und Power International
Airports International (AI, vormals Meinl Airports International) und
Power International (PI, vormals Meinl International Power), sind in
Jersey registrierte Gesellschaften, deren Börsegang an der Wiener
Börse im April bzw. Juli 2007 erfolgte. Leadmanager des Börsegangs
war die Meinl Bank AG. Im Zuge des Börseganges haben AI bzw. PI mit
der Meinl Bank bzw. deren Tochtergesellschaften Verträge
abgeschlossen, unter denen die Meinl Bank Investmentbanking- sowie
Beratungsdienstleistungen erbrachte. Bei beiden Unternehmen handelte
es sich um sogenannte 'Concept IPOs', das heißt die Unternehmen
standen noch ganz am Anfang ihrer Entwicklung. Typisch für Concept
IPOs ist es auch, dass durch Börsegange generierte Erlöse erst nach
und nach in Projekte investiert werden und die Gesellschaften bis
dahin erhebliche liquide Mittel besitzen.
Infolge der veränderten Bedingungen auf den internationalen
Kapitalmärkten kam es insbesondere im zweiten Halbjahr 2007 auch zu
einem Kursrückgang der AI und PI. Im zweiten Halbjahr wurde mit den
Stimmen einer Gruppe internationaler Investoren ein neues Management
eingesetzt. Dies führte zu einer Reihe juristischer
Auseinandersetzungen, die nun endgültig beigelegt worden sind.
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7156/aom
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