APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: Advofin zieht erneut Sammelklagen gegen Meinl Bank zurück
Wien (APA-ots) -
- Insgesamt sechs MEL Sammelklagen zurückgezogen, eine weitere
abgewiesen
- Zwei HG-Urteile bestätigen außerdem: Nicht die MEL-Prospekte,
sondern externe Berater waren für die Kaufentscheidungen der
Anleger entscheidend
- Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht Rechtsposition der Bank
bestätigt
- Soziale Vergleiche der Meinl Bank werden fortgesetzt, um durch
die Wirtschaftskrise verursachte soziale Härtefälle abzumildern
In der letzten Woche wurden insgesamt vier Anleger-Sammelklagen,
die vom Prozessfinanzierer Advofin am Bezirksgericht für
Handelssachen Wien eingebracht worden waren, von Klägerseite wieder
zurückgezogen. Die Klagen umfassten insgesamt mehr als 3.500
Personen, die nunmehr wegen Verjährung ihre weiteren
Irrtumsanfechtungsansprüche nicht mehr geltend machen können. Meinl
Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Diese Fakten sprechen für sich. Hier
setzt sich ein für die Meinl Bank positiver Trend im Zusammenhang mit
den so genannten Sammelklagen fort.'
Bereits in der Vergangenheit (im Oktober 2012; Anm.) hatte Advofin
zwei Sammelklagen, die 1.200 Personen umfassten und denen ein
Streitwert von rund EUR 22,66 Mio. zugrundelag, zurückgezogen. Die
erste Abweisung einer Sammelklage durch das HG Wien betraf 227
Personen (mit einem Streitwert von EUR 288.500) und wurde Mitte
Februar 2012 endgültig für alle von der Klage betroffenen Anleger von
den Gerichten bestätigt.
Zwtl.: HG Wien gibt in zwei Verfahren der Meinl Bank Recht
Das Handelsgericht (HG) Wien hat in zwei Entscheidungen vom
Dezember 2012 erneut die Rechtsansicht der Meinl Bank bestätigt. Im
ersten Urteil (GZ 1 R 159/11w HG Wien; 8 C 997/10s des BGHS Wien)
wurde der Berufung einer MEL-Anlegerin gegen das klagsabweisende
Urteil des BGHS Wien nicht Folge gegeben. Das HG Wien stellte fest,
dass nicht der MEL-Prospekt und die darin enthaltenen Informationen
für die Kaufentscheidung der Anlegerin ausschlaggebend waren, da
diese den Verkaufsprospekt nur kurz eingesehen bzw. 'einfach
durchgeblättert' hatte. Das Gericht erteilte auch der generellen
Behauptung von Anlegern, sie seien durch die Werbeaussagen der Meinl
Bank irregeführt worden, eine Abfuhr.
Im zweiten Urteil des HG Wien (GZ 47 Cg 6/10z) stellte das Gericht
fest, dass ein etwaiger Irrtum des Anlegers durch den Berater, und
nicht durch die MEL-Unterlagen, verursacht wurde.
Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Wir freuen uns über diese
Bestätigungen unserer Rechtsposition. Es ist ganz klar:
Fehlleistungen von externen Beratern können nicht der Meinl Bank
zugerechnet werden. Auch muss jeder Fall von angeblichem Irrtum
gesondert geprüft werden - einer Generalhaftung der Bank wird damit
klar eine Absage erteilt.'
Zwtl.: Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank setzt unabhängig von diesen neuen positiven
Urteilen ihre Maßnahmen zur sozialen Abmilderung von Kursverlusten
unerfahrener Kleinanleger, die in Folge der internationalen
Wirtschafts- und Finanzkrise eingetreten sind, fort. Bisher hat die
Bank mit rund 6.000 Kleinanlegern Vergleichslösungen gefunden und
hierfür bereits rund EUR 30 Mio. aufgewendet. Das Institut erklärt
sich überdies grundsätzlich dazu bereit, derartige Lösungen für
weitere rund 1.400 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt bei
der Bank bezogen haben, anzubieten. Der Vorstand der Meinl Bank
stellte jedoch auch klar, dass solche Vergleichsangebote definitiv
nicht dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu
kompensieren.
Zwtl.: Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0069 2013-01-25/10:27
Wien (APA-ots) -
- Insgesamt sechs MEL Sammelklagen zurückgezogen, eine weitere
abgewiesen
- Zwei HG-Urteile bestätigen außerdem: Nicht die MEL-Prospekte,
sondern externe Berater waren für die Kaufentscheidungen der
Anleger entscheidend
- Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht Rechtsposition der Bank
bestätigt
- Soziale Vergleiche der Meinl Bank werden fortgesetzt, um durch
die Wirtschaftskrise verursachte soziale Härtefälle abzumildern
In der letzten Woche wurden insgesamt vier Anleger-Sammelklagen,
die vom Prozessfinanzierer Advofin am Bezirksgericht für
Handelssachen Wien eingebracht worden waren, von Klägerseite wieder
zurückgezogen. Die Klagen umfassten insgesamt mehr als 3.500
Personen, die nunmehr wegen Verjährung ihre weiteren
Irrtumsanfechtungsansprüche nicht mehr geltend machen können. Meinl
Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Diese Fakten sprechen für sich. Hier
setzt sich ein für die Meinl Bank positiver Trend im Zusammenhang mit
den so genannten Sammelklagen fort.'
Bereits in der Vergangenheit (im Oktober 2012; Anm.) hatte Advofin
zwei Sammelklagen, die 1.200 Personen umfassten und denen ein
Streitwert von rund EUR 22,66 Mio. zugrundelag, zurückgezogen. Die
erste Abweisung einer Sammelklage durch das HG Wien betraf 227
Personen (mit einem Streitwert von EUR 288.500) und wurde Mitte
Februar 2012 endgültig für alle von der Klage betroffenen Anleger von
den Gerichten bestätigt.
Zwtl.: HG Wien gibt in zwei Verfahren der Meinl Bank Recht
Das Handelsgericht (HG) Wien hat in zwei Entscheidungen vom
Dezember 2012 erneut die Rechtsansicht der Meinl Bank bestätigt. Im
ersten Urteil (GZ 1 R 159/11w HG Wien; 8 C 997/10s des BGHS Wien)
wurde der Berufung einer MEL-Anlegerin gegen das klagsabweisende
Urteil des BGHS Wien nicht Folge gegeben. Das HG Wien stellte fest,
dass nicht der MEL-Prospekt und die darin enthaltenen Informationen
für die Kaufentscheidung der Anlegerin ausschlaggebend waren, da
diese den Verkaufsprospekt nur kurz eingesehen bzw. 'einfach
durchgeblättert' hatte. Das Gericht erteilte auch der generellen
Behauptung von Anlegern, sie seien durch die Werbeaussagen der Meinl
Bank irregeführt worden, eine Abfuhr.
Im zweiten Urteil des HG Wien (GZ 47 Cg 6/10z) stellte das Gericht
fest, dass ein etwaiger Irrtum des Anlegers durch den Berater, und
nicht durch die MEL-Unterlagen, verursacht wurde.
Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Wir freuen uns über diese
Bestätigungen unserer Rechtsposition. Es ist ganz klar:
Fehlleistungen von externen Beratern können nicht der Meinl Bank
zugerechnet werden. Auch muss jeder Fall von angeblichem Irrtum
gesondert geprüft werden - einer Generalhaftung der Bank wird damit
klar eine Absage erteilt.'
Zwtl.: Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank setzt unabhängig von diesen neuen positiven
Urteilen ihre Maßnahmen zur sozialen Abmilderung von Kursverlusten
unerfahrener Kleinanleger, die in Folge der internationalen
Wirtschafts- und Finanzkrise eingetreten sind, fort. Bisher hat die
Bank mit rund 6.000 Kleinanlegern Vergleichslösungen gefunden und
hierfür bereits rund EUR 30 Mio. aufgewendet. Das Institut erklärt
sich überdies grundsätzlich dazu bereit, derartige Lösungen für
weitere rund 1.400 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt bei
der Bank bezogen haben, anzubieten. Der Vorstand der Meinl Bank
stellte jedoch auch klar, dass solche Vergleichsangebote definitiv
nicht dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu
kompensieren.
Zwtl.: Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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OTS0069 2013-01-25/10:27