APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: OLG Wien gibt in Berufungsurteil Meinl Bank Recht
Deutlich strengere Maßstäbe gegenüber erfahrenen Anlegern
Wien (APA-ots) -
- Erfahrener Anleger muss über Risiken bei Investments in Aktien
oder Zertifikaten Bescheid wissen
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Nach OGH Abweisung der Advofin
Sammelklage vom August weitere Bestätigung der Rechtsansicht der
Meinl Bank.'
- Meinl Bank wendete bereits über EUR 20 Mio für soziale Vergleiche
mit rund 5.100 Kleinanlegern auf
In einem aktuellen Berufungsurteil im Zusammenhang mit einem MEL-
Anlegerverfahren (zugestellt am 12.10.2011) gab das Oberlandesgericht
Wien (OLG Wien) der Meinl Bank Recht. Ein erfahrener Anleger hatte in
den Jahren 2005 bis 2007 MEL-Zertifikate erworben und die Meinl Bank
auf Vertragsaufhebung und Schadenersatz geklagt. Das Handelsgericht
Wien gab dem Kläger erstinstanzlich Recht, das Bankinstitut ging in
Berufung und wurde nun in zweiter Instanz vom OLG in seiner
Rechtsansicht bestätigt. Das Verfahren wurde in die erste Instanz
zurückverwiesen. Das OLG hielt dezidiert fest, dass vorliegende OGH
Urteile, die zugunsten von MEL Anlegern ausgefallen sind, Einzelfälle
widerspiegeln und nicht automatisch auf andere Anleger mit höherem
Wissensstand und Erfahrung angewendet werden können. Auch die jeweils
relevanten Werbeunterlagen seien im Einzelfall zu prüfen.
Anleger musste über Risikogeneigtheit von Wertpapieren Bescheid
wissen
Das Oberlandesgericht Wien hielt in seinem Urteil in Richtung des
Klägers fest: 'Ist ein erfahrener Anleger wie der Kläger [..] in
Kenntnis davon, was eine Aktie ist, womit eingeschlossen ist, dass
sie den Wert teilweise oder ganz verlieren kann, so ist [...] nicht
einleuchtend, wie er angesichts seines Wissens zu dem vom Erstgericht
gezogenen Schluss kommen und eine Irreführung durch die Bank bejaht
werden konnte.' Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl. 'Diese
Unterstützung unserer Rechtsansicht durch das OLG Wien ist ein
wichtiges Signal. Nach der Abweisung der Advofin Sammelklage gegen
unser Institut (vom August 2011, Anm.) zeichnet sich hier die Tendenz
ab, dass - den Leitlinien des OGH entsprechend - im Einzelfall auf
Wissensstand und Erfahrung des Anlegers abgestellt wird. Überdies
wird erkannt, dass ein Käufer, der ohnehin wusste, dass sein
Investment riskant ist, ganz unabhängig von den Werbeunterlagen nicht
über die Sicherheit irrte.' Im vorliegenden Fall verfügt der Kläger
über Erfahrung als Geschäftsführer, Prokurist und
Aufsichtsratsvorsitzender von Unternehmen.
Strengere Spruchpraxis betreffend erfahrene Anleger
Weinzierl: 'In Österreich setzt sich immer mehr das Bewusstein
durch, dass das Prinzip 'Aktienkauf auf Probe', also die
Gewinnmitnahme bei steigenden und der Weg zu Gericht bei fallenden
Kursen, äußerst schädlich für die Reputation des Finanzplatzes
Österreich ist.' Laut Weinzierl ist das Urteil ein deutliches Signal
in die Richtung, dass erfahrene Anleger, Unternehmer,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und anderen sachkundige Investoren
sich nicht hinter Werbebotschaften verstecken können, sondern ihr
deutlich höherer Wissensstand einem Irrtum entgegensteht.
Werbebroschüre nicht Grundlage für Kaufentscheidung
Der Kläger hatte sich zudem in der ersten Instanz erfolgreich
darauf berufen, dass eine Werbebroschüre aus dem Jahr 2003
auschlaggebend für seinen Erwerb der MEL Papiere 2005 und 2007
gewesen sei. Das OLG kritisierte in diesem Zusammenhang, dass bisher
vorliegende OGH Entscheidungen, die sich ebenfalls auf eine
Werbebroschüre beziehen, nicht 1:1 auf jeden Fall übertragen werden
kann, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob überhaupt auf
Grundlage von Werbeunterlagen gekauft worden sei.
Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank betonte erneut, als Dienstleister für die MEL immer
im Rahmen des Rechts gehandelt zu haben. Die Bank unternehme als
einziges österreichisches Institut freiwillig konkrete Schritte zur
sozialen Abfederung von Kursverlusten in Folge der internationalen
Wirtschafts- und Finanzkrise und helfe über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus mit, soziale Härtefälle abzumildern.
Mit rund 5.100 Anlegern hat sich die Meinl Bank bisher geeinigt
und hat hierfür bereits über EUR 20 Mio. aufgewendet. Das Institut
ist grundsätzlich bereit, derartige Vergleiche auch für die
verbleibenden rund 3.000 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt
bei der Bank bezogen haben, anzubieten. Die Bank vergleicht jeden
Monat eine Vielzahl klagsanhängiger Verfahren. Peter Weinzierl gab
der Hoffnung Ausdruck, dass damit bis zum Jahresende 2012 diese
Angelegenheit endgültig gelöst sein sollte. Abschließend stellte der
Bank Vorstand klar, dass derartige Vergleichsangebote definitiv nicht
dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu
kompensieren.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate
Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7156/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0183 2011-10-13/12:48
Deutlich strengere Maßstäbe gegenüber erfahrenen Anlegern
Wien (APA-ots) -
- Erfahrener Anleger muss über Risiken bei Investments in Aktien
oder Zertifikaten Bescheid wissen
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Nach OGH Abweisung der Advofin
Sammelklage vom August weitere Bestätigung der Rechtsansicht der
Meinl Bank.'
- Meinl Bank wendete bereits über EUR 20 Mio für soziale Vergleiche
mit rund 5.100 Kleinanlegern auf
In einem aktuellen Berufungsurteil im Zusammenhang mit einem MEL-
Anlegerverfahren (zugestellt am 12.10.2011) gab das Oberlandesgericht
Wien (OLG Wien) der Meinl Bank Recht. Ein erfahrener Anleger hatte in
den Jahren 2005 bis 2007 MEL-Zertifikate erworben und die Meinl Bank
auf Vertragsaufhebung und Schadenersatz geklagt. Das Handelsgericht
Wien gab dem Kläger erstinstanzlich Recht, das Bankinstitut ging in
Berufung und wurde nun in zweiter Instanz vom OLG in seiner
Rechtsansicht bestätigt. Das Verfahren wurde in die erste Instanz
zurückverwiesen. Das OLG hielt dezidiert fest, dass vorliegende OGH
Urteile, die zugunsten von MEL Anlegern ausgefallen sind, Einzelfälle
widerspiegeln und nicht automatisch auf andere Anleger mit höherem
Wissensstand und Erfahrung angewendet werden können. Auch die jeweils
relevanten Werbeunterlagen seien im Einzelfall zu prüfen.
Anleger musste über Risikogeneigtheit von Wertpapieren Bescheid
wissen
Das Oberlandesgericht Wien hielt in seinem Urteil in Richtung des
Klägers fest: 'Ist ein erfahrener Anleger wie der Kläger [..] in
Kenntnis davon, was eine Aktie ist, womit eingeschlossen ist, dass
sie den Wert teilweise oder ganz verlieren kann, so ist [...] nicht
einleuchtend, wie er angesichts seines Wissens zu dem vom Erstgericht
gezogenen Schluss kommen und eine Irreführung durch die Bank bejaht
werden konnte.' Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl. 'Diese
Unterstützung unserer Rechtsansicht durch das OLG Wien ist ein
wichtiges Signal. Nach der Abweisung der Advofin Sammelklage gegen
unser Institut (vom August 2011, Anm.) zeichnet sich hier die Tendenz
ab, dass - den Leitlinien des OGH entsprechend - im Einzelfall auf
Wissensstand und Erfahrung des Anlegers abgestellt wird. Überdies
wird erkannt, dass ein Käufer, der ohnehin wusste, dass sein
Investment riskant ist, ganz unabhängig von den Werbeunterlagen nicht
über die Sicherheit irrte.' Im vorliegenden Fall verfügt der Kläger
über Erfahrung als Geschäftsführer, Prokurist und
Aufsichtsratsvorsitzender von Unternehmen.
Strengere Spruchpraxis betreffend erfahrene Anleger
Weinzierl: 'In Österreich setzt sich immer mehr das Bewusstein
durch, dass das Prinzip 'Aktienkauf auf Probe', also die
Gewinnmitnahme bei steigenden und der Weg zu Gericht bei fallenden
Kursen, äußerst schädlich für die Reputation des Finanzplatzes
Österreich ist.' Laut Weinzierl ist das Urteil ein deutliches Signal
in die Richtung, dass erfahrene Anleger, Unternehmer,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und anderen sachkundige Investoren
sich nicht hinter Werbebotschaften verstecken können, sondern ihr
deutlich höherer Wissensstand einem Irrtum entgegensteht.
Werbebroschüre nicht Grundlage für Kaufentscheidung
Der Kläger hatte sich zudem in der ersten Instanz erfolgreich
darauf berufen, dass eine Werbebroschüre aus dem Jahr 2003
auschlaggebend für seinen Erwerb der MEL Papiere 2005 und 2007
gewesen sei. Das OLG kritisierte in diesem Zusammenhang, dass bisher
vorliegende OGH Entscheidungen, die sich ebenfalls auf eine
Werbebroschüre beziehen, nicht 1:1 auf jeden Fall übertragen werden
kann, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob überhaupt auf
Grundlage von Werbeunterlagen gekauft worden sei.
Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank betonte erneut, als Dienstleister für die MEL immer
im Rahmen des Rechts gehandelt zu haben. Die Bank unternehme als
einziges österreichisches Institut freiwillig konkrete Schritte zur
sozialen Abfederung von Kursverlusten in Folge der internationalen
Wirtschafts- und Finanzkrise und helfe über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus mit, soziale Härtefälle abzumildern.
Mit rund 5.100 Anlegern hat sich die Meinl Bank bisher geeinigt
und hat hierfür bereits über EUR 20 Mio. aufgewendet. Das Institut
ist grundsätzlich bereit, derartige Vergleiche auch für die
verbleibenden rund 3.000 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt
bei der Bank bezogen haben, anzubieten. Die Bank vergleicht jeden
Monat eine Vielzahl klagsanhängiger Verfahren. Peter Weinzierl gab
der Hoffnung Ausdruck, dass damit bis zum Jahresende 2012 diese
Angelegenheit endgültig gelöst sein sollte. Abschließend stellte der
Bank Vorstand klar, dass derartige Vergleichsangebote definitiv nicht
dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu
kompensieren.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate
Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7156/aom
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OTS0183 2011-10-13/12:48