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APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: OLG Wien gibt in Berufungsurteil Meinl...

Veröffentlicht am 13.10.2011, 12:54
APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: OLG Wien gibt in Berufungsurteil Meinl Bank Recht

Deutlich strengere Maßstäbe gegenüber erfahrenen Anlegern

Wien (APA-ots) -

- Erfahrener Anleger muss über Risiken bei Investments in Aktien

oder Zertifikaten Bescheid wissen

- Bank Vorstand Weinzierl: 'Nach OGH Abweisung der Advofin

Sammelklage vom August weitere Bestätigung der Rechtsansicht der

Meinl Bank.'

- Meinl Bank wendete bereits über EUR 20 Mio für soziale Vergleiche

mit rund 5.100 Kleinanlegern auf



In einem aktuellen Berufungsurteil im Zusammenhang mit einem MEL-

Anlegerverfahren (zugestellt am 12.10.2011) gab das Oberlandesgericht

Wien (OLG Wien) der Meinl Bank Recht. Ein erfahrener Anleger hatte in

den Jahren 2005 bis 2007 MEL-Zertifikate erworben und die Meinl Bank

auf Vertragsaufhebung und Schadenersatz geklagt. Das Handelsgericht

Wien gab dem Kläger erstinstanzlich Recht, das Bankinstitut ging in

Berufung und wurde nun in zweiter Instanz vom OLG in seiner

Rechtsansicht bestätigt. Das Verfahren wurde in die erste Instanz

zurückverwiesen. Das OLG hielt dezidiert fest, dass vorliegende OGH

Urteile, die zugunsten von MEL Anlegern ausgefallen sind, Einzelfälle

widerspiegeln und nicht automatisch auf andere Anleger mit höherem

Wissensstand und Erfahrung angewendet werden können. Auch die jeweils

relevanten Werbeunterlagen seien im Einzelfall zu prüfen.



Anleger musste über Risikogeneigtheit von Wertpapieren Bescheid

wissen



Das Oberlandesgericht Wien hielt in seinem Urteil in Richtung des

Klägers fest: 'Ist ein erfahrener Anleger wie der Kläger [..] in

Kenntnis davon, was eine Aktie ist, womit eingeschlossen ist, dass

sie den Wert teilweise oder ganz verlieren kann, so ist [...] nicht

einleuchtend, wie er angesichts seines Wissens zu dem vom Erstgericht

gezogenen Schluss kommen und eine Irreführung durch die Bank bejaht

werden konnte.' Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl. 'Diese

Unterstützung unserer Rechtsansicht durch das OLG Wien ist ein

wichtiges Signal. Nach der Abweisung der Advofin Sammelklage gegen

unser Institut (vom August 2011, Anm.) zeichnet sich hier die Tendenz

ab, dass - den Leitlinien des OGH entsprechend - im Einzelfall auf

Wissensstand und Erfahrung des Anlegers abgestellt wird. Überdies

wird erkannt, dass ein Käufer, der ohnehin wusste, dass sein

Investment riskant ist, ganz unabhängig von den Werbeunterlagen nicht

über die Sicherheit irrte.' Im vorliegenden Fall verfügt der Kläger

über Erfahrung als Geschäftsführer, Prokurist und

Aufsichtsratsvorsitzender von Unternehmen.



Strengere Spruchpraxis betreffend erfahrene Anleger



Weinzierl: 'In Österreich setzt sich immer mehr das Bewusstein

durch, dass das Prinzip 'Aktienkauf auf Probe', also die

Gewinnmitnahme bei steigenden und der Weg zu Gericht bei fallenden

Kursen, äußerst schädlich für die Reputation des Finanzplatzes

Österreich ist.' Laut Weinzierl ist das Urteil ein deutliches Signal

in die Richtung, dass erfahrene Anleger, Unternehmer,

Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und anderen sachkundige Investoren

sich nicht hinter Werbebotschaften verstecken können, sondern ihr

deutlich höherer Wissensstand einem Irrtum entgegensteht.



Werbebroschüre nicht Grundlage für Kaufentscheidung



Der Kläger hatte sich zudem in der ersten Instanz erfolgreich

darauf berufen, dass eine Werbebroschüre aus dem Jahr 2003

auschlaggebend für seinen Erwerb der MEL Papiere 2005 und 2007

gewesen sei. Das OLG kritisierte in diesem Zusammenhang, dass bisher

vorliegende OGH Entscheidungen, die sich ebenfalls auf eine

Werbebroschüre beziehen, nicht 1:1 auf jeden Fall übertragen werden

kann, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob überhaupt auf

Grundlage von Werbeunterlagen gekauft worden sei.



Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger



Die Meinl Bank betonte erneut, als Dienstleister für die MEL immer

im Rahmen des Rechts gehandelt zu haben. Die Bank unternehme als

einziges österreichisches Institut freiwillig konkrete Schritte zur

sozialen Abfederung von Kursverlusten in Folge der internationalen

Wirtschafts- und Finanzkrise und helfe über die gesetzlichen

Anforderungen hinaus mit, soziale Härtefälle abzumildern.



Mit rund 5.100 Anlegern hat sich die Meinl Bank bisher geeinigt

und hat hierfür bereits über EUR 20 Mio. aufgewendet. Das Institut

ist grundsätzlich bereit, derartige Vergleiche auch für die

verbleibenden rund 3.000 MEL-Kleinanleger, die die Zertifikate direkt

bei der Bank bezogen haben, anzubieten. Die Bank vergleicht jeden

Monat eine Vielzahl klagsanhängiger Verfahren. Peter Weinzierl gab

der Hoffnung Ausdruck, dass damit bis zum Jahresende 2012 diese

Angelegenheit endgültig gelöst sein sollte. Abschließend stellte der

Bank Vorstand klar, dass derartige Vergleichsangebote definitiv nicht

dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger zu

kompensieren.



Weiterführende Informationen:



Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate

Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.





Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7156/aom



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OTS0183 2011-10-13/12:48

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