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APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: Weiteres Urteil bestätigt Einschätzung...

Veröffentlicht am 02.12.2011, 11:17
Aktualisiert 02.12.2011, 11:20
APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: Weiteres Urteil bestätigt Einschätzung der Meinl Bank hinsichtlich Verjährungsfristen

Wien (APA-ots) -

- Urteil bringt Klarheit über Verjährungsfristen: Verjährungsfrist

für Schadenersatzanspruch im Juli 2010 abgelaufen

- Bank Vorstand Weinzierl: 'Nach richtungsweisendem OGH- Urteil

zu 'Aliud' keine Ausdehnung der Verjährung

- Soziale Vergleiche werden fortgesetzt - bereits rund EUR 24 Mio

an unerfahrene Kleinanleger gezahlt



Nach der - gestern bekannt gewordenen - richtungsweisenden

Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in der 'Aliud-Frage',

die die Position der Meinl Bank bestätigt hatte, liegt nun auch ein

Urteil in einem MEL Anlegerverfahren vor, das die Meinl Bank in ihrer

Einschätzung bezüglich der Verjährungsfristen für

Schadenersatzansprüche bestätigt: Diese sind mit Juli 2010

abgelaufen. Daher wurde eine Schadenersatzklage abgewiesen, die im

August 2010 eingebracht worden war.



Klarheit bei Verjährungsfristen - Fortsetzung der sozialen Vergleiche



Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Mit diesem Urteil liegen nun

zwei wichtige Informationen transparent vor: Durch das OGH-Urteil zum

Thema 'Aliud' wurde klar, dass es keine weitere Ausdehnung der

Verjährungsfristen gestützt auf 'Aliud' gibt und das aktuelle

Salzburger Urteil sagt klar, dass die dreijährige Verjährungsfrist

bei Schadenersatzklagen Ende Juli 2007 zu laufen begonnen hat und

somit im Juli 2010 abgelaufen ist.'



Der Bank Vorstand betonte, dass das Institut weiterhin soziale

Vergleiche mit MEL Kleinanlegern, deren Ansprüche klagsanhängig sind,

realisiere. Nachdem bereits mit rund 5.320 Anlegern Einigungen

gefunden wurden, für die etwa EUR 24 Mio ausgegeben worden sind, ist

die Bank bereit, mit weiteren 1.800 Kleinanlegern Vergleichslösungen

zu finden. Bei erfahrenen Anlegern, die nur darauf abzielen, ihre

Spekulationsverluste zu kompensieren, würde man keine Vergleiche

abschließen, hier würde weiterhin der Rechtsweg beschritten, so Peter

Weinzierl.



Spruch des Gerichts zur Verjährungsfrist:



Das Landesgericht Salzburg: 'Der Schaden war dem Kläger spätestens

am 31.07.2007 bekannt, da er wie sich aus den Feststellungen ergibt,

den Kurs der Papiere [...] laufend verfolgte. Er hatte die

Zertifikate zu einem Kurs von EUR 21,00 erworben, am 31.07.2007 lag

der Kurs knapp unter EUR 16,00, sodass der Kursverlust nahezu bei 25

% lag. Damit wusste er, dass er keineswegs, wie seine Berater

darstellten, in sichere, mit einem Sparbuch vergleichbare,

Anlageprodukte investiert hatte. Die dreijährige Verjährungsfrist

begann daher mit diesem Zeitpunkt zu laufen, sodass allfällige

Ansprüche gegen die Erstbeklagte bei Einbringung der Klage am

20.08.2010 bereits verjährt waren.'



Meinl Bank AG



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG, Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom



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OTS0090 2011-12-02/11:12

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