APA ots news: MEL-Anlegerverfahren: Weiteres Urteil bestätigt Einschätzung der Meinl Bank hinsichtlich Verjährungsfristen
Wien (APA-ots) -
- Urteil bringt Klarheit über Verjährungsfristen: Verjährungsfrist
für Schadenersatzanspruch im Juli 2010 abgelaufen
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Nach richtungsweisendem OGH- Urteil
zu 'Aliud' keine Ausdehnung der Verjährung
- Soziale Vergleiche werden fortgesetzt - bereits rund EUR 24 Mio
an unerfahrene Kleinanleger gezahlt
Nach der - gestern bekannt gewordenen - richtungsweisenden
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in der 'Aliud-Frage',
die die Position der Meinl Bank bestätigt hatte, liegt nun auch ein
Urteil in einem MEL Anlegerverfahren vor, das die Meinl Bank in ihrer
Einschätzung bezüglich der Verjährungsfristen für
Schadenersatzansprüche bestätigt: Diese sind mit Juli 2010
abgelaufen. Daher wurde eine Schadenersatzklage abgewiesen, die im
August 2010 eingebracht worden war.
Klarheit bei Verjährungsfristen - Fortsetzung der sozialen Vergleiche
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Mit diesem Urteil liegen nun
zwei wichtige Informationen transparent vor: Durch das OGH-Urteil zum
Thema 'Aliud' wurde klar, dass es keine weitere Ausdehnung der
Verjährungsfristen gestützt auf 'Aliud' gibt und das aktuelle
Salzburger Urteil sagt klar, dass die dreijährige Verjährungsfrist
bei Schadenersatzklagen Ende Juli 2007 zu laufen begonnen hat und
somit im Juli 2010 abgelaufen ist.'
Der Bank Vorstand betonte, dass das Institut weiterhin soziale
Vergleiche mit MEL Kleinanlegern, deren Ansprüche klagsanhängig sind,
realisiere. Nachdem bereits mit rund 5.320 Anlegern Einigungen
gefunden wurden, für die etwa EUR 24 Mio ausgegeben worden sind, ist
die Bank bereit, mit weiteren 1.800 Kleinanlegern Vergleichslösungen
zu finden. Bei erfahrenen Anlegern, die nur darauf abzielen, ihre
Spekulationsverluste zu kompensieren, würde man keine Vergleiche
abschließen, hier würde weiterhin der Rechtsweg beschritten, so Peter
Weinzierl.
Spruch des Gerichts zur Verjährungsfrist:
Das Landesgericht Salzburg: 'Der Schaden war dem Kläger spätestens
am 31.07.2007 bekannt, da er wie sich aus den Feststellungen ergibt,
den Kurs der Papiere [...] laufend verfolgte. Er hatte die
Zertifikate zu einem Kurs von EUR 21,00 erworben, am 31.07.2007 lag
der Kurs knapp unter EUR 16,00, sodass der Kursverlust nahezu bei 25
% lag. Damit wusste er, dass er keineswegs, wie seine Berater
darstellten, in sichere, mit einem Sparbuch vergleichbare,
Anlageprodukte investiert hatte. Die dreijährige Verjährungsfrist
begann daher mit diesem Zeitpunkt zu laufen, sodass allfällige
Ansprüche gegen die Erstbeklagte bei Einbringung der Klage am
20.08.2010 bereits verjährt waren.'
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG, Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0090 2011-12-02/11:12
Wien (APA-ots) -
- Urteil bringt Klarheit über Verjährungsfristen: Verjährungsfrist
für Schadenersatzanspruch im Juli 2010 abgelaufen
- Bank Vorstand Weinzierl: 'Nach richtungsweisendem OGH- Urteil
zu 'Aliud' keine Ausdehnung der Verjährung
- Soziale Vergleiche werden fortgesetzt - bereits rund EUR 24 Mio
an unerfahrene Kleinanleger gezahlt
Nach der - gestern bekannt gewordenen - richtungsweisenden
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in der 'Aliud-Frage',
die die Position der Meinl Bank bestätigt hatte, liegt nun auch ein
Urteil in einem MEL Anlegerverfahren vor, das die Meinl Bank in ihrer
Einschätzung bezüglich der Verjährungsfristen für
Schadenersatzansprüche bestätigt: Diese sind mit Juli 2010
abgelaufen. Daher wurde eine Schadenersatzklage abgewiesen, die im
August 2010 eingebracht worden war.
Klarheit bei Verjährungsfristen - Fortsetzung der sozialen Vergleiche
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Mit diesem Urteil liegen nun
zwei wichtige Informationen transparent vor: Durch das OGH-Urteil zum
Thema 'Aliud' wurde klar, dass es keine weitere Ausdehnung der
Verjährungsfristen gestützt auf 'Aliud' gibt und das aktuelle
Salzburger Urteil sagt klar, dass die dreijährige Verjährungsfrist
bei Schadenersatzklagen Ende Juli 2007 zu laufen begonnen hat und
somit im Juli 2010 abgelaufen ist.'
Der Bank Vorstand betonte, dass das Institut weiterhin soziale
Vergleiche mit MEL Kleinanlegern, deren Ansprüche klagsanhängig sind,
realisiere. Nachdem bereits mit rund 5.320 Anlegern Einigungen
gefunden wurden, für die etwa EUR 24 Mio ausgegeben worden sind, ist
die Bank bereit, mit weiteren 1.800 Kleinanlegern Vergleichslösungen
zu finden. Bei erfahrenen Anlegern, die nur darauf abzielen, ihre
Spekulationsverluste zu kompensieren, würde man keine Vergleiche
abschließen, hier würde weiterhin der Rechtsweg beschritten, so Peter
Weinzierl.
Spruch des Gerichts zur Verjährungsfrist:
Das Landesgericht Salzburg: 'Der Schaden war dem Kläger spätestens
am 31.07.2007 bekannt, da er wie sich aus den Feststellungen ergibt,
den Kurs der Papiere [...] laufend verfolgte. Er hatte die
Zertifikate zu einem Kurs von EUR 21,00 erworben, am 31.07.2007 lag
der Kurs knapp unter EUR 16,00, sodass der Kursverlust nahezu bei 25
% lag. Damit wusste er, dass er keineswegs, wie seine Berater
darstellten, in sichere, mit einem Sparbuch vergleichbare,
Anlageprodukte investiert hatte. Die dreijährige Verjährungsfrist
begann daher mit diesem Zeitpunkt zu laufen, sodass allfällige
Ansprüche gegen die Erstbeklagte bei Einbringung der Klage am
20.08.2010 bereits verjährt waren.'
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG, Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0090 2011-12-02/11:12