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APA ots news: MEL-Verfahren: Gutachten von Freudenmann liefert keine...

Veröffentlicht am 28.08.2012, 11:08
APA ots news: MEL-Verfahren: Gutachten von Freudenmann liefert keine Anhaltspunkte für Einfluss der von MEL beauftragten Rückkäufe auf den Kurs

Wien (APA-ots) -

- Gutachter Andreas Freudenmann sagt klar, dass die Auswirkungen

des Marktverhaltens der Meinl Bank auf den MEL-Kurs nicht

beurteilt werden können

- Der vom Gutachter herangezogene IATX ist als Vergleichsmaßstab

verfehlt, denn MEL war nie im IATX.

- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das Gutachten zeigt erneut,

dass Meinl Bank als Dienstleister für MEL im Rahmen des Rechts

gehandelt hat.



Ein vom deutschen Gutachter Andreas Freudenmann im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien erstelltes Gutachten sollte klären, ob durch das Marktverhalten der Meinl Bank oder die Begebung von Turbozertifikaten durch andere Marktteilnehmer der MEL-Kurs manipuliert wurde. Diese Fragen lässt der Sachverständige in seinem 190-seitigen Gutachten aber weitgehend offen. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl dazu: 'Es zeigt sich wieder, dass die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln versucht, einen Fall zu konstruieren, was ihr aber nicht gelingt. Mehr als drei Jahre nach der unrechtmäßigen U-Haft Meinls und der absurden Kaution von Euro 100 Mio. wurde unsere Rechtsansicht erneut bestätigt.'



Das Gutachten bestätigt, dass der Verfall von Turbo-Zertifikaten im Untersuchungszeitraum des Gutachtens, 26.07.2007 bis 31.08.2007, negativen Einfluss auf den Börsenkurs des MEL-Zertifikats hatte - also zu ungewöhnlich starken und heftigen Kursverlusten führte. Die Auflösung von Absicherungspositionen von Turbo-Zertifikaten in Form von Verkäufen habe sich bei einzelnen Emittenten sogar mit bis zu 27 Prozent des täglichen Gesamthandelsvolumens an der Wiener Börse negativ niedergeschlagen. Der Gutachter schließt aber aus, dass der Kursverfall alleine durch die Auflösung der Absicherungspositionen von Turbo-Zertifikaten erklärt werden kann. Hinsichtlich der Behauptung, dass der Kurssturz der MEL durch ein Verhalten der Meinl Bank oder MEL eingetreten sei, liefert das Gutachten keine Anhaltspunkte.

Da man gemäß Freudenmann die tatsächlichen Auswirkungen der

Rückkäufe schlichtweg nicht beurteilen kann, zieht er hilfsweise den

IATX als Referenzwert heran, zu dem er den Kurs des MEL-Zertifikats

in Relation setzt. Anwalt Georg Schima: 'Das Gutachten, dessen

Erstellung zwei Jahre gedauert hat, belegt somit im wesentlichen nur

die banale Tatsache, dass MEL im untersuchten Zeitraum den IATX (um

3 Euro) übertraf. Es setzt sich aber - offenkundig mangels

Weitergabe der erforderlichen Infos durch die Staatsanwaltschaft -

nicht kritisch damit auseinander, dass eben nicht der IATX, dem MEL

nicht angehörte, die relevante Peergroup bildete, sondern andere

Gesellschaften, die in punkto Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit und

geographische Lage der Investitionsobjekte MEL viel besser

entsprachen.'

Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen eindeutig die

Rechtsansicht der Meinl Bank

Dieses Gutachten reiht sich nahtlos in die Serie von relevanten

Institutionen, die die Rechtsansicht der Bank vertreten:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit

wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen

Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius

Meinl oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der

Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht

veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien

und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen

Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial

Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis

einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007

erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten

MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten

und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die

Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in

Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und

Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im

Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass

auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

Zwtl.: Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und

institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl

Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene

Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf

einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts

sind mit 17% mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich

vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die

Zukunft gut positioniert.

Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 520

e-mail.: huemer@meinlbank.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom

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OTS0065 2012-08-28/11:01

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