APA ots news: MEL-Verfahren: Gutachten von Freudenmann liefert keine Anhaltspunkte für Einfluss der von MEL beauftragten Rückkäufe auf den Kurs
Wien (APA-ots) -
- Gutachter Andreas Freudenmann sagt klar, dass die Auswirkungen
des Marktverhaltens der Meinl Bank auf den MEL-Kurs nicht
beurteilt werden können
- Der vom Gutachter herangezogene IATX ist als Vergleichsmaßstab
verfehlt, denn MEL war nie im IATX.
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das Gutachten zeigt erneut,
dass Meinl Bank als Dienstleister für MEL im Rahmen des Rechts
gehandelt hat.
Ein vom deutschen Gutachter Andreas Freudenmann im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien erstelltes Gutachten sollte klären, ob durch das Marktverhalten der Meinl Bank oder die Begebung von Turbozertifikaten durch andere Marktteilnehmer der MEL-Kurs manipuliert wurde. Diese Fragen lässt der Sachverständige in seinem 190-seitigen Gutachten aber weitgehend offen. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl dazu: 'Es zeigt sich wieder, dass die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln versucht, einen Fall zu konstruieren, was ihr aber nicht gelingt. Mehr als drei Jahre nach der unrechtmäßigen U-Haft Meinls und der absurden Kaution von Euro 100 Mio. wurde unsere Rechtsansicht erneut bestätigt.'
Das Gutachten bestätigt, dass der Verfall von Turbo-Zertifikaten im Untersuchungszeitraum des Gutachtens, 26.07.2007 bis 31.08.2007, negativen Einfluss auf den Börsenkurs des MEL-Zertifikats hatte - also zu ungewöhnlich starken und heftigen Kursverlusten führte. Die Auflösung von Absicherungspositionen von Turbo-Zertifikaten in Form von Verkäufen habe sich bei einzelnen Emittenten sogar mit bis zu 27 Prozent des täglichen Gesamthandelsvolumens an der Wiener Börse negativ niedergeschlagen. Der Gutachter schließt aber aus, dass der Kursverfall alleine durch die Auflösung der Absicherungspositionen von Turbo-Zertifikaten erklärt werden kann. Hinsichtlich der Behauptung, dass der Kurssturz der MEL durch ein Verhalten der Meinl Bank oder MEL eingetreten sei, liefert das Gutachten keine Anhaltspunkte.
Da man gemäß Freudenmann die tatsächlichen Auswirkungen der
Rückkäufe schlichtweg nicht beurteilen kann, zieht er hilfsweise den
IATX als Referenzwert heran, zu dem er den Kurs des MEL-Zertifikats
in Relation setzt. Anwalt Georg Schima: 'Das Gutachten, dessen
Erstellung zwei Jahre gedauert hat, belegt somit im wesentlichen nur
die banale Tatsache, dass MEL im untersuchten Zeitraum den IATX (um
3 Euro) übertraf. Es setzt sich aber - offenkundig mangels
Weitergabe der erforderlichen Infos durch die Staatsanwaltschaft -
nicht kritisch damit auseinander, dass eben nicht der IATX, dem MEL
nicht angehörte, die relevante Peergroup bildete, sondern andere
Gesellschaften, die in punkto Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit und
geographische Lage der Investitionsobjekte MEL viel besser
entsprachen.'
Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen eindeutig die
Rechtsansicht der Meinl Bank
Dieses Gutachten reiht sich nahtlos in die Serie von relevanten
Institutionen, die die Rechtsansicht der Bank vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
Zwtl.: Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts
sind mit 17% mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich
vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die
Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0065 2012-08-28/11:01
Wien (APA-ots) -
- Gutachter Andreas Freudenmann sagt klar, dass die Auswirkungen
des Marktverhaltens der Meinl Bank auf den MEL-Kurs nicht
beurteilt werden können
- Der vom Gutachter herangezogene IATX ist als Vergleichsmaßstab
verfehlt, denn MEL war nie im IATX.
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das Gutachten zeigt erneut,
dass Meinl Bank als Dienstleister für MEL im Rahmen des Rechts
gehandelt hat.
Ein vom deutschen Gutachter Andreas Freudenmann im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien erstelltes Gutachten sollte klären, ob durch das Marktverhalten der Meinl Bank oder die Begebung von Turbozertifikaten durch andere Marktteilnehmer der MEL-Kurs manipuliert wurde. Diese Fragen lässt der Sachverständige in seinem 190-seitigen Gutachten aber weitgehend offen. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl dazu: 'Es zeigt sich wieder, dass die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln versucht, einen Fall zu konstruieren, was ihr aber nicht gelingt. Mehr als drei Jahre nach der unrechtmäßigen U-Haft Meinls und der absurden Kaution von Euro 100 Mio. wurde unsere Rechtsansicht erneut bestätigt.'
Das Gutachten bestätigt, dass der Verfall von Turbo-Zertifikaten im Untersuchungszeitraum des Gutachtens, 26.07.2007 bis 31.08.2007, negativen Einfluss auf den Börsenkurs des MEL-Zertifikats hatte - also zu ungewöhnlich starken und heftigen Kursverlusten führte. Die Auflösung von Absicherungspositionen von Turbo-Zertifikaten in Form von Verkäufen habe sich bei einzelnen Emittenten sogar mit bis zu 27 Prozent des täglichen Gesamthandelsvolumens an der Wiener Börse negativ niedergeschlagen. Der Gutachter schließt aber aus, dass der Kursverfall alleine durch die Auflösung der Absicherungspositionen von Turbo-Zertifikaten erklärt werden kann. Hinsichtlich der Behauptung, dass der Kurssturz der MEL durch ein Verhalten der Meinl Bank oder MEL eingetreten sei, liefert das Gutachten keine Anhaltspunkte.
Da man gemäß Freudenmann die tatsächlichen Auswirkungen der
Rückkäufe schlichtweg nicht beurteilen kann, zieht er hilfsweise den
IATX als Referenzwert heran, zu dem er den Kurs des MEL-Zertifikats
in Relation setzt. Anwalt Georg Schima: 'Das Gutachten, dessen
Erstellung zwei Jahre gedauert hat, belegt somit im wesentlichen nur
die banale Tatsache, dass MEL im untersuchten Zeitraum den IATX (um
3 Euro) übertraf. Es setzt sich aber - offenkundig mangels
Weitergabe der erforderlichen Infos durch die Staatsanwaltschaft -
nicht kritisch damit auseinander, dass eben nicht der IATX, dem MEL
nicht angehörte, die relevante Peergroup bildete, sondern andere
Gesellschaften, die in punkto Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit und
geographische Lage der Investitionsobjekte MEL viel besser
entsprachen.'
Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen eindeutig die
Rechtsansicht der Meinl Bank
Dieses Gutachten reiht sich nahtlos in die Serie von relevanten
Institutionen, die die Rechtsansicht der Bank vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die 'Jersey Financial
Services Commission' (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
Zwtl.: Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts
sind mit 17% mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich
vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die
Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0065 2012-08-28/11:01