Wien (APA-ots) - Der Basiszinssatz beträgt derzeit 0,88 % und wird -
aufgrund des vom EZB-Rat am 8. Dezember 2011 gefassten Beschlusses,
den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 im Wege eines
Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen
Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 14. Dezember 2011 um 0,25
Prozentpunkte auf 1,00 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung der
bereits am 3. November 2011 vom EZB-Rat beschlossenen Senkung des
Fixzinssatzes für das wöchentliche Hauptrefinanzierungsgeschäft um
0,25 Prozentpunkte, - ab dem 14. Dezember 2011 0,38 % betragen.
Aufgrund des vom EZB-Rat am 8. Dezember 2011 gefassten
geldpolitischen Beschlusses, mit Wirkung vom 14. Dezember 2011 den
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25
Prozentpunkte auf 1,75 % zu senken, wird (unter Berücksichtigung des
seit der letzten Referenzsinsatzänderung erfolgten Zinsbeschlusses
des EZB-Rates) laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr.
125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF
mit Wirksamkeit vom 14. Dezember 2011 der Referenzzinsatz um 0,50
Prozentpunkte auf 2,00 % gesenkt.
Anmerkung: Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl.
I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999
idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der
Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei
variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten
seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht
bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem
Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6609
mailto:christian.gutlederer@oenb.at
www.oenb.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
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OTS0189 2011-12-09/15:11
aufgrund des vom EZB-Rat am 8. Dezember 2011 gefassten Beschlusses,
den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 im Wege eines
Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen
Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 14. Dezember 2011 um 0,25
Prozentpunkte auf 1,00 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung der
bereits am 3. November 2011 vom EZB-Rat beschlossenen Senkung des
Fixzinssatzes für das wöchentliche Hauptrefinanzierungsgeschäft um
0,25 Prozentpunkte, - ab dem 14. Dezember 2011 0,38 % betragen.
Aufgrund des vom EZB-Rat am 8. Dezember 2011 gefassten
geldpolitischen Beschlusses, mit Wirkung vom 14. Dezember 2011 den
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25
Prozentpunkte auf 1,75 % zu senken, wird (unter Berücksichtigung des
seit der letzten Referenzsinsatzänderung erfolgten Zinsbeschlusses
des EZB-Rates) laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr.
125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF
mit Wirksamkeit vom 14. Dezember 2011 der Referenzzinsatz um 0,50
Prozentpunkte auf 2,00 % gesenkt.
Anmerkung: Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl.
I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999
idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der
Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei
variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten
seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht
bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem
Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6609
mailto:christian.gutlederer@oenb.at
www.oenb.at
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