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APA ots news: VKI: Irrtum über Immobilienaktien berechtigt zur...

Veröffentlicht am 15.12.2011, 09:33
APA ots news: VKI: Irrtum über Immobilienaktien berechtigt zur Vertragsanfechtung

Urteil des Oberlandesgerichts Wien: Auch erfahrene Anleger

können irren

Wien (APA-ots) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt

- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen Musterprozess

gegen die Bank Austria. Deren Berater hatte einer durchaus versierten

Anlegerin den Kauf von 2.000 Stück Aktien der CA-Immo empfohlen.

Diese Aktien seien 'sicherer' als andere Aktien, da dahinter

Immobilien stünden und mit einem sicheren Ertrag von fünf Prozent zu

rechnen sei. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil des

Handelsgerichtes Wien, wonach die Konsumentin von der Bank in Irrtum

geführt worden sei und daher den Aktienkauf zu Recht wegen Irrtums

anfechte. Die Bank wurde - Zug um Zug gegen Herausgabe der Aktien -

auf Zahlung des Kaufpreises von rund 45.000 Euro verurteilt. Die

Revision wurde als nicht zulässig erklärt.

Die klagende Anlegerin hatte bei der Bank Austria ein

Wertpapierdepot mit verschiedenen Fonds und auch Einzelaktien. Sie

wollte rund 45.000 Euro sicher und ertragreich investieren und ihr

Berater riet ihr zum Ankauf von Immobilienaktien der CA Immo. Er

sicherte eine 'sichere' Wertsteigerung von jährlich fünf Prozent zu.

Diese Aktie würde sich - hinsichtlich Sicherheit - deutlich von

anderen Aktien unterscheiden. Der Berater hat nicht über das Risiko

von Wertschwankungen und über ein Teil- oder

Totalkapitalausfallsrisiko informiert. Wenn er dies getan hätte,

hätte die Anlegerin die Aktien nicht erworben.

Die Gerichte gehen - auch im Lichte der Judikatur des Obersten

Gerichtshofes - von einem wesentlichen Geschäftsirrtum aus. Dieser

liege vor, wenn der Erwerber meine, dass das von ihm erworbene

Wertpapier anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko

des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalles hätte. Die Konsumentin

konnte den Kauf erfolgreich wegen Irrtums anfechten und die Bank

wurde zur Zahlung des Kaufpreises - gegen Herausgabe der Aktien -

verurteilt.

'Das Verfahren zeigt, dass rund um den Verkauf von

Immobilienaktien auch Berater in Banken die Kunden oft in einer

Sicherheit gewiegt haben, die nicht den Produkten entsprach', sagt

Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. 'Falschberatungen

bei Immobilienaktien sind daher nicht nur ein Problem für den AWD,

gegen den der VKI für rund 2.500 Geschädigte fünf Sammelklagen führt,

sondern auch für die Banken.'

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.

Rückfragehinweis:

Verein für Konsumenteninformation

Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht

Tel.: 01 / 58877 - 320

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0034 2011-12-15/09:27

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