APA ots news: VKI: Irrtum über Immobilienaktien berechtigt zur Vertragsanfechtung
Urteil des Oberlandesgerichts Wien: Auch erfahrene Anleger
können irren
Wien (APA-ots) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen Musterprozess
gegen die Bank Austria. Deren Berater hatte einer durchaus versierten
Anlegerin den Kauf von 2.000 Stück Aktien der CA-Immo empfohlen.
Diese Aktien seien 'sicherer' als andere Aktien, da dahinter
Immobilien stünden und mit einem sicheren Ertrag von fünf Prozent zu
rechnen sei. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil des
Handelsgerichtes Wien, wonach die Konsumentin von der Bank in Irrtum
geführt worden sei und daher den Aktienkauf zu Recht wegen Irrtums
anfechte. Die Bank wurde - Zug um Zug gegen Herausgabe der Aktien -
auf Zahlung des Kaufpreises von rund 45.000 Euro verurteilt. Die
Revision wurde als nicht zulässig erklärt.
Die klagende Anlegerin hatte bei der Bank Austria ein
Wertpapierdepot mit verschiedenen Fonds und auch Einzelaktien. Sie
wollte rund 45.000 Euro sicher und ertragreich investieren und ihr
Berater riet ihr zum Ankauf von Immobilienaktien der CA Immo. Er
sicherte eine 'sichere' Wertsteigerung von jährlich fünf Prozent zu.
Diese Aktie würde sich - hinsichtlich Sicherheit - deutlich von
anderen Aktien unterscheiden. Der Berater hat nicht über das Risiko
von Wertschwankungen und über ein Teil- oder
Totalkapitalausfallsrisiko informiert. Wenn er dies getan hätte,
hätte die Anlegerin die Aktien nicht erworben.
Die Gerichte gehen - auch im Lichte der Judikatur des Obersten
Gerichtshofes - von einem wesentlichen Geschäftsirrtum aus. Dieser
liege vor, wenn der Erwerber meine, dass das von ihm erworbene
Wertpapier anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko
des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalles hätte. Die Konsumentin
konnte den Kauf erfolgreich wegen Irrtums anfechten und die Bank
wurde zur Zahlung des Kaufpreises - gegen Herausgabe der Aktien -
verurteilt.
'Das Verfahren zeigt, dass rund um den Verkauf von
Immobilienaktien auch Berater in Banken die Kunden oft in einer
Sicherheit gewiegt haben, die nicht den Produkten entsprach', sagt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. 'Falschberatungen
bei Immobilienaktien sind daher nicht nur ein Problem für den AWD,
gegen den der VKI für rund 2.500 Geschädigte fünf Sammelklagen führt,
sondern auch für die Banken.'
Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0034 2011-12-15/09:27
Urteil des Oberlandesgerichts Wien: Auch erfahrene Anleger
können irren
Wien (APA-ots) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen Musterprozess
gegen die Bank Austria. Deren Berater hatte einer durchaus versierten
Anlegerin den Kauf von 2.000 Stück Aktien der CA-Immo empfohlen.
Diese Aktien seien 'sicherer' als andere Aktien, da dahinter
Immobilien stünden und mit einem sicheren Ertrag von fünf Prozent zu
rechnen sei. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil des
Handelsgerichtes Wien, wonach die Konsumentin von der Bank in Irrtum
geführt worden sei und daher den Aktienkauf zu Recht wegen Irrtums
anfechte. Die Bank wurde - Zug um Zug gegen Herausgabe der Aktien -
auf Zahlung des Kaufpreises von rund 45.000 Euro verurteilt. Die
Revision wurde als nicht zulässig erklärt.
Die klagende Anlegerin hatte bei der Bank Austria ein
Wertpapierdepot mit verschiedenen Fonds und auch Einzelaktien. Sie
wollte rund 45.000 Euro sicher und ertragreich investieren und ihr
Berater riet ihr zum Ankauf von Immobilienaktien der CA Immo. Er
sicherte eine 'sichere' Wertsteigerung von jährlich fünf Prozent zu.
Diese Aktie würde sich - hinsichtlich Sicherheit - deutlich von
anderen Aktien unterscheiden. Der Berater hat nicht über das Risiko
von Wertschwankungen und über ein Teil- oder
Totalkapitalausfallsrisiko informiert. Wenn er dies getan hätte,
hätte die Anlegerin die Aktien nicht erworben.
Die Gerichte gehen - auch im Lichte der Judikatur des Obersten
Gerichtshofes - von einem wesentlichen Geschäftsirrtum aus. Dieser
liege vor, wenn der Erwerber meine, dass das von ihm erworbene
Wertpapier anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko
des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalles hätte. Die Konsumentin
konnte den Kauf erfolgreich wegen Irrtums anfechten und die Bank
wurde zur Zahlung des Kaufpreises - gegen Herausgabe der Aktien -
verurteilt.
'Das Verfahren zeigt, dass rund um den Verkauf von
Immobilienaktien auch Berater in Banken die Kunden oft in einer
Sicherheit gewiegt haben, die nicht den Produkten entsprach', sagt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. 'Falschberatungen
bei Immobilienaktien sind daher nicht nur ein Problem für den AWD,
gegen den der VKI für rund 2.500 Geschädigte fünf Sammelklagen führt,
sondern auch für die Banken.'
Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0034 2011-12-15/09:27