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APA ots news: Zweite Säule: Allianz fordert Ende der Bevormundung

Veröffentlicht am 13.10.2011, 09:08
Wien (APA-ots) - In Österreich gibt es rund 150.000 Betriebe. Etwa 90

Prozent davon haben weniger als 20 Mitarbeiter, von denen nur rund 6

Prozent betrieblich vorsorgen. Eine Verbesserung sowie

Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen würde auch den

KMUs das Tor zur betrieblichen Altersvorsorge öffnen - und damit die

Attraktivität der zweiten Säule erhöhen.

'Der Schlüssel des Erfolges in der betrieblichen Altersvorsorge

liegt in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die die freie

Entscheidung des Arbeitnehmers zur Vorsorge begünstigen', erklärt

Andreas Csurda, Vorstandsmitglied der BAWAG-Allianz Vorsorgekassen

AG, der Allianz Pensionskasse AG sowie Vorstandsvorsitzender der

österreichischen Plattform der betrieblichen Vorsorgekassen.

Rechtliche Rahmenbedingungen als Hürde für KMUs

Die Mitbestimmung der einzelnen Versicherten, die bei der dritten

Vorsorgesäule, der privaten Lebensversicherung, voll gegeben ist,

fehlt bei der zweiten Säule. Deren Akzeptanz und Erkennen der

Notwendigkeit sind zwar vorhanden, der Nachteil der zweiten Säule

aber ist, dass der Gesetzgeber sehr stark in die Produktgestaltung

eingreift. 'Nehmen wir ein Beispiel: Der Gesetzgeber schreibt vor,

dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Prämien in konstanter Höhe

einzahlen müssen, auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen.

Das schreckt sehr viele KMUs ab, welche ja die Konjunktur

unmittelbarer und stärker spüren als Großkonzerne', so Csurda.

Alternativen, wonach zum Beispiel Jahr für Jahr flexibel vorgesorgt

werden könnte, sieht der Gesetzgeber nicht vor. 'Ganz im Gegenteil:

Der Gesetzgeber argumentiert, dass der Einzelne wissen muss, mit

welcher Pensionshöhe er später rechnen kann. Fazit: Derzeit können

daher 9 von 10 Arbeitnehmern genau berechnen, wie hoch ihre Pension

aus der zweiten Säule künftig sein wird: Nämlich Null', erklärt

Csurda. Darüber hinaus ist es derzeit für den Einzelnen nicht

möglich, zu entscheiden, welches Produkt der zweiten Säule für ihn

das richtige ist. Der Arbeitgeber wählt zu Beginn für den 'unmündigen

Arbeitnehmer' das Produkt und die Beitragshöhe. Danach ist während

der gesamten Berufszeit ein Wechsel für den Anwartschaftsberechtigten

nicht mehr möglich. 'Daran leidet die Akzeptanz der zweiten Säule',

erklärt Csurda.

Vorbild dritte Säule: Freie Entscheidung des Einzelnen

Als Lösung schlägt Csurda vor, dass die Politik bloß entsprechende

Rahmenbedingungen gestalten müsste, zum Beispiel, welche Produkte

förderungswürdig sind, die Beitragshöhen und -grenzen und ob

beispielsweise nur Produkte mit Rentenleistungen künftig forciert und

gefördert werden sollen. Wie dann konkret das Produkt ausgestaltet

wird, ob mit Garantien oder ohne und wie hoch die Aktienquote ist,

sollte dem Markt und der strategischen Kompetenz der Produktgeber

überlassen werden, ist Csurda überzeugt. Als Vorbild dazu sollte die

dritte Säule - die private Vorsorge - dienen, die älter und besser

ausgebaut ist als die zweite und wo es jedem freigestellt ist,

welches Produkt er abschließt. Im Laufe eines Lebens ändern sich die

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Interessenlagen und persönlichen

Bedürfnisse der Versicherten. 'Daher ist gesetzlich mehr Flexibilität

und Durchlässigkeit innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge

vorzusehen; etwa der Wechsel von einer betrieblichen

Kollektivversicherung in eine Pensionskasse oder umgekehrt', so

Csurda.

Reform zugunsten der Arbeitnehmer

Mit seinen Reformvorschlägen zur zweiten Säule positioniert sich

Csurda in erster Linie als Anwalt für die jüngere Generation zwischen

25 und 40 Jahren. Diese Menschen würden aus der ersten Säule wohl am

wenigsten an künftiger Pensionsleistung erwarten, so dass gerade für

sie eine ergänzende Altersvorsorge über die zweite Säule höchst

erforderlich sei. Europavergleiche zeigen, dass die betriebliche

Vorsorge eine immer wichtigere Rolle spielt, wie das Beispiel der

steuerlich begünstigten Gehaltsumwandlung zeigt: In Österreich mache

der Steuerfreibetrag für Direktversicherungen im Rahmen des §3 EStG

mickrige 300 Euro aus, in Deutschland liege diese Grenze bei 4.440

Euro. Gerade hier gäbe es einen großen Hebel, der den Arbeitgebern

und Arbeitnehmern mehr Gestaltungsmöglichkeit einräumen könnte: 'In

Deutschland hat der Einzelne das Recht auf Gehaltsumwandlung. Der

Arbeitgeber muss diese Wünsche dann kraft Gesetz umsetzen. Das ist

ein Modell, dass wir uns auch gut für Österreich vorstellen können',

so Csurda abschließend.

Downloads im Internet unter

http://www.unternehmen.allianz.at/presse/news

- Foto: Andreas Csurda ((C) Allianz) - Abdruck honorarfrei

- Pressemeldung als PDF

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen

Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern

oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen

mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden

sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher

wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.

Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich

Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage

und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz

Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der

anschließenden Integration von Unternehmen und aus

Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus

dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel

durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten,

Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -

tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von

Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte

(z.B. Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse

sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere

hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss

haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit

und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten

Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst

werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US

Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die

Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu

aktualisieren.

Keine Pflicht zur Aktualisierung

Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser

Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Rückfragehinweis:

Mag. Manfred Rapolter, MA

Unternehmenskommunikation

Allianz Gruppe in Österreich

Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien

Tel: 01/878 07 - 80690, Fax: - 40261

E-Mail: manfred.rapolter@allianz.at

Internet: http://www.allianz.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/396/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0023 2011-10-13/09:00

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