KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die umstrittenen Riesen-Lastwagen dürfen in Deutschland weiter in einem Feldversuch erprobt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies in einer am Mittwoch bekanntgegebenen Entscheidung Klagen der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen ab (Az.: 2 BvF 1/12 und 2 BvF 3/12).
Sie hatten verhindern wollen, dass die sogenannten Lang-Lastwagen auch ohne Zustimmung der betroffenen Bundesländer Strecken probeweise befahren dürfen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte dies Ende 2011 per Ausnahmegenehmigung erlaubt - ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat.
Darin sahen die Kläger einen Verfassungsbruch - die Karlsruher Richter aber nicht: Die zur Debatte stehende Verordnung sei "von den Ermächtigungsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes gedeckt", die Regierung habe sie ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen können.
Das Landes-Verkehrsministerium in Stuttgart äußerte sich zunächst nicht dazu. Man wolle erst den Beschluss des Gerichtes in Gänze lesen, hieß es auf Anfrage. Minister Winfried Hermann (Grüne) hatte wenige Monate nach Beginn des Versuchs die Klage eingereicht.
Die bis zu 25,25 Meter langen Fahrzeuge fahren seit dem 1. Januar 2012 auf bestimmten Strecken in Deutschland - derzeit umfassen diese rund 9300 Kilometer. An dem auf fünf Jahre angelegten Versuch beteiligen sich Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und auch Schleswig-Holstein, das erst nach der Wahl seiner neuen Landesregierung geklagt hatte. Aber auch Bundesländer, die wie das grün-rot regierte Baden-Württemberg bei dem Versuch von Anfang an nicht mitmachten, müssen die Durchfahrt auf Transitstrecken dulden.
Die Befürworter sehen Vorteile durch weniger Sprit und CO2-Ausstoß: Zwei Lang-Lastwagen können die Fracht von drei herkömmlichen Lkw transportieren, die Spritersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen. Die Kritiker hingegen halten Straßen, Brücken und Parkplätze nicht für geeignet für die Großlaster. Die Riesenfahrzeuge seien auch eine Gefahr im Straßenverkehr - etwa beim Überholen. Bislang durften Lastwagen in Deutschland maximal 18,75 Meter lang sein.
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums waren bis zum April dieses Jahres 38 Unternehmen mit 72 Lastwagen für den Versuch angemeldet. Erste Ergebnisse der Feldtests sollen noch im Sommer in einem Zwischenbericht vorgestellt werden.tb