KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit den Ansprüchen von Reisenden bei Flugverspätungen beschäftigt. Zwei unterschiedliche Kläger wollten eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft TUIfly erstreiten, weil ihre Urlaubsflüge auf die Balearen mehr als drei Stunden Verspätung hatten. Grund dafür war der vorangegangene Flug ihrer Maschinen nach Griechenland, wo es wegen eines Streiks zu den Verspätungen kam.
In der Verhandlung in Karlsruhe argumentierten die Anwälte der Kläger, dass die Gesellschaft für einen solchen Fall eine Ersatzmaschine hätte bereithalten müssen. Der Vorsitzende Richter des X. Zivilsenats, Peter Meier-Beck, sagte jedoch, es sei schwierig, rechtliche Kriterien für solche Überkapazitäten zu entwickeln. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.br