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BGH billigt Schadenersatz bei vorzeitigen Abbruch von Internetauktion

Veröffentlicht am 10.12.2014, 15:42
Aktualisiert 10.12.2014, 15:48
BGH billigt Schadenersatz bei vorzeitigen Abbruch von Internetauktion
EBAY
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer eine Internetauktion ohne Grund vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge auch dann, wenn es bis zum eigentlichen Auktionsende noch einige Zeit hin ist.

Die BGH-Richter gaben damit am Mittwoch einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform Ebay (NASDAQ:EBAY) (FSE:EBA) geklagt hatte. Der Kläger kann jetzt mit 8500 Euro Schadenersatz rechnen. In dem vom BGH zu prüfenden Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat zu einem Startpreis von einem Euro auf der Internetplattform eBay angeboten. Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch bereits nach zwei Tagen brach er die Auktion ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro. Der Bieter wollte daraufhin den Wert des Stromaggregats ersetzt haben, der mit 8500 Euro beziffert wurde. Der Verkäufer hatte das Aggregat in der Zwischenzeit anderweitig verkauft.

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