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BGH deutet an: Keine Schadenersatzansprüche von Lehman-Anlegern

Veröffentlicht am 27.09.2011, 12:33
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof sieht nach einer vorläufigen Beurteilung keine Schadensersatzansprüche von Lehman-Anlegern gegen ihre Sparkasse. Eine Verletzung von Beratungspflichten sei bei vorläufiger Bewertung nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.

Insbesondere sei zum Zeitpunkt des Verkaufs der Zertifikate nicht erkennbar gewesen, dass ein Risiko einer Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers bestehe. Der Vorsitzende Richter betonte, dass das Verfahren zwar in gewisser Weise eine Pilotfunktion habe, jedoch seien die Umstände des Einzelfalls bei jedem Verkauf zu berücksichtigen.

Der Bundesgerichtshof verhandelt seit dem Vormittag erstmals über Klagen von Anlegern der pleitegegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers. Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Anlageprodukte gekauft. Dabei handelte es sich um sogenannte Zertifikate, die von Lehman herausgegeben (emittiert) wurden. Als die Bank im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere daher weitgehend wertlos. Nun verlangen die Anleger wegen angeblich mangelhafter Beratung von ihrer Sparkasse das Geld zurück. In der Vorinstanz waren die Kläger gescheitert.

Es ist nicht klar, ob der Bundesgerichtshof noch am Dienstag ein Urteil verkünden wird (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10)./jon/hoe/DP/jha/

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