KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen. Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die beklagte Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt./jon/DP/jha/