KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Thema Gaspreise beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof (BGH): Die Richter prüfen seit Mittwoch Preisanpassungsklauseln in Lieferverträgen zwischen Versorgern und Unternehmen. Umstritten ist eine Regelung, die den Arbeitspreis für Erdgas an den für Heizöl koppelt. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.
Das Gericht prüft in zwei Verfahren. In dem einen Fall streiten sich die Berliner Gaswerke AG und die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Mikropolis um knapp 11 800 Euro. Im zweiten Prozess geht es um rund 110 300 Euro, die eine Porzellanfabrik ihrer Ansicht nach zu viel an den Oldenburger Energiekonzern EWE gezahlt hat.
Die Firmen halten die Klausel für unwirksam. Sie berufen sich auf BGH-Urteile von 2010. Damals hatte der Senat ähnliche Klauseln in Verträgen wegen unangemessener Benachteiligung von Privatkunden gekippt. Die seinerzeit aufgestellten Maßstäbe gälten auch für Unternehmen, argumentierten die Anwälte der Firmen in Karlsruhe. Der BGH prüft nach eigenen Angaben zum ersten Mal derartige Gas-Unternehmensverträge.tb