KARLSRUHE (dpa-AFX) - Für jede Eins im Zeugnis zwei Euro Rabatt - diese Werbeaktion eines Media Marktes in Passau war zulässig. Die Unerfahrenheit von Kindern sei mit der Aktion vor drei Jahren nicht ausgenutzt worden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Eine gegen die Rabatt-Aktion gerichtete Klage von Verbraucherschützern wiesen die höchsten deutschen Zivilrichter zurück. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte darin unlautere Werbung gesehen, die Kinder zum Kaufen verleitet und deshalb den Elektronik-Fachmarkt durch alle Instanzen verklagt.e