KARLSRUHE (dpa-AFX) - Darf ein Energieversorger die Preise erhöhen, ohne dass es dafür eine Klausel im Vertrag gibt? Das prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof. Dem Gericht liegt die Klage eines Kunden des Energieversorgers EWE vor. Der Fall könnte Grundsatzbedeutung haben. Die Richter wollen sich daher länger als üblich beraten und ihr Urteil am 3. Dezember verkünden. (Az.: VIII ZR 370/13)
Der Kunde aus Brandenburg will rund 1500 Euro zurück, die er seiner Ansicht nach für das Abrechnungsjahr 2007/2008 zu viel gezahlt hat. Er hat seit 1997 einen Vertrag mit dem Versorger. Da der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus ungeklärten Gründen nicht erhalten hat, gibt es in diesem Vertrag keine Klausel für Preisanpassungen.
In der Folgezeit erhöhte EWE die Preise, die der Kunde zunächst zahlte. Dann reichte er Klage auf Rückzahlung ein. Das Landgericht Potsdam hatte die Klage größtenteils abgewiesen, er ging in Revision.tb