KARLSRUHE/HAMBURG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am kommenden Dienstag (18.8.) über eine mögliche Ausschüttung der Bank an ihre stillen Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2008. Falls die HSH Nordbank unterliegt, muss sie 64 Millionen Euro nachzahlen. Mit einem Urteil ist am Dienstag noch nicht zu rechnen.
Der juristische Konflikt dreht sich um Vorgänge während des Höhepunktes der Finanzkrise im Herbst 2008. Die Bank war tief in die roten Zahlen gerutscht. Damit fiel nicht nur die Dividende an die Aktionäre aus, sondern auch Zinszahlungen für rund 100 stille Gesellschafter in Höhe von 64 Millionen Euro. Die Bank sorgte sich deshalb um ihr Ansehen auf den internationalen Finanzmärkten und um die Geschäftsbeziehungen zu den stillen Gesellschaftern, die oft auch zu den größeren Kunden oder Finanzierern der Bank gehörten.
In dieser Situation schrieb der Vorstand einen Brief an die stillen Einleger, nach dem sie auf jeden Fall mit einer Ausschüttung in der vereinbarten Höhe rechnen könnten. Der Vorstand wollte das Risiko eindämmen, dass stille Einleger ihr Kapital aus der Bank abzogen. Das hätte noch teurer werden können als die 64 Millionen Euro, die es gekostet hätte, die stillen Einlagen zu bedienen. Doch die EU schob einen Riegel vor und verbot die Zahlungen. Seit 2008 haben die stillen Einleger für ihre Einlage keine Zinsen erhalten.
Der Streitpunkt ist nun der Brief des Vorstandes. Einige Einleger klagten, weil sie daraus eine Zahlungsverpflichtung der Bank ableiteten. Die Gerichte in Hamburg und Kiel kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Hanseatische Oberlandesgericht konnte keinen Rechtsanspruch auf eine Zahlung erkennen, das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht dagegen schon. Dabei geht es um Form- und Rechtsfragen. Der BGH muss nun in letzter Instanz eine Entscheidung fällen./egi/DP/zb
Der juristische Konflikt dreht sich um Vorgänge während des Höhepunktes der Finanzkrise im Herbst 2008. Die Bank war tief in die roten Zahlen gerutscht. Damit fiel nicht nur die Dividende an die Aktionäre aus, sondern auch Zinszahlungen für rund 100 stille Gesellschafter in Höhe von 64 Millionen Euro. Die Bank sorgte sich deshalb um ihr Ansehen auf den internationalen Finanzmärkten und um die Geschäftsbeziehungen zu den stillen Gesellschaftern, die oft auch zu den größeren Kunden oder Finanzierern der Bank gehörten.
In dieser Situation schrieb der Vorstand einen Brief an die stillen Einleger, nach dem sie auf jeden Fall mit einer Ausschüttung in der vereinbarten Höhe rechnen könnten. Der Vorstand wollte das Risiko eindämmen, dass stille Einleger ihr Kapital aus der Bank abzogen. Das hätte noch teurer werden können als die 64 Millionen Euro, die es gekostet hätte, die stillen Einlagen zu bedienen. Doch die EU schob einen Riegel vor und verbot die Zahlungen. Seit 2008 haben die stillen Einleger für ihre Einlage keine Zinsen erhalten.
Der Streitpunkt ist nun der Brief des Vorstandes. Einige Einleger klagten, weil sie daraus eine Zahlungsverpflichtung der Bank ableiteten. Die Gerichte in Hamburg und Kiel kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Hanseatische Oberlandesgericht konnte keinen Rechtsanspruch auf eine Zahlung erkennen, das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht dagegen schon. Dabei geht es um Form- und Rechtsfragen. Der BGH muss nun in letzter Instanz eine Entscheidung fällen./egi/DP/zb