KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wann müssen Mieter beim Auszug einen Anteil der Renovierungskosten zahlen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erst einmal vertagt. Das Gericht sagte am Mittwoch eine für diesen Tag geplante Urteilsverkündung zum Thema Schönheitsreparaturen ab. Die Richter wollen neu verhandeln.
Das Gericht hatte die Klage eines Mieters aus Pinneberg bei Hamburg schon einmal im November verhandelt. Der Kläger wehrt sich dagegen, dass er sich bei seinem Auszug vor knapp vier Jahren an der Renovierung der Wohnung beteiligen sollte - gemessen an Mietdauer und Abnutzungsgrad.
So sollte er dem Mietvertrag zufolge zum Beispiel alle Bohr- und Dübellöcher so verschließen, dass sie nicht mehr sichtbar sind, und durchbohrte Kacheln fachgerecht ersetzen. Bei der Beratung des Falls hätten sich immer mehr Probleme gezeigt, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Ball. Ein neuer Termin steht noch nicht fest./din/DP/stb