KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will noch am Mittwoch sein Urteil zu den Bedingungen für den vorzeitigen Abbruch einer Internetauktion bekannt geben. Dabei geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Verkäufer ein Angebot aus dem Netz nehmen dürfen, wenn bis zum eigentlichen Auktionsende noch mehr als zwölf Stunden gewesen wären.
In dem zu prüfenden Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat zu einem Startpreis von einem Euro auf der Internetplattform Ebay (NASDAQ:EBAY) (FSE:EBA) angeboten. Zwei Tage später brach er die Auktion ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro. Der Bieter will nun Schadenersatz in Höhe von 8500 Euro. Das ist der Wert des Stromaggregats, das der Verkäufer in der Zwischenzeit anderweitig verkauft hatte. Der Anbieter berief sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktionshauses. Ob er recht hat, will der BGH noch am Mittwochnachmittag bekannt geben.