KARLSRUHE (dpa-AFX) - Reiseveranstalter dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. (Az.: X ZR 85/12 u.a.)
Die Richter gaben damit Verbraucherschützern überwiegend recht. Diese waren in mehreren Klagen dagegen vorgegangen, dass Urlauber in bestimmten Fällen zwischen 25 und 40 Prozent auf den Gesamtpreis ihrer Pauschalreise anzahlen sollten. Kläger sind die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sie haben mehrere Touristikunternehmen verklagt. Die Verbraucherschützer gingen außerdem erfolgreich gegen Kosten vor, die die Veranstalter ihren Kunden bei einer Stornierung der Reise in Rechnung stellen. Die Kosten sind gestaffelt und richten sich nach der Anzahl der Tage bis Reisebeginn. Die Veranstalter müssen dem Urteil zufolge genaue Gründe für die Höhe der Stornogebühren angeben. Bereits die Vorinstanzen hatten den Verbraucherschützern recht gegeben.