MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Regeln zur Rückzahlung von Körperschaftssteuerguthaben, die seit 2007 gelten. Das oberste deutsche Finanzgericht legte den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, wie der BFH am Mittwoch in München mitteilte. Hintergrund des komplexen Rechtsstreits ist die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. So werde nach den neuen gesetzlichen Regelungen bei der Rückzahlung des Guthabens aus der Körperschaftssteuer nicht auch der anteilige Solidaritätszuschlag erstattet. Das war zuvor anders. Dagegen hatte eine Kölner Anwältin geklagt (Az.: I R 39/10), die der Ansicht ist, dass auch der Soli anteilig zu erstatten sei. Im Gesetz fehle dafür aber eine Regelung, monierten die Richter. Sollte Karlsruhe dem folgen, könnten Unternehmen auf Erstattungen hoffen./sbr/DP/bgf