LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Mittwoch nach Klagen zweier Hoteliers aus Trier und Bingen (Rheinland-Pfalz) entschieden. Die Abgabe dürfe nur für private Übernachtungen etwa von Touristen eingefordert werden, nicht aber von Gästen, die aus beruflichen Gründen in Hotels oder Pensionen nächtigen, urteilte der 9. Senat. Weil die Satzungen von Trier und Bingen diese Unterscheidung zwischen privat und beruflich nicht enthielten, seien sie unwirksam. Die Bettensteuer gibt es in rund 20 deutschen Städten./bz/DP/stb