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De Maizière sieht Folgen von 'Recht auf Vergessen' skeptisch

Veröffentlicht am 03.12.2014, 22:19
Aktualisiert 04.12.2014, 09:26
De Maizière sieht Folgen von 'Recht auf Vergessen' skeptisch
GOOG
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n BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die praktische Umsetzung des Urteils zum "Recht auf Vergessen" im Internet kritisiert. Gegen die Entscheidung von Suchmaschinen über Lösch-Anträge sollten Rechtsmittel möglich sein, sagte sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Brüssel. Die Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Recht auf Privatsphäre solle nicht allein Suchmaschinenbetreibern wie Google F:GOOG (ETR:GGQ1) überlassen werden.

"Die Wirkung ist im Grunde, dass wir hier eine neue Grundrechtsinstitution haben, die Google heißt". Das halte er für ein Problem.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte im Mai entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus den Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer damit sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht.

"Dass es ein Recht auf Vergessen gibt, ist prinzipiell gut", sagte de Maizière. "Allerdings: Die ganz große Euphorie des Anfangs teile ich inzwischen nicht mehr."/jsc/DP/he

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