Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910), Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG) über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013)
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
15.05.2013 07:07
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet
1910), Potsdam und Köln
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG)
über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013)
Im ersten Halbjahr hat sich die Performance unserer Aktieninvestitionen
sehr zufriedenstellend entwickelt. Unsere Performance liegt deutlich über
derjenigen des DAX-30-Index. Die von uns gehaltene Beteiligung in Höhe von
mehr als 3% an der Ludwig Beck am Rathaus -Textilhaus Feldmeier AG,
München, liegt - gemessen am Börsenkurs - nach wie vor weit über den
Anschaffungskosten. Zudem hat sich das Kursniveau im Berichtszeitraum
deutlich bei 30 EUR stabilisiert und erreichte erneut ein langjähriges
Hoch. Die stillen Reserven in den Wertpapieren liegen derzeit etwa 3 Mio.
Euro. Wir haben zu Jahresbeginn Calls in Aktien der Münchener
Rückversicherung erworben; diese wurden zwischenzeitlich ausgeübt; die
Aktie hat bislang einen guten Ergebnisbeitrag geliefert. Sie ist derzeit
zweitgrößte Beteiligung in unserem Portfolio. Es bestehen derzeit keine
Bankverbindlichkeiten.
Im Bereich unserer Nachbesserungsansprüche haben wir vor wenigen Tagen in
dem Spruchverfahren den Unternehmensvertrag Bayer-Schering AG betreffend
eine - nicht rechtskräftige - Entscheidung des Landgerichts Berlin
erhalten: Die einschlägig bekannten Testatfirmen KPMG und Warth & Klein
haben der Bayer AG und den Minderheitsaktionären der Bayer-Schering AG eine
angeblich angemessene Barabfindung von 89,36 EUR je Aktie bestätigt. Das
Landgericht Berlin hat diesen sogenannten 'renommierten'
Testatdienstleistern und der Bayer AG nunmehr erstinstanzlich attestiert,
dass die angemessene Abfindung 40% höher hätte liegen müssen und 124,65 EUR
je Aktie beträgt. Gleiches gilt für die Ausgleichszahlung - diese wurde von
4,60 EUR brutto je Aktie auf 6,49 EUR erhöht. Wir rechnen damit, dass die
Bayer AG Rechtsmittel einlegen wird.
Das erstinstanzliche Ergebnis des vorgenannten Spruchverfahrens auf den
ehemaligen Aktienbestand unsere Gesellschaft übertragen würde zu einer
Nachbesserung von mindestens 0,7 Mio. EUR führen (zzgl. Zinsen).
Das zweite Spruchverfahren den Squeeze-out von Bayer-Schering-Aktien
betreffend ist erstinstanzlich noch nicht entschieden. Auch hier gehen wir
davon aus, dass das, was KPMG und Warth & Klein den Aktionären damals als
angemessen glauben machen wollten, der richterlichen Überprüfung nicht
standhalten wird. Wir werden für den jeweils höheren Abfindungsbetrag
optieren, sobald in beiden Verfahren Rechtskraft vorliegt.
Wir gehen davon aus, dass das laufende Halbjahr mit einem positiven
Ergebnis abschließt.
Köln und Potsdam, den 15. Mai 2013
Der Vorstand:
(Karl-Walter Freitag)
15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910)
Vogelsangerstraße 104
50823 Köln
Deutschland
Internet: www.rheintex-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
15.05.2013 07:07
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet
1910), Potsdam und Köln
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG)
über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013)
Im ersten Halbjahr hat sich die Performance unserer Aktieninvestitionen
sehr zufriedenstellend entwickelt. Unsere Performance liegt deutlich über
derjenigen des DAX-30-Index. Die von uns gehaltene Beteiligung in Höhe von
mehr als 3% an der Ludwig Beck am Rathaus -Textilhaus Feldmeier AG,
München, liegt - gemessen am Börsenkurs - nach wie vor weit über den
Anschaffungskosten. Zudem hat sich das Kursniveau im Berichtszeitraum
deutlich bei 30 EUR stabilisiert und erreichte erneut ein langjähriges
Hoch. Die stillen Reserven in den Wertpapieren liegen derzeit etwa 3 Mio.
Euro. Wir haben zu Jahresbeginn Calls in Aktien der Münchener
Rückversicherung erworben; diese wurden zwischenzeitlich ausgeübt; die
Aktie hat bislang einen guten Ergebnisbeitrag geliefert. Sie ist derzeit
zweitgrößte Beteiligung in unserem Portfolio. Es bestehen derzeit keine
Bankverbindlichkeiten.
Im Bereich unserer Nachbesserungsansprüche haben wir vor wenigen Tagen in
dem Spruchverfahren den Unternehmensvertrag Bayer-Schering AG betreffend
eine - nicht rechtskräftige - Entscheidung des Landgerichts Berlin
erhalten: Die einschlägig bekannten Testatfirmen KPMG und Warth & Klein
haben der Bayer AG und den Minderheitsaktionären der Bayer-Schering AG eine
angeblich angemessene Barabfindung von 89,36 EUR je Aktie bestätigt. Das
Landgericht Berlin hat diesen sogenannten 'renommierten'
Testatdienstleistern und der Bayer AG nunmehr erstinstanzlich attestiert,
dass die angemessene Abfindung 40% höher hätte liegen müssen und 124,65 EUR
je Aktie beträgt. Gleiches gilt für die Ausgleichszahlung - diese wurde von
4,60 EUR brutto je Aktie auf 6,49 EUR erhöht. Wir rechnen damit, dass die
Bayer AG Rechtsmittel einlegen wird.
Das erstinstanzliche Ergebnis des vorgenannten Spruchverfahrens auf den
ehemaligen Aktienbestand unsere Gesellschaft übertragen würde zu einer
Nachbesserung von mindestens 0,7 Mio. EUR führen (zzgl. Zinsen).
Das zweite Spruchverfahren den Squeeze-out von Bayer-Schering-Aktien
betreffend ist erstinstanzlich noch nicht entschieden. Auch hier gehen wir
davon aus, dass das, was KPMG und Warth & Klein den Aktionären damals als
angemessen glauben machen wollten, der richterlichen Überprüfung nicht
standhalten wird. Wir werden für den jeweils höheren Abfindungsbetrag
optieren, sobald in beiden Verfahren Rechtskraft vorliegt.
Wir gehen davon aus, dass das laufende Halbjahr mit einem positiven
Ergebnis abschließt.
Köln und Potsdam, den 15. Mai 2013
Der Vorstand:
(Karl-Walter Freitag)
15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910)
Vogelsangerstraße 104
50823 Köln
Deutschland
Internet: www.rheintex-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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