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DGAP Zwischenmitteilung: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910) (deutsch)

Veröffentlicht am 15.05.2013, 07:07
Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910), Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG) über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013)

Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

15.05.2013 07:07

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG, gegründet

1910), Potsdam und Köln

Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (§ 37x WpHG)

über den Zeitraum 01.01.-15.05.2013 (ZM 1/2013)

Im ersten Halbjahr hat sich die Performance unserer Aktieninvestitionen

sehr zufriedenstellend entwickelt. Unsere Performance liegt deutlich über

derjenigen des DAX-30-Index. Die von uns gehaltene Beteiligung in Höhe von

mehr als 3% an der Ludwig Beck am Rathaus -Textilhaus Feldmeier AG,

München, liegt - gemessen am Börsenkurs - nach wie vor weit über den

Anschaffungskosten. Zudem hat sich das Kursniveau im Berichtszeitraum

deutlich bei 30 EUR stabilisiert und erreichte erneut ein langjähriges

Hoch. Die stillen Reserven in den Wertpapieren liegen derzeit etwa 3 Mio.

Euro. Wir haben zu Jahresbeginn Calls in Aktien der Münchener

Rückversicherung erworben; diese wurden zwischenzeitlich ausgeübt; die

Aktie hat bislang einen guten Ergebnisbeitrag geliefert. Sie ist derzeit

zweitgrößte Beteiligung in unserem Portfolio. Es bestehen derzeit keine

Bankverbindlichkeiten.

Im Bereich unserer Nachbesserungsansprüche haben wir vor wenigen Tagen in

dem Spruchverfahren den Unternehmensvertrag Bayer-Schering AG betreffend

eine - nicht rechtskräftige - Entscheidung des Landgerichts Berlin

erhalten: Die einschlägig bekannten Testatfirmen KPMG und Warth & Klein

haben der Bayer AG und den Minderheitsaktionären der Bayer-Schering AG eine

angeblich angemessene Barabfindung von 89,36 EUR je Aktie bestätigt. Das

Landgericht Berlin hat diesen sogenannten 'renommierten'

Testatdienstleistern und der Bayer AG nunmehr erstinstanzlich attestiert,

dass die angemessene Abfindung 40% höher hätte liegen müssen und 124,65 EUR

je Aktie beträgt. Gleiches gilt für die Ausgleichszahlung - diese wurde von

4,60 EUR brutto je Aktie auf 6,49 EUR erhöht. Wir rechnen damit, dass die

Bayer AG Rechtsmittel einlegen wird.

Das erstinstanzliche Ergebnis des vorgenannten Spruchverfahrens auf den

ehemaligen Aktienbestand unsere Gesellschaft übertragen würde zu einer

Nachbesserung von mindestens 0,7 Mio. EUR führen (zzgl. Zinsen).

Das zweite Spruchverfahren den Squeeze-out von Bayer-Schering-Aktien

betreffend ist erstinstanzlich noch nicht entschieden. Auch hier gehen wir

davon aus, dass das, was KPMG und Warth & Klein den Aktionären damals als

angemessen glauben machen wollten, der richterlichen Überprüfung nicht

standhalten wird. Wir werden für den jeweils höheren Abfindungsbetrag

optieren, sobald in beiden Verfahren Rechtskraft vorliegt.

Wir gehen davon aus, dass das laufende Halbjahr mit einem positiven

Ergebnis abschließt.

Köln und Potsdam, den 15. Mai 2013

Der Vorstand:

(Karl-Walter Freitag)

15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Rheintex Verwaltungs AG (vormals Rheinische Textilfabriken AG gegründet 1910)

Vogelsangerstraße 104

50823 Köln

Deutschland

Internet: www.rheintex-ag.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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