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DGAP-Adhoc: Deutsche Annington Immobilien SE: Öffentliches Übernahmeangebot der Deutsche Annington Immobilien SE für alle ausstehenden Aktien der GAGFAH S.A. (deutsch)

Veröffentlicht am 01.12.2014, 07:00
Aktualisiert 01.12.2014, 07:03
DGAP-Adhoc: Deutsche Annington Immobilien SE: Öffentliches Übernahmeangebot der Deutsche Annington Immobilien SE für alle ausstehenden Aktien der GAGFAH S.A. (deutsch)

n Deutsche Annington Immobilien SE: Öffentliches Übernahmeangebot der Deutsche Annington Immobilien SE für alle ausstehenden Aktien der GAGFAH S.A.

Deutsche Annington Immobilien SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

01.12.2014 07:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc Deutsche Annington Immobilien SE (deutsch)

Schlagwort: Übernahmeangebot

Kombiniertes Bar-/Tauschangebot, Kapitalerhöhung und Finanzierungsmaßnahmen

im Rahmen des angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots der Deutsche

Annington Immobilien SE für alle ausstehenden Aktien der Aktien; Abschluss

eines Business Combination Agreements mit der GAGFAH S.A.

Öffentliches Übernahmeangebot der Deutsche Annington Immobilien SE für alle

ausstehenden Aktien der GAGFAH S.A.

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Annington Immobilien SE haben

beschlossen, dass die Deutsche Annington Immobilien SE den Aktionären der

GAGFAH S.A. im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

(kombiniertes Bar- und Tauschangebot) anbieten wird, ihre auf den Namen

lautenden Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,25 (die "GAGFAH-Aktien")

zu erwerben. Die Deutsche Annington Immobilien SE beabsichtigt,

vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der Mindestpreise und der

endgültigen Festlegungen in der Angebotsunterlage, im Tausch gegen 14

eingereichte GAGFAH-Aktien als Gegenleistung (i) EUR 122,52 in bar

("Barkomponente") sowie (ii) 5 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der

Deutsche Annington Immobilien SE mit einem rechnerischen Anteil am

Grundkapital der Deutsche Annington Immobilien SE von je EUR 1,00 (die

"Deutsche Annington-Aktien") ("Aktienkomponente") anzubieten. Das

kombinierte Bar- und Tauschangebot bewertet jede GAGFAH-Aktie auf Basis des

XETRA-Schlusskurses (Frankfurter Wertpapierbörse) vom 28. November 2014 der

Aktien der Deutsche Annington Immobilien SE mit EUR 18,00, was einer Prämie

von 16,1 % bezogen auf den XETRA-Schlusskurs (Frankfurter Wertpapierbörse)

vom 28. November 2014 der GAGFAH-Aktien entspricht. Auf Basis des

gewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Deutsche Annington Immobilien

SE innerhalb der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des Umtauschangebots

liegt die Bewertung bei EUR 17,50 pro GAGFAH-Aktie. Damit bietet die

Deutsche Annington Immobilien SE eine Prämie von 18,1 % auf den gewichteten

Durchschnittskurs der GAGFAH-Aktien innerhalb der letzten drei Monate vor

Bekanntgabe des Umtauschangebots.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage darzulegenden

Bedingungen, u.a. voraussichtlich unter der Bedingung der

kartellrechtlichen Freigabe, einer Mindestannahmequote von 50 % der

ausstehenden GAGFAH-Aktien (unter Berücksichtigung möglicher Aktienausgaben

bis zum Vollzug), Eintragung der Durchführung der erforderlichen

Kapitalerhöhungen der Deutsche Annington Immobilien SE und Ausbleiben von

Kapitalmaßnahmen und wesentlichen Akquisitionen sowie Ausbleiben der

Einladung zu einer Hauptversammlung der GAGFAH S.A. Die Veröffentlichung

der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die BaFin

unter http://www.deutsche-annington.com/ unter der Rubrik "Investor

Relations" erfolgen. Dort wird auch die genaue Frist für die Annahme des

Übernahmeangebots veröffentlicht werden. Vorbehaltlich der Gestattung durch

die BaFin plant der Vorstand der Deutsche Annington Immobilien SE derzeit

die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 19. Dezember 2014.

Business Combination Agreement zwischen der Deutsche Annington Immobilien

SE und der GAGFAH S.A.

In Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben die Deutsche Annington

Immobilien SE und die GAGFAH S.A. ein Business Combination Agreement

("Business Combination Agreement") abgeschlossen. Im Business Combination

Agreement ist das gemeinsame Verständnis der Deutsche Annington Immobilien

SE und der GAGFAH S.A. unter anderem in Bezug auf Strategie und Struktur

des kombinierten Unternehmens, den Übernahmeprozess, die zukünftige

Zusammensetzung der Organe der Deutsche Annington Immobilien SE und der

GAGFAH S.A. sowie den Integrationsprozess niedergelegt.

Ziel des Zusammenschlusses ist die Realisierung von Skaleneffekten des

größten deutschen Wohnungsunternehmens mit einem bundesweiten

Wohnungsbestand von rund 350.000 Einheiten (einschließlich angekündigter

Akquisitionen) und einem komplementären Portfoliozuschnitt beider

Unternehmen. Aufbauend auf einer gemeinsamen IT-Plattform und einheitlichen

Prozessen können nach Einschätzung des Vorstands der Deutsche Annington

Immobilien SE Skaleneffekte insbesondere in den Bereichen Bewirtschaftung

(einschließlich Einkauf), Bestands-Management, Dienstleistungen und

Finanzierung erzielt werden. Insgesamt geht die Deutsche Annington

Immobilien SE von zu schaffenden Kostenvorteilen in Höhe von EUR 84 Mio.

pro Jahr aus, davon betreffen EUR 47 Mio. den operativen Bereich und EUR 37

Mio. den Finanzierungsbereich. Die mit der Realisierung der Skaleneffekte

verbundenen Einmalaufwendungen werden von der Deutsche Annington Immobilien

SE auf ca. EUR 310 Mio. geschätzt.

Auf Grundlage des Business Combination Agreements wird die GAGFAH S.A. das

öffentliche Übernahmeangebot unterstützen und wird - vorbehaltlich der

Prüfung der Angebotsunterlage - den Aktionären die Annahme empfehlen.

Ferner wird die Deutsche Annington Immobilien SE ihren Aktionären

vorschlagen, den Vorstand der Deutsche Annington Immobilien SE von drei auf

fünf Mitglieder zu vergrößern, um Herrn Thomas Zinnöcker zum

stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Gerald Klinck zum Mitglied des

Vorstands zu bestellen. Weiterhin wird die Deutsche Annington Immobilien SE

ihren Aktionären vorschlagen, die Anzahl der Anteilseignervertreter im

Aufsichtsrat der Deutsche Annington Immobilien SE auf zwölf Mitglieder zu

vergrößern und den bisherigen Verwaltungsratsvorsitzenden der GAGFAH S.A.,

Herrn Gerhard Zeiler, sowie zwei weitere Verwaltungsratsmitglieder der

GAGFAH S.A. zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Deutsche Annington

Immobilien SE zu bestellen. Der Hauptsitz des kombinierten Unternehmens

wird in oder in der Nähe der Stadt Essen liegen.

Die Deutsche Annington Immobilien SE und die GAGFAH S.A. haben sich auf die

Bildung eines Integrationsausschusses verständigt, der durch Herrn Rolf

Buch und Herrn Thomas Zinnöcker geleitet wird. Mögliche Überschneidungen in

wichtigen Geschäftsfeldern sollen in einem fairen und kooperativen

Integrationsprozess angegangen werden, um für den Fall der Annahme des

Angebots durch die GAGFAH-Aktionäre kurzfristig mit der Realisierung von

Skaleneffekten zu beginnen. Die Deutsche Annington Immobilien SE und GAGFAH

S.A. haben sich ferner darauf verständigt, die Rechte der Arbeitnehmer, der

Betriebsräte und der Gewerkschaften zu respektieren, einschließlich der

Sozialcharta der GAGFAH S.A.

Herr Dr. Wulf Bernotat und Herr Gerhard Zeiler wurden im Business

Combination Agreement zu Garanten bestellt, um die Einhaltung und Umsetzung

des Business Combination Agreements durch die Deutsche Annington Immobilien

SE und die GAGFAH S.A. zu überwachen.

Einzelheiten der Umsetzung des Übernahmeangebots

Die anzubietenden neuen Deutsche Annington-Aktien sollen durch eine Sach-

und zusätzlich ggf. eine Barkapitalerhöhung, jeweils unter Ausschluss des

Bezugsrechts der Aktionäre der Deutsche Annington Immobilien SE, geschaffen

werden. Bis zu knapp unter 95 % der GAGFAH-Aktien, die die Deutsche

Annington Immobilien SE im Rahmen des Übernahmeangebots oder anderweitig

von Aktionären der GAGFAH S.A. erwirbt, werden im Rahmen einer

Sachkapitalerhöhung eingebracht werden. Sofern die Deutsche Annington

Immobilien SE mehr als diese knapp unter 95 % der GAGFAH-Aktien im Rahmen

des Umtauschangebots oder anderweitig erwerben würde, sollen zusätzlich für

den Umtausch benötigte Deutsche Annington-Aktien im Wege einer

Barkapitalerhöhung ausgegeben werden. Die J.P. Morgan Securities plc

("Drittbank") hat sich verpflichtet, die für die Barkapitalerhöhung durch

die zur Abwicklung des Übernahmeangebots eingeschalteten Banken

("Umtauschtreuhänder") erforderliche Bareinlage gegen Übertragung des die

knapp unter 95 % übersteigenden Anteils an den GAGFAH-Aktien zu übernehmen.

Ein Erwerb des übersteigenden Anteils an den GAGFAH-Aktien durch die

Deutsche Annington Immobilien SE ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt.

Grundlage der Sach- und der Barkapitalerhöhung sind die durch die

Hauptversammlungen der Deutsche Annington Immobilien SE am 30. Juni 2013

bzw. 9. Mai 2014 beschlossenen genehmigten Kapitalia ("Genehmigte

Kapitalia"). Durch die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am

heutigen Tag beschlossene Ausnutzung der Genehmigten Kapitalia soll das

Grundkapital der Deutsche Annington Immobilien SE wie folgt erhöht werden:

- von derzeit EUR 271.622.425,00, eingeteilt in 271.622.425 auf den Namen

lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, um bis zu EUR

84.316.970,00 auf bis zu EUR 355.939.395,00 durch Ausgabe von bis zu

84.316.970 auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien

(Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00

gegen Sacheinlage ("Angebotskapitalerhöhung Ia"), sowie

- von dem Betrag des Grundkapitals, der sich nach Durchführung der im

vorangegangenen Absatz zu beschließenden Sachkapitalerhöhung ergeben

wird, um bis zu EUR 4.424.242,00 durch Ausgabe von bis zu 4.424.242,00

auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit

einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage

("Angebotskapitalerhöhung Ib").

Zudem steht den Aktionären der GAGFAH S.A. nach Ende der Annahmefrist für

den Fall, dass die Gesellschaft und die Drittbank nach Abschluss des

Umtauschangebots in Anwendung des Art. 16 Abs. 1 des Luxemburger

Übernahmegesetzes mindestens 90 % der Stimmrechte der GAGFAH S.A. halten,

ein dreimonatiges Andienungsrecht für die von ihnen gehaltenen

GAGFAH-Aktien zu. Dies kann nach bereits erfolgter Durchführung der o.g.

Kapitalerhöhung die Lieferung weiterer Aktien der Gesellschaft erforderlich

machen. Um die Umtauschtreuhänder für den Fall einer solchen Erhöhung der

Zahl an ausstehenden GAGFAH-Aktien beziehungsweise den Fall der Ausübung

des Andienungsrechts in die Lage zu versetzen, die nach dem oben

beschriebenen Umtauschverhältnis notwendige Zahl an Deutsche

Annington-Aktien zu liefern, sollen - soweit erforderlich - weitere

Deutsche Annington-Aktien durch Ausnutzung der Genehmigten Kapitalia der

Deutsche Annington Immobilien SE geschaffen werden. Diese Deutsche

Annington-Aktien werden gegen Sacheinlage beziehungsweise, soweit zum

Umtausch eingereichte Aktien der GAGFAH S.A. von der Drittbank und nicht

von der Deutsche Annington Immobilien SE übernommen werden, gegen

Bareinlage ausgegeben.

Daher hat der Vorstand der Deutsche Annington Immobilien SE heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Deutsche

Annington Immobilien SE durch Ausnutzung der Genehmigten Kapitalia um

weitere bis zu EUR 88.741.212 zu erhöhen ("Angebotskapitalerhöhung II");

wobei der Gesamtumfang der Angebotskapitalerhöhung II, der

Angebotskapitalerhöhungen Ia und Ib zusammen auf maximal EUR 88.741.212,00

bzw. 88.741.212 neue Stückaktien der Deutsche Annington Immobilien SE

beschränkt ist. Der genaue Umfang und die Art des Einlagegegenstands (Bar-

und/oder Sacheinlage) der Kapitalerhöhungen ist abhängig davon, inwieweit

dies für den Vollzug des Umtauschangebots notwendig ist und in welchem

Umfang GAGFAH-Aktien entsprechend den Vorschriften des luxemburgischen

Rechts noch der Deutsche Annington Immobilien SE angedient werden.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die

Finanzierung der Bar-/Aktienkomponente und der Transaktionskosten durch

Eigen- und Fremdkapitalmaßnahmen, insbesondere die Ausgabe der neuen Aktien

aus genehmigtem Kapital und den Abschluss eines Kreditvertrags (sog.

Syndicated Bridge Facilities Agreement) sicherzustellen. Der Kreditvertrag

wurde zwischen der Deutsche Annington Finance B.V., einer

Tochtergesellschaft der Deutsche Annington Immobilien SE, als Kreditnehmer

mit der J.P. Morgan Limited als Arranger, der JPMorgan Chase Bank N.A. als

Original Lender, der J.P. Morgan Europe Limited als Agent und der Deutsche

Annington Immobilien SE als Guarantor abgeschlossen. Der Deutsche Annington

Immobilien SE stehen ausreichende Barmittel zur Erfüllung aller ihrer

Zahlungsverbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot

zur Verfügung. Ferner stehen der Deutsche Annington Immobilien SE weitere

Mittel für eine etwaige Refinanzierung von Finanzierungsinstrumenten der

GAGFAH S.A. zur Verfügung. Die Deutsche Annington Immobilien SE

beabsichtigt, gegebenenfalls kurz- bzw. mittelfristig Marktopportunitäten

zu nutzen, um Teile der anstehenden Zahlungsverpflichtungen über den

Kapitalmarkt zu finanzieren.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von GAGFAH-Aktien dar.

Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung

zum Kauf von Deutsche Annington-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und

weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden

nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die

Deutsche Annington Immobilien SE behält sich vor, in den endgültigen

Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den

hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von

GAGFAH-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle

sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden

Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie

wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie

gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein

Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen

dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Deutsche Annington-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften

des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei

einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Deutsche

Annington-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA

sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen

Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine

Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Deutsche

Annington-Aktien gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA

statt. Sofern die Deutsche Annington-Aktien nach der Einschätzung von

Deutsche Annington Immobilien SE gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities

Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen

werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Angebot

annimmt, anstatt der ihm zustehenden Anzahl an Deutsche Annington-Aktien

einen entsprechenden Barbetrag in Euro aus der Veräußerung der jeweiligen

Anzahl von Deutsche Annington-Aktien.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Deutsche Annington Immobilien SE

oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots

vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar

GAGFAH-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies

gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares

Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf GAGFAH-Aktien

gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder

außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle

Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen

Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten

sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",

"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon

ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen

Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der

Deutsche Annington Immobilien SE und der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf

gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche

Annington Immobilien SE und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach

bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre

zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich

nicht im Einflussbereich der Deutsche Annington Immobilien SE oder der mit

ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden,

dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den

zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

01.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Annington Immobilien SE

Münsterstraße 248

40470 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 234 314 2384

Fax: +49 234 314 888 2384

E-Mail: investorrelations@deutsche-annington.com

Internet: www.deutsche-annington.com

ISIN: DE000A1ML7J1

WKN: A1ML7J

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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