Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
27.10.2011 13:59
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: Deutsche Börse AG beschließt
Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR
Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung
durch die Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm dauert
bis zum Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse und der NYSE
Euronext an, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2011. Das gesamte
Rückkaufvolumen beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR. Das
Aktienrückkaufprogramm ist auf die Anzahl an Deutsche Börse Aktien
begrenzt, welche - nach Ausführung eines entsprechenden
Aktienrückkaufprogramms der NYSE Euronext in Höhe von bis zu 100 Mio. US$ -
das Verhältnis der Altaktionäre der Deutsche Börse von 60 Prozent und der
Altaktionäre der NYSE Euronext von 40 Prozent an der Alpha Beta Netherlands
Holding N.V., nach Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse mit
der NYSE Euronext, aufrechterhält.
Es ist vorgesehen, das Aktienrückkaufprogramm entweder durch den direkten
Erwerb über die Börse und/oder über einen Verkauf von Put-Optionen, den
Ankauf von Call-Optionen oder der Verwendung einer Kombination von Put- und
Call-Optionen umzusetzen. Der Rückkauf bezieht sich in jedem Fall auf
sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN
DE0005810055 und ISIN DE000A1KRND6). Das Verhältnis, in dem die Deutsche
Börse Aktien mit der jeweiligen ISIN zurückkauft, hängt von der Entwicklung
des Marktpreises der jeweiligen ISIN ab.
Die Aktien sind für einen oder mehrere vorgesehenen Zwecke, deren
Ermächtigung durch die Hauptversammlung unter Punkt 6 der Agenda vom 12.
Mai 2011 bestätigt wurde, zu verwenden. Die Aktien können auch für Zwecke
verwendet werden, für die ein Ausschluss von Bezugsrechten vorgesehen ist,
aber auch eingezogen oder über den Aktienmarkt oder ein Angebot an alle
Aktionäre verkauft werden.
Der Rückkauf über die Börse erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen. Im
Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für die
zurückzukaufenden Aktien den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf
Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr
als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte
des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im
elektronischen Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB).
Darüber hinaus können Aktien über den Verkauf von Put-Optionen, den Ankauf
von Call-Optionen oder eine Kombination solcher Optionen zurückgekauft
werden. Im Falle des Aktienerwerbs über Optionen, darf der Ausübungspreis
den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Deutsche Börse
Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) während
der letzten fünf Handelstage vor Abschluss des betreffenden
Optionsgeschäftes um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht
mehr als 20 Prozent unterschreiten (in jedem Fall exklusive anfallender
Transaktionskosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen und
bezahlten Netto-Optionsprämie).
Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach
besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN DE0005810055 und nicht mehr als 25
Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN
DE000A1KRND6 zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
einzuhalten. Das unabhängige Finanzinstitut wird über den Zeitpunkt und das
Volumen des Aktienrückkaufs, ohne Einfluss des Unternehmens, entscheiden.
Gemäß Artikel 4 Paragraph 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden alle
Transaktionen nicht später als am siebten Handelstag nach der Transaktion
veröffentlicht.
Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00
27.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 211 - 0
Fax:
E-Mail: ir@deutsche-boerse.com
Internet: www.deutsche-boerse.com
ISIN: DE0005810055, DE000A1KRND6
WKN: 581005, A1KRND
Indizes: DAX, EuroStoxx 50
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
27.10.2011 13:59
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(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: Deutsche Börse AG beschließt
Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR
Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung
durch die Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm dauert
bis zum Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse und der NYSE
Euronext an, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2011. Das gesamte
Rückkaufvolumen beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR. Das
Aktienrückkaufprogramm ist auf die Anzahl an Deutsche Börse Aktien
begrenzt, welche - nach Ausführung eines entsprechenden
Aktienrückkaufprogramms der NYSE Euronext in Höhe von bis zu 100 Mio. US$ -
das Verhältnis der Altaktionäre der Deutsche Börse von 60 Prozent und der
Altaktionäre der NYSE Euronext von 40 Prozent an der Alpha Beta Netherlands
Holding N.V., nach Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse mit
der NYSE Euronext, aufrechterhält.
Es ist vorgesehen, das Aktienrückkaufprogramm entweder durch den direkten
Erwerb über die Börse und/oder über einen Verkauf von Put-Optionen, den
Ankauf von Call-Optionen oder der Verwendung einer Kombination von Put- und
Call-Optionen umzusetzen. Der Rückkauf bezieht sich in jedem Fall auf
sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN
DE0005810055 und ISIN DE000A1KRND6). Das Verhältnis, in dem die Deutsche
Börse Aktien mit der jeweiligen ISIN zurückkauft, hängt von der Entwicklung
des Marktpreises der jeweiligen ISIN ab.
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Ermächtigung durch die Hauptversammlung unter Punkt 6 der Agenda vom 12.
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verwendet werden, für die ein Ausschluss von Bezugsrechten vorgesehen ist,
aber auch eingezogen oder über den Aktienmarkt oder ein Angebot an alle
Aktionäre verkauft werden.
Der Rückkauf über die Börse erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen. Im
Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für die
zurückzukaufenden Aktien den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf
Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr
als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte
des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im
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Darüber hinaus können Aktien über den Verkauf von Put-Optionen, den Ankauf
von Call-Optionen oder eine Kombination solcher Optionen zurückgekauft
werden. Im Falle des Aktienerwerbs über Optionen, darf der Ausübungspreis
den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Deutsche Börse
Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) während
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mehr als 20 Prozent unterschreiten (in jedem Fall exklusive anfallender
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besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN DE0005810055 und nicht mehr als 25
Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN
DE000A1KRND6 zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der
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