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DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR (deutsch)

Veröffentlicht am 27.10.2011, 13:59
Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

27.10.2011 13:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung

(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: Deutsche Börse AG beschließt

Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von ca. 100 Mio. EUR

Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein

Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung

durch die Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm dauert

bis zum Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse und der NYSE

Euronext an, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2011. Das gesamte

Rückkaufvolumen beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR. Das

Aktienrückkaufprogramm ist auf die Anzahl an Deutsche Börse Aktien

begrenzt, welche - nach Ausführung eines entsprechenden

Aktienrückkaufprogramms der NYSE Euronext in Höhe von bis zu 100 Mio. US$ -

das Verhältnis der Altaktionäre der Deutsche Börse von 60 Prozent und der

Altaktionäre der NYSE Euronext von 40 Prozent an der Alpha Beta Netherlands

Holding N.V., nach Abschluss des Zusammenschlusses der Deutsche Börse mit

der NYSE Euronext, aufrechterhält.

Es ist vorgesehen, das Aktienrückkaufprogramm entweder durch den direkten

Erwerb über die Börse und/oder über einen Verkauf von Put-Optionen, den

Ankauf von Call-Optionen oder der Verwendung einer Kombination von Put- und

Call-Optionen umzusetzen. Der Rückkauf bezieht sich in jedem Fall auf

sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN

DE0005810055 und ISIN DE000A1KRND6). Das Verhältnis, in dem die Deutsche

Börse Aktien mit der jeweiligen ISIN zurückkauft, hängt von der Entwicklung

des Marktpreises der jeweiligen ISIN ab.

Die Aktien sind für einen oder mehrere vorgesehenen Zwecke, deren

Ermächtigung durch die Hauptversammlung unter Punkt 6 der Agenda vom 12.

Mai 2011 bestätigt wurde, zu verwenden. Die Aktien können auch für Zwecke

verwendet werden, für die ein Ausschluss von Bezugsrechten vorgesehen ist,

aber auch eingezogen oder über den Aktienmarkt oder ein Angebot an alle

Aktionäre verkauft werden.

Der Rückkauf über die Börse erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen. Im

Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für die

zurückzukaufenden Aktien den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf

Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr

als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte

des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im

elektronischen Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB).

Darüber hinaus können Aktien über den Verkauf von Put-Optionen, den Ankauf

von Call-Optionen oder eine Kombination solcher Optionen zurückgekauft

werden. Im Falle des Aktienerwerbs über Optionen, darf der Ausübungspreis

den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Deutsche Börse

Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) während

der letzten fünf Handelstage vor Abschluss des betreffenden

Optionsgeschäftes um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht

mehr als 20 Prozent unterschreiten (in jedem Fall exklusive anfallender

Transaktionskosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen und

bezahlten Netto-Optionsprämie).

Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach

besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen

täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN DE0005810055 und nicht mehr als 25

Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Aktie ISIN

DE000A1KRND6 zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der

Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003

einzuhalten. Das unabhängige Finanzinstitut wird über den Zeitpunkt und das

Volumen des Aktienrückkaufs, ohne Einfluss des Unternehmens, entscheiden.

Gemäß Artikel 4 Paragraph 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden alle

Transaktionen nicht später als am siebten Handelstag nach der Transaktion

veröffentlicht.

Kontakt:

Dr. Frank Herkenhoff

Tel.: +49-69-21 11 15 00

27.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Börse AG

-

60485 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)69 211 - 0

Fax:

E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

Internet: www.deutsche-boerse.com

ISIN: DE0005810055, DE000A1KRND6

WKN: 581005, A1KRND

Indizes: DAX, EuroStoxx 50

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;

Terminbörse EUREX



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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