Deutsche Post AG: Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission ohne Auswirkung auf Jahresergebnis und Dividendenvorschlag
Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
25.01.2012 13:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission ohne Auswirkung auf
Jahresergebnis und Dividendenvorschlag
- Klage gegen heutige Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission
angekündigt
- Post-Chef Appel: 'EU-Entscheidung entbehrt jeglicher Grundlage'
- Konzern erreicht EBIT-Guidance 2011
Bonn, 25. Januar 2012: Der weltweit führende Post- und Logistikkonzern,
Deutsche Post DHL, wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die
heute ergangene Beihilfe-Entscheidung der Europäischen Kommission erheben
und hat dies mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Kommission hatte im
Jahr 2007 wegen vermeintlich unzulässiger staatlicher Beihilfen zugunsten
der Deutschen Post AG ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
eröffnet. In dem Verfahren wurden von der Kommission schon früher geprüfte
Sachverhalte erneut aufgegriffen, mit denen sie zuvor in einem
vergleichbaren Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2002 aufgrund einer Klage des
Unternehmens in letzter Instanz im September 2010 bereits unterlegen war.
'Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar
und entbehrt jeglicher Grundlage', sagte Frank Appel, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Post DHL. 'Sie steht im klaren Widerspruch zu einer früheren
EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Wenn man die
Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachtet,
hat die Kommission hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wir sind
daher überaus zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen
Bestand haben wird und gehen von einer Rückzahlung des Betrags inklusive
Zinsen aus.'
Konkret ging es im aktuellen Verfahren um staatliche Mittelzuflüsse wie den
Finanzausgleich sowie die Finanzierung von Pensionen für Beamte bei der
Deutschen Post. In ihrer heutigen Entscheidung hat die Kommission nun bei
dem Thema Finanzausgleich keine rechtswidrigen Beihilfen festgestellt.
Bei der Prüfung der Finanzierung der Beamtenpensionen ist die Kommission
jedoch zum Ergebnis gelangt, dass die Pensionslasten der Deutschen Post bei
den behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur teilweise
nicht korrekt bewertet worden seien und es sich daher teilweise um
rechtswidrige Beihilfen gehandelt habe. Nach ihrer heutigen Entscheidung,
fordert die EU-Kommission daher eine Rückzahlung dieser Beihilfen an die
Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post in Höhe von 500
Millionen bis 1 Milliarde Euro. Das Unternehmen geht dabei angesichts der
bereits vorgelegten Informationen von einem Betrag am unteren Ende der
Bandbreite aus. Darüber hinaus sind bei der Europäischen Kommission keine
weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig, die den Konzern betreffen.
Da die heutige Beihilfeentscheidung nach Ansicht des Konzerns einer
rechtlichen Überprüfung nicht standhalten kann, wird die in den nächsten
Monaten zu leistende Zahlung im Jahr 2012 lediglich in der Bilanz erfasst.
Somit bleibt die Ertragslage des Unternehmens sowohl im abgelaufenen
Geschäftsjahr wie auch in den Folgejahren ebenso wie die Grundlage für den
noch zu erfolgenden Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2011 von der
Entscheidung unberührt. Die Liquidität des Konzerns wird durch die zunächst
ausgelöste Zahlung vorübergehend beeinträchtigt, bleibt aber weiterhin
solide.
Zugleich hat das Unternehmen sechs Wochen vor der Präsentation der
Geschäftszahlen 2011 seine operative Entwicklung im abgelaufenen
Geschäftsjahr als erfolgreich bewertet. 'Ich bin sehr zufrieden mit unserem
Abschneiden im vergangenen Jahr, in dem wir unsere mehrfach erhöhte
Guidance erreicht haben', sagte Frank Appel. 'Wir haben eindrucksvoll
bewiesen, dass wir hervorragend aufgestellt sind und allen Grund haben,
auch weiter optimistisch in die Zukunft zu blicken.'
- Ende -
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel: 0228-182-63000
25.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 182 - 63 100
Fax: +49 (0)228 182 - 63 199
E-Mail: ir@deutschepost.de
Internet: www.dp-dhl.de
ISIN: DE0005552004
WKN: 555200
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse
EUREX
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Jahresergebnis und Dividendenvorschlag
- Klage gegen heutige Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission
angekündigt
- Post-Chef Appel: 'EU-Entscheidung entbehrt jeglicher Grundlage'
- Konzern erreicht EBIT-Guidance 2011
Bonn, 25. Januar 2012: Der weltweit führende Post- und Logistikkonzern,
Deutsche Post DHL, wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die
heute ergangene Beihilfe-Entscheidung der Europäischen Kommission erheben
und hat dies mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Kommission hatte im
Jahr 2007 wegen vermeintlich unzulässiger staatlicher Beihilfen zugunsten
der Deutschen Post AG ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
eröffnet. In dem Verfahren wurden von der Kommission schon früher geprüfte
Sachverhalte erneut aufgegriffen, mit denen sie zuvor in einem
vergleichbaren Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2002 aufgrund einer Klage des
Unternehmens in letzter Instanz im September 2010 bereits unterlegen war.
'Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar
und entbehrt jeglicher Grundlage', sagte Frank Appel, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Post DHL. 'Sie steht im klaren Widerspruch zu einer früheren
EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Wenn man die
Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachtet,
hat die Kommission hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wir sind
daher überaus zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen
Bestand haben wird und gehen von einer Rückzahlung des Betrags inklusive
Zinsen aus.'
Konkret ging es im aktuellen Verfahren um staatliche Mittelzuflüsse wie den
Finanzausgleich sowie die Finanzierung von Pensionen für Beamte bei der
Deutschen Post. In ihrer heutigen Entscheidung hat die Kommission nun bei
dem Thema Finanzausgleich keine rechtswidrigen Beihilfen festgestellt.
Bei der Prüfung der Finanzierung der Beamtenpensionen ist die Kommission
jedoch zum Ergebnis gelangt, dass die Pensionslasten der Deutschen Post bei
den behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur teilweise
nicht korrekt bewertet worden seien und es sich daher teilweise um
rechtswidrige Beihilfen gehandelt habe. Nach ihrer heutigen Entscheidung,
fordert die EU-Kommission daher eine Rückzahlung dieser Beihilfen an die
Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post in Höhe von 500
Millionen bis 1 Milliarde Euro. Das Unternehmen geht dabei angesichts der
bereits vorgelegten Informationen von einem Betrag am unteren Ende der
Bandbreite aus. Darüber hinaus sind bei der Europäischen Kommission keine
weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig, die den Konzern betreffen.
Da die heutige Beihilfeentscheidung nach Ansicht des Konzerns einer
rechtlichen Überprüfung nicht standhalten kann, wird die in den nächsten
Monaten zu leistende Zahlung im Jahr 2012 lediglich in der Bilanz erfasst.
Somit bleibt die Ertragslage des Unternehmens sowohl im abgelaufenen
Geschäftsjahr wie auch in den Folgejahren ebenso wie die Grundlage für den
noch zu erfolgenden Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2011 von der
Entscheidung unberührt. Die Liquidität des Konzerns wird durch die zunächst
ausgelöste Zahlung vorübergehend beeinträchtigt, bleibt aber weiterhin
solide.
Zugleich hat das Unternehmen sechs Wochen vor der Präsentation der
Geschäftszahlen 2011 seine operative Entwicklung im abgelaufenen
Geschäftsjahr als erfolgreich bewertet. 'Ich bin sehr zufrieden mit unserem
Abschneiden im vergangenen Jahr, in dem wir unsere mehrfach erhöhte
Guidance erreicht haben', sagte Frank Appel. 'Wir haben eindrucksvoll
bewiesen, dass wir hervorragend aufgestellt sind und allen Grund haben,
auch weiter optimistisch in die Zukunft zu blicken.'
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