EASY SOFTWARE AG: Veräußerung eigener Aktien
EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
25.03.2013 18:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mülheim an der Ruhr, 25. März 2013
Veräußerung eigener Aktien
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass zum
Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 die nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG
vorgesehene hypothetische Rücklage nicht gebildet werden konnte. Dies
betrifft insgesamt 293.837 Aktien, die in den Jahren 2010 bis 2012 von der
Gesellschaft im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben wurden.
Der Vorstand hat die betroffenen eigenen Aktien innerhalb eines Jahres nach
Erwerb gemäß § 71 c Abs. 1 AktG zu veräußern. Die vor mehr als einem Jahr
erworbenen veräußerungspflichtigen eigenen Aktien, derzeit insgesamt
193.837, sind nach § 71 c Abs. 3 i. V. m. § 237 AktG einzuziehen, wobei ein
vorrangiger Verkauf vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Einziehung ebenfalls in Betracht kommt.
Der Vorstand prüft derzeit die Veräußerungsmöglichkeiten für die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Soweit die Aktien nicht veräußert
werden, wird der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine Einziehung
der Aktien vorgeschlagen werden.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
25.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Veräußerung eigener Aktien
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass zum
Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 die nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG
vorgesehene hypothetische Rücklage nicht gebildet werden konnte. Dies
betrifft insgesamt 293.837 Aktien, die in den Jahren 2010 bis 2012 von der
Gesellschaft im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben wurden.
Der Vorstand hat die betroffenen eigenen Aktien innerhalb eines Jahres nach
Erwerb gemäß § 71 c Abs. 1 AktG zu veräußern. Die vor mehr als einem Jahr
erworbenen veräußerungspflichtigen eigenen Aktien, derzeit insgesamt
193.837, sind nach § 71 c Abs. 3 i. V. m. § 237 AktG einzuziehen, wobei ein
vorrangiger Verkauf vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Einziehung ebenfalls in Betracht kommt.
Der Vorstand prüft derzeit die Veräußerungsmöglichkeiten für die von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Soweit die Aktien nicht veräußert
werden, wird der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine Einziehung
der Aktien vorgeschlagen werden.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
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