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DGAP-Adhoc: Enerxy AG: Belastung der Liquidität durch mögliche zusätzliche Steuerverbindlichkeit (deutsch)

Veröffentlicht am 06.08.2014, 11:51
Aktualisiert 06.08.2014, 11:54
DGAP-Adhoc: Enerxy AG: Belastung der Liquidität durch mögliche zusätzliche Steuerverbindlichkeit (deutsch)

Enerxy AG: Belastung der Liquidität durch mögliche zusätzliche Steuerverbindlichkeit

Enerxy AG / Schlagwort(e): Rechtssache

06.08.2014 11:51

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Seit April 2013 betreibt die Gesellschaft die Klärung ihrer

umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft für die Jahre 2008 und 2009. Die

Gesellschaft hat im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Sonderprüfung sowie

einer Außenprüfung intensiv mit dem zuständigen Finanzamt

zusammengearbeitet. In diesem Zusammenhang deutet sich nun an, dass das

Finanzamt die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht nur auf die Jahre 2008

und 2009 begrenzen könnte, sondern auch für die Folgejahre bis 2014 weitere

Forderungen aus angeblich zu Unrecht gezogener Vorsteuer stellen würde.

Das Finanzamt selbst bot daraufhin an, die noch festzusetzende Zahlung im

Rahmen eines Billigkeitsverfahrens reduzieren zu können, wenn die

entsprechenden Voraussetzungen hierfür gegeben seien. Der Antrag auf

abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gem. §163 AO

bzw. auf Erlass nach §227 AO wurde im Juni 2014 durch die Gesellschaft

gestellt.

Darüber hinaus hat der Vorstand in enger Absprache mit dem Hauptaktionär

Vorbereitungen getroffen, um zumindest einen Teil der eventuellen

Steuerschuld kurzfristig begleichen zu können.

Das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften hat den von der Gesellschaft

gestellten Antrag jedoch abgewiesen. Hiergegen wird der Vorstand

Rechtsmittel einlegen. Auch wenn zurzeit noch kein rechtskräftiger

Steuerbescheid ergangen ist, rechnet der Vorstand damit, dass die bisher

bestehende Rückstellung für Steuern nicht ausreichen könnte. Die

Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft könnte bei einer entsprechenden Höhe und

Fälligkeit der Steuerforderung kurzfristig gefährdet sein.

Der Vorstand wird eine eventuelle Verpflichtung zur Beantragung eines

Insolvenzverfahrens sorgfältig prüfen, wenn die weiteren Gespräche mit dem

Finanzamt nicht zu einer vertretbaren Lösung führen. Dazu könnten u.a. auch

die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft sowie

Verhandlungen über die Stundung von Steuerzahlungen zählen.

Karlsruhe, 6. August 2014

Enerxy AG

06.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Enerxy AG

Schoemperlenstr. 12a

76185 Karlsruhe

Deutschland

Telefon: +49 (0)721-605607051

Fax: +49 (0)721-605607052

E-Mail: info@enerxy.com

Internet: www.enerxy.com

ISIN: DE000A1E89S5

WKN: A1E89S

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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