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DGAP-Adhoc: Erste Group Bank AG: Erste Group Bank AG kündigt ein Angebot zum Rückkauf bestimmter Tier 1- und Tier 2-Instrumente an (deutsch)

Veröffentlicht am 17.02.2012, 12:21
Erste Group Bank AG: Erste Group Bank AG kündigt ein Angebot zum Rückkauf bestimmter Tier 1- und Tier 2-Instrumente an

Erste Group Bank AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

17.02.2012 12:21

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc Information Wien, 17. Februar 2012

NICHT ZUR ÜBERMITTLUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (INKLUSIVE

PUERTO RICO, JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH SAMOA, WAKE ISLAND UND DIE

NÖRDLICHEN MARIANEN) ODER AN U.S. PERSONEN ODER ANDERE PERSONEN, DIE SICH

IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHALTEN ODER ANSÄSSIG SIND ODER IN

ANDERE STAATEN, IN DENEN DIE ÜBERMITTLUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG RECHTLICH

UNZULÄSSIG IST.

Erste Group Bank AG kündigt ein Angebot zum Rückkauf bestimmter Tier 1- und

Tier 2-Instrumente an

Zur Stärkung der Kapitalstruktur hat die Erste Group Bank AG (der Anbieter)

heute die Inhaber bestimmter Tier 1- und Tier 2-Instrumente (die

Instrumente) (wie unten näher beschrieben) eingeladen, diese Instrumente an

die Erste Group Bank AG gegen Barzahlung zu verkaufen. Die Erste Group Bank

AG beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu einer Gesamtnominale bzw. einem

Liquidationsvorzugsbetrag von EUR 500 Millionen der ausständigen Tier

1-Instrumente anzunehmen, wobei sich der Anbieter das Recht vorbehält, im

eigenen Ermessen mehr oder weniger als diesen Betrag anzunehmen. Es ist

beabsichtigt, dass die Instrumente, die im Rahmen des Angebotes von der

Erste Group Bank AG angenommen werden, zunächst von der Erste Group Bank AG

erworben werden und später eingezogen werden. Die Angebotsperiode beginnt

am 17.2.2012 und das Ende der Frist, innerhalb der der Tender Agent eine

gültige Verkaufsanweisung (im Detail im Tender Offer Memorandum

beschrieben) zu erhalten hat, damit Inhaber an dem Angebot teilnehmen

können, wird voraussichtlich der 2.3.2012, um 17:00 Uhr (MEZ) sein (das

Fristende). Erste Group Bank AG, Credit Suisse Securities (Europe) Limited,

Goldman Sachs International und J.P. Morgan Securities Ltd. sind die Dealer

Manager und Lucid Issuer Services Limited ist der Tender Agent für das

Angebot.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Verkaufsanweisungen für den Verkauf

von Instrumenten gemäß den Angeboten anzunehmen. Der Anbieter kann im

eigenen Ermessen ohne Nennung von jeglichen Gründen Angebote zum Verkauf

der Instrumenten abzuweisen und der Anbieter ist nicht verpflichtet, für

die Abweisung von Angeboten zum Verkauf von den Instrumenten den Inhabern

gegenüber Gründe zu nennen oder sich zu rechtfertigen. Ob der Anbieter das

Angebot zum Verkauf von Instrumenten, welche im Rahmen der Angebote gültig

zum Verkauf angeboten wurden, annimmt, unterliegt insbesondere, ohne darauf

beschränkt zu sein, der Genehmigung des Kaufes der gültig zum Verkauf

angebotenen Instrumenten durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) (die

Aufsichtsrechtliche Bedingung). Der Anbieter erwartet die Erfüllung der

Aufsichtsrechtlichen Bedingung vor dem Fristende.

Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet und nicht definiert sind,

haben die gleiche Bedeutung wie im Tender Offer Memorandum definiert.

Das Angebot umfasst folgende von der Erste Group Bank AG und ihren

Tochtergesellschaften begebenen Kapitalinstrumente:

//Emittent-/ISIN-/Ausstehende-/Mindeststklg./Ankaufs-/Annahme-

//Emittent-/Common-/Gesamtnominale-/Liquidations-/preis-/prioriät-

//Emittent-/Code-/Liquidationsvorzugs-/vorzugs-/%-/Annahme-

//Emittent./Code./betrag*./betrag./%./priorität.

Series H-//Erste Finance/XS0188305741/EUR252,500,000/EUR1,000/55 %/An-pr. 1

Floating-//(Jersey) (4)/018830574/

Rate Non-//Limited/

Cumulative-//

Non-voting-//

Preference-//

Shares.**//

Series J 5.25-//Erste Finance/XS0215338152/EUR200,000,000/EUR1,000/70

%/An-pr. 1

per cent. Non-//(Jersey) (6)/021533815/

cumulative-//Limited/

Non-voting-//

Preference-//

Shares.**//

Fixed/Floating-//Erste Capital/XS0268694808/EUR335,610,000/ EUR50,000/70

%/An-pr. 1

Rate Non-//Finance (Jersey)/26869480

Cumulative-//Tier 1 PC/

Perpetual-//

Subordinated-//

Notes.**//

Series C-//Erste Finance/GB0030914989/£43,000,000/£100,000/70 %/An-pr. 2

Fixed Rate-//(Jersey) (3)/013654603/

Non-//Limited/

Cumulative-//

Non-voting-//

Preference-//

Shares.**//

Series F-//Erste Finance//GB0031178667/EUR30,000,000/ EUR100,000/70

%/An-pr. 2

Fixed Rate-//(Jersey) (3)/014088504/

Non-//Limited/

cumulative-//

Non-voting-//

Preference-//

Shares.**//

Floating-//Erste Group/XS0260783005/EUR800,000,000/EUR50,000/88 %/N/A

Rate Callable-//Bank AG/026078300/

Step-up-//

Dated-//

Subordinated-//

Notes due 2017.***//

*Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung halten die Erste Group Bank AG und ihre

Tochtergesellschaften Tier 1-Instrumente mit einem

Liquidationsvorzugsbetrag im Nennwert von EUR 12.000 (Series H Preference

Shares) und unbefristete nachrangige Schuldverschreibungen (Perpetual

Subordinated Notes) im Nennwert von EUR 7.500.000.

**Gesamtnennbetrag des Angebots: Unter den in dieser Tabelle genannten

Voraussetzungen, einschließlich der Annahmepriorität für jede Serie,

EUR500.000.000 Gesamtnominale oder Liquidationsvorzugsbetrag, sofern

anwendbar (in Euro umgerechnet zum anwendbaren Wechselkurs gemäß den

Bestimmungen des Tender Offer Memorandums, falls anwendbar)

***Gesamtnennbetrag des Angebots: Alle

Die Angebote werden auf der Grundlage und gemäß den Bedingungen des Tender

Offer Memorandums vom 17.2.2012 abgegeben, das vom Anbieter erstellt worden

ist. Die Angebote unterliegen den nachstehenden Angebotsbeschränkungen, die

im Tender Offer Memorandum näher beschrieben sind. Dieses ist bei den

Dealer Managern und dem Tender Agent erhältlich.

Mehr Informationen sind auf der Webseite der Luxemburger Börse unter

www.bourse.lu erhältlich, auf der Mitteilungen im Zusammenhang mit den

Verkaufsangeboten veröffentlicht werden.

ANGEBOTS- UND VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Die Verbreitung dieser Mitteilung und des Tender Offer Memorandums kann in

bestimmten Ländern gesetzlich beschränkt werden. Personen, die diese

Mitteilung und/oder das Tender Offer Memorandum erhalten, werden durch den

Anbieter, den Dealer Managern und den Tender Agent aufgefordert, sich über

etwaige Beschränkungen zu informieren und haben solche Beschränkungen zu

beachten. Weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum stellen

ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf der Instrumente (und

Verkaufsangebote bezüglich der Instrumente von Inhabern im Rahmen des

Angebotes werden nicht angenommen) in Fällen dar, in denen ein solches

Angebot oder Aufforderung rechtlich unzulässig sind. In Ländern, in denen

wertpapierrechtliche, lokale oder andere gesetzliche Regelungen

vorschreiben, dass Angebote nur durch zugelassene Börsemakler oder Dealer

durchgeführt werden dürfen und in denen einer der Dealer Manager oder eine

deren Tochtergesellschaften als Börsemakler oder Dealer zugelassen ist,

erfolgt das Angebot durch diese Dealer Manager oder deren

Tochtergesellschaften im Namen des Anbieters.

Vereinigte Staaten von Amerika. Die Angebote sind nicht und werden nicht,

mittelbar oder unmittelbar, in oder durch Verwendung von E-Mails oder durch

andere Art und Weise in oder durch innerstaatlichen oder ausländischen

Verkehr oder durch irgendwelche Einrichtungen von Wertpapierbörsen in den

Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen. Dies erfasst (ist aber nicht

beschränkt auf) Faxsendungen, E-Mail, Telefax, Telefon, Internet oder

andere Arten elektronischer Kommunikation. Die Instrumente dürfen nicht in

einer dieser Arten oder durch Vermittlung oder Einrichtungen innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika oder bei Personen, die sich in den

Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten oder ansässig sind, unter den

Angeboten zum Verkauf angeboten werden. Dementsprechend dürfen und werden

keine Kopien dieser Mitteilung, das Tender Offer Memorandum und andere im

Zusammenhang mit den Angeboten stehende Dokumente oder Unterlagen mittelbar

oder unmittelbar, per E-mail oder auf anderer Weise (einschließlich, ohne

darauf beschränkt zu sein, durch Verwahrer, Nominierte oder Treuhänder)

innerhalb oder in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Personen, die

sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten oder ansässig sind,

übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes beabsichtige

Angebot zum Verkauf der Instrumente unter den Angeboten, das mittelbar oder

unmittelbar eine Verletzung dieser Beschränkungen mit sich zieht, ist

ungültig und jede Person, die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika

aufhält oder von einem Vertreter, Treuhänder oder Vermittler, dessen

Handlungen der Zustimmung seines Auftraggebers bedürfen, der Anweisungen

aus den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt, abgegebene Angebot ist

ungültig und wird nicht angenommen. Jeder Inhaber der Instrumente, der an

einem Angebot teilnimmt, bestätigt, dass er keine U.S. Person ist, sich

nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhält und nicht teilnimmt an

dem Angebot aus den Vereinigten Staaten von Amerika, oder nicht auf

nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der keine U.S.

Person ist, sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika aufhält und

der keine Anweisungen zur Teilnahme an dem Angebot aus den Vereinigten

Staaten von Amerika erteilt hat. Für den Zweck dieses Absatzes erfassen die

Vereinigten Staaten von Amerika ihre Territorien und Besitzungen

(einschließlich Puerto Rico, Jungferninseln, Guam, Amerikanisch Samoa, Wake

Island und die Nördlichen Marianen), jeden Staat der Vereinigten Staaten

von Amerika und den Ortsteil Columbia.

Italien. Keines von den Angeboten, diese Mitteilung, das Tender Offer

Memorandum und andere im Zusammenhang mit den Angeboten stehenden Dokumente

oder Unterlagen wurden der Clearingsdurchführungsstelle der Commissione

Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) gemäß den italienischen

Gesetzen und Regelungen übermittelt. Jedes der Angebote wurde als

ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Paragraph 3-bis des

Gesetzblattes Nr. 58 vom 24 Februar 1998, in der geänderten Fassung (das

Italienische Finanzdienstleistungsgesetz) und Artikel 35-bis, Paragraph 3

der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14 Mai 1999, in der geänderten Fassung

(die Italienische Emittenten Verordnung) ausgeführt. Angebote sind nicht

verfügbar für Anleger, die sich in Italien aufhalten, die nicht als

qualifizierte Anleger (investitori qualificati), wie in Artikel 100 des

Italienischen Finanzdienstleistungsgesetzes definiert und Artikel 34-ter,

Paragraph 1, Ziffer b) der Italienischen Emittenten Verordnung (Ungeigneter

Italienische Anleger). Ungeeignete Italienische Anleger dürfen keine

Instrumente in den Angeboten zum Verkauf anbieten, und weder diese

Mitteilung, noch das Tender Offer Memorandum oder jede andere im

Zusammenhang mit den Angeboten stehenden Dokumente oder Unterlagen in Bezug

auf die Instrumente oder die Angebote dürfen an Ungeeignete Italienische

Anleger verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden. Inhaber oder

wirtschaftliche Eigentümer der Instrumente, die sich in Italien aufhalten

und als qualifizierte Anleger (investitori qualificati) gelten, dürfen

durch zugelassene Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder

Finanzintermediäre, die berechtigt sind, diese Tätigkeiten in der Republik

Italien gemäß dem Italienischen Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB

Verordnung Nr. 16190 vom 29 Oktober 2007, wie von Zeit zu Zeit geändert,

und dem Gesetzblatt Nr . 385 vom 1 September 1993, wie geändert) und unter

Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder Beschränkungen durch

die CONSOB oder durch andere Italienische Behörden, Instrumente zum Verkauf

anbieten.

Vereinigtes Königreich. Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum

wurden von Erste Group Bank AG (der Anbieter) am Graben 21, 1010 Wien,

Österreich, die der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der

beschränkten Aufsicht der Finanzdienstleistungsbehörde des Vereinigten

Königreiches (Kingdom Financial Services Authority) (FSA) unterliegt,

begeben. Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum wurden nur an

bestehende Inhaber von Instrumenten verteilt und sind nur an solche

bestehenden Inhaber im Vereinigten Königreich adressiert, wenn sie als

professionelle Kunden (wenn sie Kunden des Anbieters waren) oder geeignete

Vertragsparteien des Anbieters gemäß den FSA Regeln gelten. Weder diese

Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum sind an Personen adressiert

oder gerichtet, die als Privatkunden gemäß den FSA Regeln gelten würden und

solche Personen sollten sich nicht auf diese Mitteilung oder das Tender

Offer Memorandum stützen und auf dieser Grundlage handeln. Empfänger dieser

Mitteilung oder des Tender Offer Memorandums sollten beachten, dass der

Anbieter in Bezug auf die Angebote auf eigene Rechnung handelt und er daher

nicht gegenüber einer anderen Person für die Schaffung der gleichen

Schutzvorkehrungen wie gegenüber Kunden des Anbieters oder für die Beratung

im Zusammenhang mit den Angeboten haftet.

Darüber hinaus wurde für die Zwecke des Paragraph 21 des

Finanzdienstleistungs- und Markt-Gesetzes 2000 (Financial Services and

Markets Act 2000) die Kommunikation über diese Mitteilung, das Tender Offer

Memorandum und andere im Zusammenhang mit den Angeboten erstellten

Dokumenten oder Unterlagen nicht von zuständigen Personen genehmigt.

Dementsprechend wurden solche Dokumente und/oder Unterlangen nicht verteilt

und müssen daher nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich

übermittelt werden, und die Kommunikation über solche Dokumente und/oder

Unterlage als Finanzwerbung (financial promotion) wurde nur an (i)

Personen, die außerhalb des Vereinigten Königreich sind, (ii)

Professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Finanzdienstleistungs- und

Markt-Gesetzes 2000 (Financial Promotion) Erlasses vom 2005, wie geändert

(der Erlass), (iii) Personen, die unter Artikel 43(2) des Erlasses fallen,

oder (iv) andere Personen, gegenüber denen eine Mitteilung rechtlich

zulässig ist, gemacht.

Belgien. Weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum oder

andere im Zusammenhang mit den Angeboten stehende Dokumente oder Unterlagen

wurden oder werden zur Genehmigung oder Anerkennung an die Belgische

Finanzdienstleistungs- und Markt-Aufsicht (Autoriteit voor Financiële

Diensten en Markten) eingereicht und daher dürfen die Angebote nicht in

Form von öffentlichen Angeboten gemacht werden, wie in Artikel 3 des

Belgischen Gesetzes vom 1 April 2007 über die Übernahme von Angeboten oder

wie in Artikel des Belgischen Gesetzes vom 16 Juni 2006 über das

öffentliche Angebot von Platzierungsinstrumenten und Zulassung der

Platzierungsinstrumente zum Handel am geregelten Markt (zusammen das

Belgische Öffentliche Angebotsgesetz) definiert, jeweils in der von Zeit zu

Zeit geänderten oder ersetzen Fassung. Dementsprechend dürfen die Angebote

nicht beworben werden und die Angebote dürfen nicht ausgedehnt werden, und

weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum oder andere im

Zusammenhang mit den Angeboten stehenden Dokumenten oder Unterlagen

(einschließlich Memoranda, Informationsunterlagen, Werbeunterlagen oder

andere ähnliche Dokumente) wurden oder sollten mittelbar oder unmittelbar

an Personen in Belgien, sofern sie keine ,,qualifizierten Anleger,, im Sinn

des des Artikel 10 des Belgischen Öffentlichen-Angebotsgesetzes, die auf

eigene Rechnung handeln, verteilt oder zur Verfügung gestellt werden. In

Bezug auf Belgien wurden diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum

nur für die persönliche Verwendung der oben angeführten qualifizierten

Anleger und ausschließlich für die Zwecke der Angebote erstellt.

Demensprechend dürfen die Informationen, die in dieser Mitteilung und im

Tender Offer Memorandum enthalten sind, nicht für andere Zwecke verwendet

oder an andere Personen in Belgien verteilt werden.

Frankreich. Die Angebote sind nicht unmittelbar oder mittelbar an die

Öffentlichkeit in der Republik Frankreich (France) gerichtet. Weder diese

Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum oder andere im Zusammenhang mit

den Angeboten stehenden Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf die

Angebote beziehen, sind oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich

verteilt und nur (i) Wertpapierdienstleister, die

Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Portfolioverwaltung für

fremde Rechnung erbringen (personnes fournissant le service

d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder

(ii) qualifizierte Anleger (investisseurs qualifiés), die keine natürlichen

Personen sind, die auf eigene Rechnung handeln, wie in und gemäß Artikel

L.411-1, L.411-2 and D.411-1 to D.411-3 des Französischen Gesetzes Code

monétaire et financier, sind geeignet um an den Angeboten teilzunehmen.

Weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum wurden oder werden

zur Freigabe oder zur Genehmigung bei der Autorité des Marchés Financiers

eingereicht.

DISCLAIMER

DIESE MITTEILUNG IST IN VERBINDUNG MIT DEM TENDER OFFER MEMORANDUM ZU

LESEN. DIESE MITTEILUNG SOWIE DAS TENDER OFFER MEMORANDUM ENTHALTEN

WICHTIGE INFORMATIONEN, DAHER SOLLTEN SIE VOR EINER ENTSCHEIDUNG IM

ZUSAMMENHANG MIT EINEM ANGEBOT SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN. SOLLTE EIN

INHABER ZWEIFEL IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ZU TREFFENDEN SCHRITTEN HABEN, SO

WIRD EMPFOHLEN, ENTSPRECHENDE FINANZIELLE BERATUNG DURCH BÖRSEHÄNDLER,

BANKBERATER, ANWÄLTE, STEUERBERATER ODER ANDERE UNABHÄNGIGE FINANZ-,

STEUER-, ODER RECHTSBERATER IN ANSPRUCH ZU NEHMEN, EINSCHLIESSLICH EINER

BERATUNG ZU DEN STEUERLICHEN KONSEQUENZEN. SÄMTLICHE NATÜRLICHEN UND

JURISTISCHE PERSONEN ODER GESELLSCHAFTEN, DEREN WERTPAPIERE AUF IHRE

RECHNUNG DURCH EINEN BÖRSEMAKLER, HÄNDLER, BANK, DEPOTBANK, TREUHÄNDER ODER

ANDERE PERSON GEHALTEN WERDEN, MÜSSEN DIESE PERSON KONTAKTIEREN, WENN SIE

AN DIESEM ANKAUF VON INSTRUMENTEN TEILNEHMEN WOLLEN. DER ANBIETER, DER

DEALER MANAGER ODER DER TENDER AGENT GEBEN KEINE EMPFEHLUNG AB, OB DIE

INHABER IHRE INSTRUMENTE GEMÄSS DEM VERKAUFANGEBOT ZUM VERKAUF ANBIETEN

SOLLEN.



Diesen Text können Sie auch auf unserer Website unter

http://www.erstegroup.com/de/Investoren abrufen.

17.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Erste Group Bank AG

Graben 21

1010 Wien

Österreich

Telefon: +43(0)5 0100 - 10100

Fax: +43(0)5 0100 9 - 10100

E-Mail: info@erstegroup.com

Internet: www.erstegroup.com

ISIN: AT0000652011

WKN: 909943

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Open

Market in Frankfurt; Wien (Amtlicher Handel / Official

Market)



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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