ESSANELLE HAIR GROUP AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
ESSANELLE HAIR GROUP AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
10.02.2014 11:41
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Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
Die HairGroup AG, vormals Omikron AG, hat dem Vorstand der ESSANELLE HAIR
GROUP AG heute mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der eigenen
Aktien insgesamt rund 91,2 % des Grundkapitals und der Aktien der ESSANELLE
HAIR GROUP AG hält. Die HairGroup AG ist eine Tochtergesellschaft der
Saxonia Holding GmbH, Wolfsburg.
Die HairGroup AG informierte den Vorstand weiterhin darüber, dass sie als
Hauptaktionärin der ESSANELLE HAIR GROUP AG beabsichtigt, Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem die
ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG verschmolzen werden soll. In
dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im
Zusammenhang mit der Verschmelzung die übrigen Aktionäre der ESSANELLE HAIR
GROUP AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit
§§ 327 a ff. Aktiengesetz ausgeschlossen werden (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).
Entsprechend hat die HairGroup AG an den Vorstand der ESSANELLE HAIR GROUP
AG zugleich ein Verlangen nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes
in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Aktiengesetz gerichtet, im Zusammenhang mit
der beabsichtigten Verschmelzung die nächste Hauptversammlung der ESSANELLE
HAIR GROUP AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die HairGroup AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Der Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
entsprechenden Verschmelzungsvertrages mit der HairGroup AG einzutreten und
in Umsetzung deren Verlangens die Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre auf die HairGroup AG als
Hauptaktionärin auf die Tagesordnung der für den 27. Juni 2014 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung zu setzen.
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Michael Müller
Stockheim Media
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