GEA Group Aktiengesellschaft: Vergleich im Spruchverfahren
GEA Group Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vergleich
30.01.2012 13:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Heute wurde vor dem Landgericht Dortmund im Spruchverfahren zwischen den
Antragstellern, einschließlich der gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group
Aktiengesellschaft ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Das
Spruchverfahren betrifft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus
dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin
die GEA Group Aktiengesellschaft ist) und der später auf sie verschmolzenen
ehemaligen GEA AG. In dem Vergleich hat sich die GEA Group
Aktiengesellschaft in Anlehnung an den gerichtlichen Vorschlag zu einer
erhöhten Abfindung in Aktien und einer erhöhten Ausgleichsgewährung
(Garantiedividende) verpflichtet.
Als erhöhte Abfindung werden demnach auf Basis des heute vereinbarten
Umtauschverhältnisses (31 Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft für 15
Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund 13,42 Mio. neue Aktien an jene
außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits
die im damaligen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene
Abfindung bezogen hatten. Gegebenenfalls sind auf Verlangen weitere bis zu
rund 1,68 Mio. neue Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft aufgrund des
zuvor genannten Umtauschverhältnisses an jene Aktionäre der ehemaligen GEA
AG auszugeben, die im Zuge des 2005 durchgeführten Squeeze-out gegen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG aus der ehemaligen GEA AG ausgeschieden
waren. Im Gegenzug müssten diese ehemaligen GEA-AG-Aktionäre dann ihre
erhaltene Squeeze-out-Barabfindung in Höhe von EUR 53 je Aktie der
ehemaligen GEA AG nebst gezahlten Zinsen zurückgewähren.
Des Weiteren erhalten diejenigen Aktionäre der ehemaligen GEA AG, die
Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags erhalten haben, einen erhöhten Ausgleich. Dieser
erhöhte Ausgleich wird sich auf insgesamt ca. EUR 0,83 Mio. belaufen.
Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen Aktien
beabsichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft, im Rahmen der
Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Bilanzierung
der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung.
Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung,
dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende bedingte Kapital der
GEA Group Aktiengesellschaft bestandskräftig im Handelsregister eingetragen
ist. Mit Wirksamwerden des Vergleichs wird das Spruchverfahren beendet
sein.
Kontakt:
GEA Group Aktiengesellschaft
Tel. +49 (0)211 9136 1492
Fax +49 (0)211 9136 31087
www.geagroup.com
30.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft
Peter-Müller-Straße 12
40468 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 9136-0
Fax: +49 (0)211 9136-31087
E-Mail: ir@geagroup.com
Internet: www.geagroup.com
ISIN: DE0006602006
WKN: 660200
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, München; Freiverkehr in Hannover,
Stuttgart
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Antragstellern, einschließlich der gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group
Aktiengesellschaft ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Das
Spruchverfahren betrifft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus
dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin
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Als erhöhte Abfindung werden demnach auf Basis des heute vereinbarten
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Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund 13,42 Mio. neue Aktien an jene
außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits
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Abfindung bezogen hatten. Gegebenenfalls sind auf Verlangen weitere bis zu
rund 1,68 Mio. neue Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft aufgrund des
zuvor genannten Umtauschverhältnisses an jene Aktionäre der ehemaligen GEA
AG auszugeben, die im Zuge des 2005 durchgeführten Squeeze-out gegen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG aus der ehemaligen GEA AG ausgeschieden
waren. Im Gegenzug müssten diese ehemaligen GEA-AG-Aktionäre dann ihre
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ehemaligen GEA AG nebst gezahlten Zinsen zurückgewähren.
Des Weiteren erhalten diejenigen Aktionäre der ehemaligen GEA AG, die
Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags erhalten haben, einen erhöhten Ausgleich. Dieser
erhöhte Ausgleich wird sich auf insgesamt ca. EUR 0,83 Mio. belaufen.
Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen Aktien
beabsichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft, im Rahmen der
Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Bilanzierung
der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung.
Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung,
dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende bedingte Kapital der
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