😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-Adhoc: GEA Group Aktiengesellschaft: Vergleich im Spruchverfahren (deutsch)

Veröffentlicht am 30.01.2012, 13:08
GEA Group Aktiengesellschaft: Vergleich im Spruchverfahren

GEA Group Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vergleich

30.01.2012 13:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Heute wurde vor dem Landgericht Dortmund im Spruchverfahren zwischen den

Antragstellern, einschließlich der gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group

Aktiengesellschaft ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Das

Spruchverfahren betrifft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus

dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin

die GEA Group Aktiengesellschaft ist) und der später auf sie verschmolzenen

ehemaligen GEA AG. In dem Vergleich hat sich die GEA Group

Aktiengesellschaft in Anlehnung an den gerichtlichen Vorschlag zu einer

erhöhten Abfindung in Aktien und einer erhöhten Ausgleichsgewährung

(Garantiedividende) verpflichtet.

Als erhöhte Abfindung werden demnach auf Basis des heute vereinbarten

Umtauschverhältnisses (31 Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft für 15

Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund 13,42 Mio. neue Aktien an jene

außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits

die im damaligen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene

Abfindung bezogen hatten. Gegebenenfalls sind auf Verlangen weitere bis zu

rund 1,68 Mio. neue Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft aufgrund des

zuvor genannten Umtauschverhältnisses an jene Aktionäre der ehemaligen GEA

AG auszugeben, die im Zuge des 2005 durchgeführten Squeeze-out gegen

Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG aus der ehemaligen GEA AG ausgeschieden

waren. Im Gegenzug müssten diese ehemaligen GEA-AG-Aktionäre dann ihre

erhaltene Squeeze-out-Barabfindung in Höhe von EUR 53 je Aktie der

ehemaligen GEA AG nebst gezahlten Zinsen zurückgewähren.

Des Weiteren erhalten diejenigen Aktionäre der ehemaligen GEA AG, die

Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags erhalten haben, einen erhöhten Ausgleich. Dieser

erhöhte Ausgleich wird sich auf insgesamt ca. EUR 0,83 Mio. belaufen.

Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen Aktien

beabsichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft, im Rahmen der

Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Bilanzierung

der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung.

Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung,

dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende bedingte Kapital der

GEA Group Aktiengesellschaft bestandskräftig im Handelsregister eingetragen

ist. Mit Wirksamwerden des Vergleichs wird das Spruchverfahren beendet

sein.

Kontakt:

GEA Group Aktiengesellschaft

Tel. +49 (0)211 9136 1492

Fax +49 (0)211 9136 31087

www.geagroup.com

30.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------



Sprache: Deutsch

Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft

Peter-Müller-Straße 12

40468 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 (0)211 9136-0

Fax: +49 (0)211 9136-31087

E-Mail: ir@geagroup.com

Internet: www.geagroup.com

ISIN: DE0006602006

WKN: 660200

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), Hamburg, München; Freiverkehr in Hannover,

Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



---------------------------------------------------------------------------

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.