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DGAP-Adhoc: IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 16.02.2012, 15:08
IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien

IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien/Absichtserklärung

16.02.2012 15:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Düsseldorfer Straße 50

47051 Duisburg

ISIN: DE0006131204

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Erwerb eigener Aktien

(Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien)

Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener

Aktien der Gesellschaft in Verlängerung der am 30. November 2011 bekannt

gegebenen Beschlussfassung vom 17. Februar 2012 an und bis zum Ablauf des

26. April 2012, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung,

fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen

eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr

zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des

Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf

des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen

Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71

Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind

für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung

gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 56.479 eigene Aktien

erworben.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den

im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in

Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und

Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener

Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%

unterschreiten.

Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird

die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der

Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung') beachten, wobei er sich

entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich

niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der

bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb

den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes

im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die

Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4

der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik

'Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf'.

Duisburg, 16. Februar 2012

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

16.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG

Düsseldorferstr. 50

47051 Duisburg

Deutschland

Telefon: 0203-9 92 76-0

Fax: 0203-9 92 76-92

E-Mail: mhanssen@ifahotels.com

Internet: www.ifahotels.com

ISIN: DE0006131204

WKN: 613120

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General

Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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